Text
Anlage
Projektprogramm
gemäß § 17a Abs. 9 Z 3 des Bundeshaushaltsgesetzesgemäß Paragraph 17 a, Absatz 9, Ziffer 3, des Bundeshaushaltsgesetzes
Strategische Zielsetzung der Justizanstalt St. Pölten:
Der Justizanstalt St. Pölten sind folgende Zielsetzungen des Bundesministeriums für Justiz übertragen:
Durchführung des Strafvollzuges nach den Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes.
Bei Einhaltung der budgetären Zielsetzungen gemäß der Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen Einnahmen und Ausgaben soll die Qualität des Vollzuges verbessert werden.
Schlüsselaufgaben der Justizanstalt St. Pölten:
Einleitung des Strafvollzuges gemäß § 2 der Sprengelverordnung;Einleitung des Strafvollzuges gemäß Paragraph 2, der Sprengelverordnung;
Vollzug von Freiheitsstrafen an männlichen Insassen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt;
Vollzug von Freiheitsstrafen an jugendlichen männlichen Insassen, deren Strafzeit sechs Monate nicht übersteigt;
Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen, die von Verwaltungsbehörden und Finanzstrafbehörden verhängt werden, über Ersuchen derselben;
Vollzug von gerichtlich verhängten Untersuchungshaften an männlichen Insassen;
Vollzug von Verwahrungshaften an Insassen, die durch die Sicherheitsbehörden eingeliefert werden;
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 21 Abs. 2 StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern;Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 21, Absatz 2, StGB an geistig abnormen, zurechnungsfähigen Rechtsbrechern;
Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß § 22 StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.Einleitung des Vollzuges von mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßnahmen gemäß Paragraph 22, StGB an entwöhnungsbedürftigen Rechtsbrechern.
Zielgruppen der Leistungen sind das Bundesministerium für Justiz, das Landesgericht für Strafsachen Wien und das Landesgericht St. Pölten, die Insassen der Justizanstalt St. Pölten sowie öffentliche und private Auftraggeber, die Leistungen der Justizanstalt St. Pölten in Anspruch nehmen.
Strafvollzugsgesetz, BGBl. Nr. 144/1969,Strafvollzugsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 144 aus 1969,, Strafprozessordnung 1975, BGBl. Nr. 631,Strafprozessordnung 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 631,
Strafgesetzbuch, BGBl. Nr. 60/1974,Strafgesetzbuch, Bundesgesetzblatt Nr. 60 aus 1974,, Jugendgerichtsgesetz 1988, BGBl. Nr. 599,Jugendgerichtsgesetz 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 599,
Finanzstrafgesetz, BGBl. Nr. 129/1958,Finanzstrafgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 129 aus 1958,, Verwaltungsstrafgesetz 1991, BGBl. Nr. 52,Verwaltungsstrafgesetz 1991, Bundesgesetzblatt Nr. 52,
Sprengelverordnung für den Strafvollzug, BGBl. II Nr. 74/1997,Sprengelverordnung für den Strafvollzug, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 74 aus 1997,, Vollzugsordnung für Justizanstalten, GZ 42302/27-V/95,
Einschlägige Erlässe des Bundesministeriums für Justiz
in der jeweils geltenden Fassung.
Allgemeine Ziele der Justizanstalt St. Pölten:
4.1 Fachbezogene Ziele
Durchführung eines humanen und dem rechtlichen Standard angepassten Strafvollzuges,
Sicherstellung rascher Lösungen bei neuen Anforderungen an den Strafvollzug,
Verringerung der Einschlusszeiten und vermehrte Betreuung in der Freizeit,
Sicherstellung des Vollzuges von bis zu 76 700 Hafttagen pro Jahr (Basis 1998).
4.2 Managementziele
Stabilisierung des Budgetbedarfes bei mindestens gleichbleibenden Leistungen,
Einhaltung der budgetären Zielsetzungen laut Projektprogramm,
bessere Nutzung der Personalkapazitäten,
Steigerung der Einnahmen (ausgenommen Vollzugskostenbeiträge) unter Zugrundelegung des erwarteten Erfolges des Jahres 1999,
Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 80 vH der Strafgefangenen und 20 vH der Untersuchungshäftlinge.
Die Kosten pro Hafttag errechnen sich aus dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben dividiert durch die voraussichtliche Anzahl der Hafttage.
Für das Jahr 1999 errechnet sich aus dem erwarteten Saldo von 49,78 Millionen Schilling und voraussichtlich 64 970 Hafttagen ein durchschnittlicher Betrag von 766 S pro Hafttag.
Ziel ist, diesen Betrag zu halten oder zu unterschreiten.
Vollzugsnutzungsquotient (VQ)
Der VQ ist eine Messgröße für das eingesetzte Personal im Verhältnis zu den Einschlusszeiten und enthält folgende Faktoren:
BS = Bedienstetenstand
IS = Insassenstand
EZ = Einschlusszeiten (Durchschnitt der Zeit, die ein Insasse im
Haftraum eingeschlossen ist)
Formel: VQ = 1 - [(BS : IS) × (Durchmesser Einschlusszeit : 24)]
Der VQ ergibt immer eine Zahl zwischen 1 und 0; eine Annäherung zum Wert 1 bedeutet den Einsatz von wenig Personal bei geringen Einschlusszeiten, eine Annäherung zum Wert 0 den Einsatz von viel Personal bei hohen Einschlusszeiten.
Justizanstalt St. Pölten: VQ = 1 - [(84,25 : 175) × (16,47 : 24)]
= 0,67
Der VQ am Stichtag 1. September 1999 hat den Wert 0,67.
Ziel ist, bei möglichst sparsamem Personaleinsatz die
Einschlusszeiten zu verringern.
Kontrolle der Beschäftigungsquote
In der Justizanstalt St. Pölten waren mit Stichtag 9. September 1999
56 vH der Untersuchungshäftlinge und
76 vH der Strafgefangenen beschäftigt.
Ziel ist die Sicherstellung einer Beschäftigungsquote von mindestens 20 vH bei Untersuchungshäftlingen und 80 vH bei Strafgefangenen.
Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Planstellen:
--------------------------------------------------------------------
Planstellenvorschau 2000 bis 2001
--------------------------------------------------------------------
Stellenplan Vorschau
--------------------------------------------------------------------
Beamte/Verwendungsgruppe 1999 2000 2001
--------------------------------------------------------------------
E1 2 1 1,5
--------------------------------------------------------------------
E2a/E2b 78 76 76
--------------------------------------------------------------------
A2 2 2 2
--------------------------------------------------------------------
Summe Beamte: 82 79 79,5
--------------------------------------------------------------------
Vertragsbedienstete/
Entlohnungsgruppe
--------------------------------------------------------------------
v1 1,25 1,25 1,25
--------------------------------------------------------------------
v2 1 1 1
--------------------------------------------------------------------
v3 3 3 3
--------------------------------------------------------------------
v4 2 1 1
--------------------------------------------------------------------
h1 1 1 1
--------------------------------------------------------------------
Summe VB: 8,25 7,25 7,25
--------------------------------------------------------------------
Gesamtsumme: 90,25 86,25 86,75
--------------------------------------------------------------------
7. Darstellung der im Projektzeitraum voraussichtlich erforderlichen
Einnahmen und Ausgaben:
--------------------------------------------------------------------
erwarteter
Anmerkungen Erfolg 1999 2000 2001
--------------------------------------------------------------------
Ausgaben in Schilling
--------------------------------------------------------------------
UT 0 siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 bzw. Fußnote *1) 37463000 40122000 41596000
--------------------------------------------------------------------
UT 3 siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 1587000 690000 65000
--------------------------------------------------------------------
UT 7 siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 889000 911000 934000
--------------------------------------------------------------------
siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 13074000 13297000 13528000
-------------------------------------------------------------
UT 8 Kto. 7271-902 und 903
Vollzugskostenbeiträge 8376000 8585000 8800000
-------------------------------------------------------------
Z-Posten 500000 500000 500000
--------------------------------------------------------------------
Summe der Ausgaben: ... 61889000 64105000 65423000
--------------------------------------------------------------------
Einnahmen in Schilling
--------------------------------------------------------------------
UT 4 siehe Erläuterungen zu
Punkt 7 2688000 2839000 3294000
-------------------------------------------------------------
Kto. 8171
Vollzugskostenbeiträge 8022000 8223000 8424000
--------------------------------------------------------------------
UT 7 Bestandswirksame Einnahmen 1000 1000 1000
--------------------------------------------------------------------
Summe der Einnahmen: ... 10711000 11063000 11719000
-------------------------------
Saldo: ... -51178000 -53042000 -53704000
-------------------------------
Zuschlag für bereits genehmigte
Planstellen -2526000 -662000 0
-------------------------------
fiktiver Saldo: ... -53704000 -53704000 -53704000
-------------------------------
Erläuterungen zu Punkt 7:
UT 0 - Personalbereich
Der Personalaufwand ist auf der Basis des erwarteten Erfolges des Jahres 1999 auf Grund der in diesem Jahr durchschnittlich tatsächlich besetzten Planstellen (83,1) der Justizanstalt St. Pölten, zuzüglich der bereits genehmigten Personalaufstockungen ab deren tatsächlichem Eintritt (mit einer folgejährlichen Steigerungsrate von 2,0 vH) kalkuliert. Zwei Planstellen E2 wurden bereits mit 1. August 1999 besetzt, zwei weitere Planstellen E2 werden im Jahr 2000 und eine Planstelle E1 im Jahr 2001 besetzt werden.
Die Besetzung der Planstellen wurde bereits im Rahmen der vorgegebenen Personalstände bewilligt.
Im Personalaufwand sind weiters Belohnungen in der Gesamthöhe von 105 000 S (ohne folgejährliche Steigerungsrate) und Jubiläumszuwendungen (von jeweils zwei Monatsbruttobezügen pro Bedienstetem für zwei Bedienstete pro Jahr) in der Höhe von 120 000 S pro Jahr (mit einer folgejährlichen Steigerungsrate von 2,0 vH) enthalten.
Die finanzielle Abgeltung von Nachtdienstzeitgutschriften wurde im halben Ausmaß der maximal möglichen Abgeltungshöhe von 220 000 S, somit mit 110 000 S ohne folgejährliche Steigerung berücksichtigt.
Im Jahr 2000 findet die Umwidmung einer Planstelle E2a auf eine Planstelle A2 statt (daher die Erhöhung von derzeit 73 E2 zzgl. 4 E2 auf 76 E2 ab 1. Jänner 2000). Dieser Vorgang ist nahezu kostenneutral und findet daher im Budget keinen besonderen Niederschlag.
Die Zahl der für die Organisationseinheit vom Bundesminister für Justiz vorgesehenen Planstellen ("Funktionsbesetzungsplan") ist nach oben hin verbindlich. Eine Unterschreitung ist möglich. Daraus ableitbare Kostenreduktionen im Personalbereich können beim Sachaufwand eingesetzt werden. Ebenso ist es möglich, Einsparungen beim Sachaufwand oder überplanmäßige Zuwächse bei den Einnahmen zur Abdeckung von Mehrleistungen beim Personalaufwand zu verwenden.
Der Umstand, dass im Projektzeitraum aus budgetären Gründen Planstellen allenfalls nicht besetzt werden, findet bei der künftigen BMJ-internen Systemisierung der Planstellen im Bereich der Justizanstalten keine Berücksichtigung.
UT 3 - Anlagen
Die Ausgaben wurden auf Grund des folgenden "Anschaffungsplanes" budgetiert, wobei (E) für Ersatz- und (N) für Neuanschaffungen steht.
--------------------------------
2000 2001
--------------------------------
Ausgaben in Schilling
--------------------------------------------------------------------
Einachsgerät E 32 000
--------------------------------------------------------------------
Spritzgerät N 40 000
--------------------------------------------------------------------
Flaschenrüttler N 16 000
--------------------------------------------------------------------
Hochdruckreiniger N 12 000
--------------------------------------------------------------------
Abkantpresse N 25 000
--------------------------------------------------------------------
Hebebühne N 50 000
--------------------------------------------------------------------
Rohrbiegemaschine N 15 000
--------------------------------------------------------------------
Kartoffelschälmaschine E 40 000
--------------------------------------------------------------------
Blutdruckmessgerät E 25 000
--------------------------------------------------------------------
Heißmangel E 150 000
--------------------------------------------------------------------
1 Kombi E 350 000
--------------------------------------------------------------------
Summe: 690 000 65 000
--------------------------------------------------------------------
Bei den geplanten Aufwendungen für Anlagegüter ist innerhalb des Projektzeitraumes die zeitliche Verschiebung einzelner Vorhaben bzw. eine Abänderung dann möglich, wenn sie der Einhaltung des vorgesehenen Budgetsaldos nicht entgegensteht.
Der Fahrzeugplan des Bundes bleibt für die Justizanstalt St. Pölten insofern verbindlich, als er nicht überschritten werden darf. Ein allfälliger Mehrbedarf kann so wie bisher nur durch tageweises Anmieten von Fahrzeugen bedeckt werden. Eine Unterschreitung ist jedoch möglich.
UT 7 - Aufwendungen (gesetzliche Verpflichtungen)
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.
Die Ausgaben wurden analog zur Netto-Arbeitsvergütung mit einer Steigerung von 2,5 vH berechnet.
UT 8 - Aufwendungen
Berechnungsbasis der Ausgaben bei diesem Ansatz ist das erwartete Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999.
Die Kosten im Bereich der Gesundheitsvorsorge (Voranschlagsposten 4031-901, 4035-902, 4580, 7270-901, 7270-902, 7270-903, 7270-904, 7281-901 und 7281-902) wurden mit einer folgejährlichen Steigerung von 4 vH kalkuliert.
Die Aufwendungen bei der Voranschlagspost 7271-901 (Netto-Arbeitsvergütung) sowie bei den Vollzugskostenbeiträgen der Insassen (Voranschlagsposten 7271-902 und 903) wurden unter der Annahme einer folgejährlichen Steigerung um 2,5 vH berechnet.
Alle übrigen Ausgaben wurden ohne folgejährliche Steigerung veranschlagt.
UT 4 - Einnahmen
Die Einnahmen bei der Voranschlagspost 8171 (Kostenbeiträge für hoheitliche Leistungen aus dem Strafvollzug) wurden analog zur Netto-Arbeitsvergütung mit einer Steigerung von 2,5 vH berechnet.
Berechnungsbasis der Einnahmen ist das erwartete
Jahresergebnis 1999, gestützt auf den Erfolg der ersten sechs Monate 1999. Die Differenz zum korrespondierenden Ausgabenbetrag bei der UT 8 ist auf die Arbeitslosenversicherungsbeiträge der Insassen, die bei der UT 8 zu verrechnen sind, zurückzuführen.
Bei den übrigen Einnahmen wird eine Steigerung angestrebt.
-------------------------------------------------------------------
*1) Auf Grund der bereits von der Justizverwaltung im Rahmen der vorgegebenen Personalstände bewilligten Personalaufstockungen wäre dem Jahr 1999 ein Betrag von 2 526 000 S und dem Jahr 2000 einer in der Höhe von 662 000 S zuzurechnen; daher steht die Saldenverschlechterung nicht im Widerspruch zu den Zielen der Flexibilisierungsklausel.