Kurztitel
Vermögensteuergesetz 1954 ÜR
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 253/1993Bundesgesetzblatt Nr. 253 aus 1993,
Index
32/03 Steuern vom Vermögen
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (vgl. § 25a).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt vergleiche Paragraph 25 a,).
Text
Artikel VArtikel römisch fünf
Vermögensteuergesetz 1954
(Anm.: zu § 3, BGBl. Nr. 192/1954)Anmerkung, zu Paragraph 3,, Bundesgesetzblatt Nr. 192 aus 1954,)
Das Vermögensteuergesetz 1954, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 12/1993, wird wie folgt geändert:Das Vermögensteuergesetz 1954, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 12 aus 1993,, wird wie folgt geändert:
(Anm.: Z 1 und 2 betreffen die Änderungen des Vermögensteuergesetzes)Anmerkung, Ziffer eins und 2 betreffen die Änderungen des Vermögensteuergesetzes)
3. Z 1 ist auf Veranlagungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 liegen.3. Ziffer eins, ist auf Veranlagungszeitpunkte anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 1992 liegen.