Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Museumsordnung des Technischen Museums Wien
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 507/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 507 aus 1999,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Text
Museumsordnung für das Technische Museum Wien
Rechtsform
§ 1. Das Technische Museum Wien (früher "Technisches Museum für Industrie und Gewerbe, mit Österreichischem Eisenbahnmuseum und Post- und Telegraphenmuseum"), im folgenden mit "TMW" abgekürzt, ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit erlangt. Paragraph eins, Das Technische Museum Wien (früher "Technisches Museum für Industrie und Gewerbe, mit Österreichischem Eisenbahnmuseum und Post- und Telegraphenmuseum"), im folgenden mit "TMW" abgekürzt, ist eine wissenschaftliche Anstalt öffentlichen Rechts des Bundes, die mit Inkrafttreten dieser Museumsordnung eigene Rechtspersönlichkeit erlangt.
Dokumentnummer
NOR40001872