Kurztitel
Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 433/1999Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 433 aus 1999,
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Text
Anlage 1
GRUNDAUSBILDUNG FÜR DEN EXEKUTIVDIENST
A. Lehrgegenstände
Grundzüge des österreichischen Verfassungsrechtes unter
Berücksichtigung der Behördenorganisation
Verwaltungsverfahrensrecht
Grundzüge des Dienst- und Besoldungsrechtes, einschließlich
des Personalvertretungsrechtes
Materielles Verwaltungsrecht
Grundzüge des materiellen Polizeiverwaltungsrechtes,
soweit es nicht in besonderen Gegenständen gelehrt wird
Grundzüge des übrigen materiellen Verwaltungsrechtes,
sofern eine Mitwirkung durch Organe der öffentlichen
Sicherheit vorgesehen ist
Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechtes
Privatrecht (eingeschränkt auf Bestimmungen, die für den
Vollzugsdienst erheblich sind)
Vollzugsdienst (Aufgaben und Befugnisse) einschließlich
taktisch richtiges Verhalten und Einschreiten im
Einzeldienst
Ordnungsdienst, Verhalten und Einschreiten bei
sicherheitsdienstlichen Einsätzen in geschlossenen Einheiten
(außer weibliche Beamte im Kriminaldienst)
Waffen-, Schieß- und Geräteausbildung
Kriminalistik und Kriminaltechnik, Grundzüge der
Gerichtsmedizin und insbesondere kriminaltaktisches
Verhalten im Einzeldienst
Verkehrsrecht, insbesondere die Tätigkeit als
Straßenaufsichtsorgan (außer weibliche Beamte im
Kriminaldienst)
Deutsch und Schriftverkehr (Kanzleiordnung)
Bürotechnik und Anwendung der elektronischen
Datenverarbeitung
Leibesübungen, Sport und Selbstverteidigung/Körperausbildung
und AEK
Kriminalfotografie (nur Gendarmeriedienst)
Grundzüge der Sozialarbeit, der Fürsorgetätigkeit und der
Kinderbetreuung (nur weibliche Beamte im Kriminaldienst ohne
Nachweis einer zweijährigen Schule für Sozialarbeit)
Englisch (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
Eine weitere lebende Fremdsprache (Freigegenstand bei
mindestens zehn Teilnehmern)
Politische Bildung (verbindliche Übung -
Teilnahmeverpflichtung)
Rhetorik (verbindliche Übung - Teilnahmeverpflichtung)
B. Prüfungsgegenstände
I. Schriftliche Prüfungrömisch eins. Schriftliche Prüfung
Bearbeitung von praxisorientierten Themenbereichen
II. Mündliche Prüfungrömisch zwei. Mündliche Prüfung
Österreichische Verfassung und Behördenorganisation
Verwaltungsverfahrensrecht
Materielles Verwaltungsrecht
Strafrecht und Strafverfahrensrecht
Dienst- und Besoldungsrecht
Verkehrsdienst (außer weibliche Beamte im Kriminaldienst)
Schlagworte
Dienstrecht, Strafverfahrensrecht, Waffenausbildung,
Schießausbildung, Heimatkunde