Rechtstracker.at

§ 9 ABV

Fassungen
24.05.1995 bis 28.12.2015 — BGBl. Nr. 353/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 9 heute29.12.2015 § → § BGBl. I Nr. 161/2015
§ 924.05.199528.12.2015 BGBl. Nr. 353/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 353 aus 1995,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

24.05.1995BGBl. Nr. 353/1995

Außerkrafttretensdatum

28.12.2015danach: BGBl. I Nr. 161/2015

Abkürzung

ABV

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

Einteilung der Dampfkessel hinsichtlich der Aufstellung

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Dampfkessel werden hinsichtlich ihrer Aufstellung wie folgt eingeteilt:
    1. Ziffer eins
      Kleine Dampfkessel sind solche, deren Druckinhaltsprodukt die Zahl 2 000 und deren festgesetzter höchster Betriebsdruck 16 bar nicht übersteigt.
    2. Ziffer 2
      Mittlere Dampfkessel sind folgende:
      1. Litera a
        Dampfkessel, deren Wasserinhalt beim niedrigsten Wasserstand 2 000 l, deren festgesetzter höchster Betriebsdruck 16 bar und deren Druckinhaltsprodukt die Zahl 20 000 nicht übersteigt, oder
      2. Litera b
        Dampfkessel, deren äußere Durchmesser von beheizten Kesselteilen 60,3 mm und deren äußere Durchmesser von unbeheizten Kesselteilen 168,3 mm nicht überschreiten und deren Druckinhaltsprodukt die Zahl 20 000 und deren festgesetzter höchster Betriebsdruck 32 bar nicht übersteigt und die nicht unter Ziffer eins, fallen.
    3. Ziffer 3
      Große Dampfkessel sind alle übrigen.
  2. Absatz 2,Für Dampfkessel, die keinen niedrigsten Wasserstand haben, gilt das Füllvolumen als Wasserinhalt.
  3. Absatz 3,Für Heißwasserkessel ist an Stelle des festgesetzten höchsten Betriebsdruckes der Sattdampfdruck bei der festgesetzten höchsten Betriebstemperatur heranzuziehen.

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2016

Gesetzesnummer

10012515

Dokumentnummer

NOR12156109

alte Dokumentnummer

N9199548240J