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§ 73 EisbG

Fassungen
01.01.2000 bis 31.05.2004 — BGBl. I Nr. 166/1999
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 73 heute27.11.2015 § → § BGBl. I Nr. 137/2015
§ 7328.12.201126.11.2015 § → § BGBl. I Nr. 124/2011
§ 7319.08.200927.12.2011 § → § BGBl. I Nr. 95/2009
§ 7301.06.200418.08.2009 § → § BGBl. I Nr. 38/2004
§ 7301.01.200031.05.2004 BGBl. I Nr. 166/1999

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Eisenbahngesetz 1957

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1957, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 166 aus 1999,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 73

Inkrafttretensdatum

01.01.2000BGBl. I Nr. 166/1999

Außerkrafttretensdatum

31.05.2004danach: BGBl. I Nr. 38/2004

Abkürzung

EisbG

Index

93 Eisenbahn

Text

Wettbewerbsaufsicht

Paragraph 73, (1) Die Schienen-Control Kommission hat von Amts wegen einem Eisenbahninfrastrukturunternehmen hinsichtlich des Zuganges zur Schieneninfrastruktur einschließlich sämtlicher damit verbundener Bedingungen im Hinblick auf die administrativen, technischen und finanziellen Modalitäten wie etwa das Benützungsentgelt und die Reservierungskosten und einem Eisenbahnverkehrsunternehmen hinsichtlich sonstiger Leistungen und Anlagen (Paragraph 58,) einschließlich sämtlicher damit verbundener Bedingungen im Hinblick auf die administrativen, technischen und finanziellen Modalitäten wie etwa angemessener Kostenersatz und branchenübliches Entgelt ein nichtdiskriminierendes Verhalten aufzuerlegen oder das diskriminierende Verhalten zu untersagen oder/und Verträge ganz oder teilweise für unwirksam zu erklären, wenn ein solches Unternehmen unter vergleichbaren Umständen nicht zu gleichwertigen Bedingungen in derselben Qualität Leistungen bereitstellt, die es am Markt anbietet oder die es für seine eigenen Dienste oder für Dienste verbundener Unternehmen anbietet.

  1. Absatz 2,Die Zuständigkeiten des Kartellgerichtes bleiben unberührt.

Gesetzesnummer

10011302

Dokumentnummer

NOR12159950

alte Dokumentnummer

N9199961879L