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Anl. 2D BMG

Fassungen
01.04.2000 bis 30.04.2003 — BGBl. I Nr. 16/2000
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2D01.02.200928.02.2013 § → § BGBl. I Nr. 3/2009 · aufgehoben
Anl. 2D01.03.200731.01.2009 § → § BGBl. I Nr. 6/2007
Anl. 2D01.05.200428.02.2007 § → § BGBl. I Nr. 17/2003
Anl. 2D01.05.200330.04.2004 § → § BGBl. I Nr. 17/2003
Anl. 2D01.04.200030.04.2003 BGBl. I Nr. 16/2000

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2000,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 D

Inkrafttretensdatum

01.04.2000BGBl. I Nr. 16/2000

Außerkrafttretensdatum

30.04.2003danach: BGBl. I Nr. 17/2003

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

D. BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten der Finanzverfassung einschließlich des Finanzausgleiches.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten der Bundesfinanzen.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Erstellung des Bundesfinanzgesetzentwurfes samt Anlagen und Führung des Bundeshaushaltes.
    Budgetäre Angelegenheiten der Europäischen Union. Angelegenheiten der öffentlichen Abgaben und Beiträge, soweit diese Abgaben und Beiträge von Abgabenbehörden des Bundes verwaltet werden.
    Zollwesen einschließlich der Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Zollwache.
    Angelegenheiten des Verfahrens, der Erhebung, der Vollstreckung, des Verwaltungsstrafrechts und des Verwaltungsstrafverfahrens auf dem Gebiet der in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallenden Abgaben und Beiträge.
    Organisatorische Angelegenheiten der Abgaben(Zoll)verwaltung des Bundes.
  3. Ziffer 3
    Angelegenheiten des Finanzwesens einschließlich der Finanzpolitik.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Währungs-, Kredit-, Sparkassen-, Bank- und Börsewesen. Angelegenheiten des Kapital- und Zahlungsverkehrs. Angelegenheiten der Vertragsversicherungsaufsicht. Punzierungswesen.
    Angelegenheiten der Österreichischen Postsparkasse.
  4. Ziffer 4
    Angelegenheiten der Wirtschaftspolitik, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen, unbeschadet der Zuständigkeit des Bundeskanzleramtes zur wirtschaftlichen Koordination.
  5. Ziffer 5
    Angelegenheiten staatlicher Monopole einschließlich der Errichtung und Verwaltung von Bauten und Liegenschaften des Bundes, die Zwecken der staatlichen Monopole gewidmet sind.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fallen.
    Dazu gehören insbesondere:
    Verfügung über Bundesvermögen.
    Verwaltung des Bundesvermögens, soweit sie nicht in die Zuständigkeit eines anderen Bundesministeriums fällt. Angelegenheiten der Staatskredite, der Bundeshaftungen und der Finanzschulden.
    Erfassung, Sicherung, Verwaltung und Verwertung von dem Bund verfallenen oder heimgefallenen oder herrenlosen Vermögenswerten.
    Finanzielle Angelegenheiten des Erwerbes und der Verwaltung von Anteilsrechten des Bundes an Gesellschaften und an Genossenschaften, soweit sie sich unmittelbar auf den Bundeshaushalt auswirken.
    Verwaltung der Anteilsrechte des Bundes an den auf Grund des Poststrukturgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 201 aus 1996,, eingerichteten Gesellschaften.
    Angelegenheiten der ÖIAG und deren Beteiligungen.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten der Wirtschaftstreuhänder auf dem Gebiet der Beratung und Vertretung in Abgaben- und Finanzstrafsachen.
  8. Ziffer 8
    Finanzielle Kriegsschadensangelegenheiten einschließlich der Rückstellungs- und Rückgabeangelegenheiten.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Kriegs-, Besatzungs- und Kriegsfolgeschäden am österreichischen Vermögen im In- und Ausland sowie an ausländischem Vermögen in Österreich.
    Angelegenheiten der finanziellen Durchführung des Staatsvertrages vom 15. Mai 1955.
  9. Ziffer 9
    Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens, unbeschadet der führenden Zuständigkeit des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport.
  10. Ziffer 9 a
    Personal-, Budget- und Finanzcontrolling.
    Dazu gehört insbesondere auch das Finanzcontrolling für ausgegliederte Rechtsträger des Bundes.
  11. Ziffer 10
    Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung von Unternehmungen und der öffentlichen Aufsicht über diese einschließlich der Verwertung unter öffentlicher Verwaltung oder öffentlicher Aufsicht stehender Vermögenschaften.
  12. Ziffer 11
    Verhandlungen über die Aufnahme von Anleihen bei der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung oder bei sonstigen Völkerrechtssubjekten. Verhandlungen über die Gewährung von Staatskrediten. Angelegenheiten internationaler Finanzinstitutionen und des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens sowie des Verkehrs mit diesen.

Schlagworte

Außenkompetenz, Steuer, Steuerrecht, Finanzstrafrecht, Kreditwesen, Abgabenverwaltung, Zollverwaltung, Währungswesen, Sparkassenwesen, Bankwesen, Kapitalverkehr, Rückstellungsangelegenheit, Kriegsschaden, Besatzungsschaden, Dienstrecht, Ausbildung, Personalinformationswesen, Personalcontrolling, Budgetcontrolling

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR40005111