Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 426/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht, 95/07 Dampfkesselrecht
Text
Einstufung von Druckgeräten
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Die in § 6 genannten Druckgeräte werden entsprechend Anhang II nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien eingestuft.Die in Paragraph 6, genannten Druckgeräte werden entsprechend Anhang römisch zwei nach zunehmendem Gefahrenpotential in Kategorien eingestuft.
(2)Absatz 2,Für diese Einstufung werden die Fluide gemäß den Ziffern 1 und 2 in zwei Gruppen eingeteilt.
Gruppe 1 umfasst gefährliche Fluide. Gefährliche Fluide sind Stoffe oder Zubereitungen entsprechend den Definitionen in Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 67/548/EWG des Rates vom 27. Juni 1967 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe 1).
Zu Gruppe 1 zählen Fluide, die wie folgt eingestuft werden:
entzündlich (wenn die maximal zulässige Temperatur über dem Flammpunkt liegt),
Zu Gruppe 2 zählen alle unter Ziffer 1 nicht genannten Fluide.
(3)Absatz 3,Setzt sich ein Behälter aus mehreren Kammern zusammen, so wird der Behälter in die höchste Kategorie der einzelnen Kammern eingestuft. Befinden sich unterschiedliche Fluide in einer Kammer, so erfolgt die Einstufung nach jenem Fluid, welches die höchste Kategorie erfordert.
______________________________________________
1) ABl. Nr. L 196 vom 16. 8. 1967, S 1, Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/69/EG (ABl. Nr. L 381 vom 31. 12. 1994, S 1), umgesetzt mit dem Chemikaliengesetz 1996 ChemG 1996, BGBl.
Teil I Nr. 53/1997.1) ABl. Nr. L 196 vom 16. 8. 1967, S 1, Richtlinie zuletzt geändert durch die Richtlinie 94/69/EG (ABl. Nr. L 381 vom 31. 12. 1994, S 1), umgesetzt mit dem Chemikaliengesetz 1996 ChemG 1996, BGBl., Teil römisch eins Nr. 53 aus 1997,.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2015
Dokumentnummer
NOR40001760