Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Druckgeräteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 426/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 426 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Index
50/02 Sonstiges Gewerberecht, 95/07 Dampfkesselrecht
Text
Verfahrenssprache
§ 18.Paragraph 18,
Aufzeichnungen und Schriftwechsel im Zusammenhang mit der Konformitätsbewertung sind in einer Amtssprache des Mitgliedstaates abzufassen, in dem die für die Durchführung dieser Verfahren zuständige Stelle ihren Sitz hat, oder in einer anderen von dieser Stelle akzeptierten Sprache.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2016
Dokumentnummer
NOR40001764