Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz 1994
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 651/1994 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 258/1995Bundesgesetzblatt Nr. 651 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14bParagraph 14 b
Index
90/03 Sonstiges Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
Text
Prämienanpassungsklauseln
§ 14b.Paragraph 14 b,
(1)Absatz eins,In einer vertraglichen Prämienanpassungsklausel kann rechtswirksam nur auf einen solchen Index Bezug genommen werden, der auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 1965, BGBl. Nr. 91, in der jeweils geltenden Fassung vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechnet und veröffentlicht wird und der spezifisch dem Schadenbedarf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rechnung trägt. Solange ein solcher Index nicht besteht, kann der Versicherer die Prämien auf Grund einer vereinbarten Prämienanpassungsklausel im Ausmaß des individuellen Schadenbedarfs erhöhen.In einer vertraglichen Prämienanpassungsklausel kann rechtswirksam nur auf einen solchen Index Bezug genommen werden, der auf Grund des Bundesstatistikgesetzes 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 91, in der jeweils geltenden Fassung vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechnet und veröffentlicht wird und der spezifisch dem Schadenbedarf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rechnung trägt. Solange ein solcher Index nicht besteht, kann der Versicherer die Prämien auf Grund einer vereinbarten Prämienanpassungsklausel im Ausmaß des individuellen Schadenbedarfs erhöhen.
(2)Absatz 2,Prämienerhöhungen auf Grund von vertraglichen Prämienanpassungsklauseln können rechtswirksam nicht in kürzeren als einjährigen Abständen vorgenommen werden.
(3)Absatz 3,Die Erklärung einer rückwirkenden Erhöhung der Prämie ist unwirksam; die Erklärung wirkt erst ab ihrem Zugang an den Versicherungsnehmer.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2012
Dokumentnummer
NOR12156060
Alte Dokumentnummer
N9199547416J