Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Umsatzsteuergesetz 1972 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 563/1980 aufgehoben durch BGBl. Nr. 663/1994Bundesgesetzblatt Nr. 563 aus 1980, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Übergangsrecht/Verfassungsbestimmung
ÜR
Beachte
Tritt vorbehaltlich des § 28 Abs. 2 und des § 29, BGBl. Nr. 663/1994,Tritt vorbehaltlich des Paragraph 28, Absatz 2 und des Paragraph 29,, Bundesgesetzblatt Nr. 663 aus 1994,,
gleichzeitig mit Inkrafttreten des Vertrages über den Beitritt
Österreichs zur Europäischen Union außer Kraft.
Text
Artikel IIArtikel römisch zwei
(Anm.: Zu § 10 UStG 1972, BGBl. Nr. 223/1972)Anmerkung, Zu Paragraph 10, UStG 1972, Bundesgesetzblatt Nr. 223 aus 1972,)
Beruht eine Leistung, die nach dem 31. Dezember 1980 erbracht wird, auf einem Vertrag, der vor dem 1. Jänner 1981 geschlossen worden ist, so hat der Empfänger der Leistung dem Leistenden die sich aus der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes ergebende Mehrbelastung zu ersetzen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich oder schlüssig anderes vereinbart oder sie hätten auch bei Kenntnis der Erhöhung des Umsatzsteuersatzes kein anderes Entgelt vereinbart.
Anmerkung
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
Dokumentnummer
NOR12160507
Alte Dokumentnummer
N3197211967T