Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gehaltsgesetz 1956
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 54/1956 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/2000Bundesgesetzblatt Nr. 54 aus 1956, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 6 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 142Paragraph 142
Index
63/02 Gehaltsgesetz 1956
Text
Dienstzulage
§ 142. (1) Eine ruhegenußfähige Dienstzulage von 654 S gebührtParagraph 142, (1) Eine ruhegenußfähige Dienstzulage von 654 S gebührt
dem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 2, der eine in der Anlage 1 Z 56.3 zum BDG 1979 angeführte Grundausbildung erfolgreich absolviert hat und dauernd mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Arbeitsplatzes der Funktionsgruppe 2 der Verwendungsgruppe E 2a oder eines höher bewerteten Arbeitsplatzes betraut ist, für die Dauer einer solchen Verwendung unddem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 2, der eine in der Anlage 1 Ziffer 56 Punkt 3, zum BDG 1979 angeführte Grundausbildung erfolgreich absolviert hat und dauernd mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Arbeitsplatzes der Funktionsgruppe 2 der Verwendungsgruppe E 2a oder eines höher bewerteten Arbeitsplatzes betraut ist, für die Dauer einer solchen Verwendung und
dem exekutivdiensttauglichen Wachebeamten der Verwendungsgruppe W 1.
(2)Absatz 2,(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1999)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,) (3)Absatz 3,(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 127/1999)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 1999,) (4)Absatz 4,Die im Abs. 1 angeführte Dienstzulage ist auch dann der Bemessung des Ruhegenusses zugrunde zu legen, wenn sie der Beamte bis zum Beginn einer Dienstunfähigkeit bezogen hat, die für seine Versetzung in den Ruhestand maßgebend war.Die im Absatz eins, angeführte Dienstzulage ist auch dann der Bemessung des Ruhegenusses zugrunde zu legen, wenn sie der Beamte bis zum Beginn einer Dienstunfähigkeit bezogen hat, die für seine Versetzung in den Ruhestand maßgebend war.
Dokumentnummer
NOR40001954