Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gewerbesteuergesetz 1953 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 44/1968Bundesgesetzblatt Nr. 44 aus 1968,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4 § 2Artikel 4, Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. Art. VII, BGBl. Nr. 818/1993).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Artikel römisch sieben,, Bundesgesetzblatt Nr. 818 aus 1993,).
Text
§ 2.Paragraph 2,
(Anm.: Zu §§ 2 und 26)Anmerkung, Zu Paragraphen 2 und 26)
(1)Absatz eins,Die Bestimmung des § 1 Z 1 ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1968 anzuwenden.Die Bestimmung des Paragraph eins, Ziffer eins, ist erstmalig bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 1968 anzuwenden.
(2)Absatz 2,Die Bestimmung des § 1 Z 2 ist erstmalig auf die Lohnsumme anzuwenden, die im Jänner 1968 gezahlt wird.Die Bestimmung des Paragraph eins, Ziffer 2, ist erstmalig auf die Lohnsumme anzuwenden, die im Jänner 1968 gezahlt wird.
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2025
Dokumentnummer
NOR12160418
Alte Dokumentnummer
N3195418791R