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Anlage 2
A Funkfernsteuerungsanlagen mit kleiner Leistung
Funkanlagen, die
den „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkfernsteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (V 0023) entsprechen,den „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkfernsteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereich betrieben werden'' (römisch fünf 0023) entsprechen,
eine äquivalente Strahlungsleistung von nicht mehr als 10 mW aufweisen,
vor dem 1. Juli 1995 eingeführt wurden,
vor dem 31. Dezember 1995 vertrieben wurden,
nur auf den folgenden Frequenzen arbeiten:
13,56 MHz 26,995 MHz 27,085 MHz 40,665 MHz
27,005 MHz 27,095 MHz 40,675 MHz
27,015 MHz 27,105 MHz 40,685 MHz
27,025 MHz 27,115 MHz 40,695 MHz
27,035 MHz 27,125 MHz
27,045 MHz 27,135 MHz
27,055 MHz 27,145 MHz
27,065 MHz 27,195 MHz
27,075 MHz 27,255 MHz
B Füllstandsmeßgeräte
Funkanlagen, die ausschließlich zur berührungslosen Füllstandsmessung bestimmt sind und sich zur Gänze innerhalb von allseitig geschlossenen metallischen Behältern befinden.
C Funkfernsteuerungsanlagen in ISM-Frequenzbereichen Funkanlagen, die
1.1 zum Zweck der Fernsteuerung verwendet werden,
1.2 ausschließlich in den Frequenzbereichen 13,56 MHz,
27,12 MHz, 35 MHz, 40,68 MHz und 433,92 MHz arbeiten und
1.3 für die am 31. Dezember 1980 eine individuelle Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb bestanden hat oder
2.1 einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkfernsteueranlagen und -einrichtungen, die in Industriefrequenzbereichen und im 35 MHz-Bereichen betrieben werden „(V0023) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 523) erteilt wurde, und die
2.2.1. nur auf den in Tabelle 1 oder 2 dieser Zulassungsbedingungen angeführten Frequenzen arbeiten oder 2.2.2. nur auf den in Tabelle 3 dieser Zulassungsbedingungen
angeführten Frequenzen arbeiten und ausschließlich der Fernsteuerung von Flugmodellen dienen.
D CB-Funkanlagen
(1) Funkanlagen, die
1.1. einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund
der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für
Sprechfunkanlagen und -einrichtungen, die auf
Industriefrequenzen betrieben werden'' (V0057) erteilt wurde,
1.2. vor dem 1. August 1983 eingeführt oder vor dem 1. August 1984
vertrieben wurden und
1.3. für keine anderen als die folgenden Frequenzen ausgerüstet
sind:
27,005 MHz 27,055 MHz 27,105 MHz
27,015 MHz 27,065 MHz 27,115 MHz
27,025 MHz 27,075 MHz 27,125 MHz
27,035 MHz 27,085 MHz 27,135 MHz
1.4. nur für den beweglichen Betrieb (tragbar oder in Fahrzeugen -
ausgenommen Luftfahrzeuge - fest eingebaut) bestimmt sind,
1.5. sofern sie tragbar sind, eine äquivalente Strahlungsleistung
von maximal 0.1 Watt aufweisen und deren Betrieb nur mit
eingebauten Batterien (Akkumulatoren) und nur mit fest
angebauter oder eingebauter Antenne möglich ist,
1.6. sofern sie in Fahrzeugen fest eingebaut sind,
1.6.1. eine Senderleistung von maximal 0.5 Watt aufweisen,
1.6.2. deren Stromversorgung nur aus der Fahrzeugbatterie erfolgt und keine Erhöhung der Senderleistung über den bei der Typenzulassung festgelegten Wert bewirkt,
1.6.3. deren zugehörige Antenne am Fahrzeug angebracht ist,
1.6.4. deren Antennenkabel vom Senderausgang bis zur Antenne aus einem Stück (ausgenommen passive Filterelemente) besteht und
1.7 an denen eine vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst aufgelegte Selbstklebeetikette im Format 8x12 mm angebracht ist, die auf gelbem Grund in schwarzem Druck das Emblem der Post- und Telegraphenverwaltung sowie die Blockbuchstaben „CB'' zeigt; vor dem 1. Jänner 1980 ausgestellte Bewilligungsbescheide sowie die Händlerbestätigungen ersetzen diese Kennzeichnung für die betreffende Funkanlage
oder
2.1 die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Sprechfunkanlagen und -einrichtungen im 27-MHz-Bereich'' (V 0092) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschriften für Sprechfunkanlagen und -einrichtungen im 27-MHz-Bereich'' (FTV 592) erteilt wurde und2.1 die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Sprechfunkanlagen und -einrichtungen im 27-MHz-Bereich'' (römisch fünf 0092) oder der „Fernmeldetechnischen Vorschriften für Sprechfunkanlagen und -einrichtungen im 27-MHz-Bereich'' (FTV 592) erteilt wurde und
2.2 an denen eine vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst aufgelegte Selbstklebeetikette im Format 8x12 mm angebracht ist, die auf gelbem Grund in schwarzem Druck die Bezeichnung „PR 27 A'' sowie darunter eine vom örtlich zuständigen Fernmeldebüro festgelegte fünfstellige Zahl, welche den für die Anbringung der Etikette Verantwortlichen kennzeichnet, zeigt.
(2) Die Verwendung von Relaisstellen, bei denen Aussendung und Empfang auf verschiedenen Frequenzen erfolgen, sowie die Verwendung von Richtantennen ist nicht gestattet.
E Drahtlose lokale Netzwerke (RLAN)
Funkanlagen, die
einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 502) erteilt wurde, und
die vor dem 31. Dezember 1996 vertrieben wurden.
Ist die Funkanlage als Einschubkarte (plug-in radio device) ausgeführt, darf sie nur in den vom Hersteller als dafür geeignet erklärten Basiseinrichtungen (host equipment) betrieben werden. Hat die Funkanlage einen Anschluß für eine Antenne, darf sie nur mit einer Antenne betrieben werden, die vom Hersteller der Funkanlage als geeignet erklärt wurde.
F Einwegsprechfunkanlagen
Funkanlagen,
die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Einwegsprechfunkanlagen'' (V 0058) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 558) erteilt wurde,die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Einwegsprechfunkanlagen'' (römisch fünf 0058) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 558) erteilt wurde,
deren Sender eine fest eingebaute oder angebaute Antenne und keine Buchse für eine Antennenspeiseleitung aufweist,
die ausschließlich auf den im folgenden genannten Frequenzen, unter Einhaltung der maximal zulässigen Bandbreite und Strahlungsleistung, arbeiten:
Frequenzen Bandbreite Strahlungsleistung
(MHz) (kHz) (W)
36,800 36 0,01
36,850 36 0,01
37,450 36 0,01
37,500 36 0,01
37,550 36 0,01
36,700 150 0,002
37,100 150 0,002
44,550 150 0,002
45,000 150 0,002
G Bewegungsmelder
Funkanlagen, die
einer Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (V 0034) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 534) erteilt wurde und dieeiner Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Funkanlagen kleiner Leistung zur Erfassung von Bewegungsvorgängen'' (römisch fünf 0034) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 534) erteilt wurde und die
für den beweglichen Betrieb im Frequenzbereich 24,05 bis 24,25 GHz oder für den ortsfesten Betrieb bestimmt sind.
H Induktionsfunkanlagen
Funkanlagen,
die der Definition E1, E2 oder E3 entsprechen,
die nur auf den nachstehenden Frequenzen arbeiten, und
bei denen, falls es sich um eine Anlage mit Induktionsschleife handelt, der Schleifenstrom multipliziert mit der Zahl der Schleifenwindungen, die nachstehend angegebenen Werte nicht überschreitet:
Frequenzen Schleifenstrom mal
(kHz) Windungszahl (AW)
0-4 3
4-8 1.8
8-11 1.2
15-32 0.8
32-64 0.5
64-125 0.3
125-250 0.02
E1. Induktionsfunkanlagen, die einer der nachstehend angeführten
Typen angehören:
CI 133 D HF-DOLMETSCHERANLAGE
CO 343 B PS 16
CO 343 L RELA SEND 6/8
CO 344 RC 24 ST
CO 344 B RC 24 STZ
CO 344 L RC 25 S
CO 353 N RC 65 S
CO 353 R T 80
CO 354 B T.12/S
CO 354 N TC 3
CO 354 R TELEBUTLER
CT 103 D TELETRACER JUNIOR CT 201
CT 203 D TELETRACER 10
CT 205 D TELETRACER 50
CW 133 D TORMATIC ....
D 701 TORMATIC MOD 4
DE R 1 TORMATIC - DELCO
EL 7390/00 TT 100-0 RS
ELA D 300 3 7309 015
FLS 10/50 3 7309 110
FLS 2/8 664 704
GMW-DRAHTLOS 664 705
E2. Kombinierte Induktionsfunkanlagen und Funkanlagen zur Erfassung von Bewegungsvorgängen, die einer der nachstehend angeführten Typen angehören:
DOUBLECHECKER II EB-6-1 EA-63 SENSORMAT
EA 40 EA-75 SHOPKEEPER
EA-50
E3. Induktionsfunkanlagen, die einer Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Induktionsfunkanlagen und -einrichtungen'' (V 0025) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 525) erteilt wurde.E3. Induktionsfunkanlagen, die einer Type angehören, für die nach dem 31. Dezember 1983 eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Induktionsfunkanlagen und -einrichtungen'' (römisch fünf 0025) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 525) erteilt wurde.
I Fernwirkfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHzrömisch eins Fernwirkfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz
Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der „Fernmeldetechnischen Zulassungsbedingungen für Alarmfunkanlagen auf Frequenzen unter 12 MHz'' (V0082) oder der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 582, FTV 508) erteilt wurde.
J Digitale europäische schnurlose Telekommunikationseinrichtungen Funkanlagen, die einer Type angehören, für die eine Typenzulassung auf Grund der zutreffenden Fernmeldetechnischen Vorschrift (FTV 501) erteilt wurde.