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Anl. 2H BMG

Fassungen
01.04.2000 bis 30.04.2003 — BGBl. I Nr. 16/2000
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2H01.02.200928.02.2013 § → § BGBl. I Nr. 3/2009 · aufgehoben
Anl. 2H01.03.200731.01.2009 § → § BGBl. I Nr. 4/2008
Anl. 2H01.04.200030.04.2003 BGBl. I Nr. 16/2000 · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesministeriengesetz 1986

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 76 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 16 aus 2000,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2 H

Inkrafttretensdatum

01.04.2000BGBl. I Nr. 16/2000

Außerkrafttretensdatum

30.04.2003

Abkürzung

BMG

Index

14/01 Verwaltungsorganisation

Text

                                                      Anlage zu § 2

                                                      -------------

H. Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und

Wasserwirtschaft

  1. Ziffer eins
    Angelegenheiten der Agrarpolitik und des Landwirtschaftsrechts, Ernährungswesen ausgenommen Nahrungsmittelkontrolle.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Landwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    Angelegenheiten der Entwicklung des ländlichen Raumes.
  2. Ziffer 2
    Angelegenheiten der Forstpolitik und des Forstrechts.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Forstwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    Wildbach- und Lawinenverbauung.
  3. Ziffer 3
    Ordnung des Binnenmarktes hinsichtlich land-, ernährungs- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie Saat- und Pflanzgut, Futter-, Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einschließlich der Zulassung, sowie Pflanzenschutzgeräten mit Ausnahme der Preisregelung, Preisüberwachung und der Angelegenheiten der Preistreiberei.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Qualitätsklassenregelungen, Pflanzenzucht- und Saatgutwesen.
    Importausgleich; Absatz- und Verwertungsmaßnahmen.
    Zollbestätigungsverkehr.
    Vorratshaltung.
  4. Ziffer 4
    Regelung der Ein- und Ausfuhr.
    1. Litera a
      von Waren, die Gegenstand der Urproduktion der heimischen Landwirtschaft sind, sowie von Fleisch und Fleischwaren, Mehl und Grieß, Milchpulver, Butter, Käse und sonstigen Erzeugnissen der Milchwirtschaft, Weinen, Futtermittelzubereitungen sowie
    2. Litera b
      hinsichtlich phytosanitärer Belange.
  5. Ziffer 5
    Weinrecht und Weinaufsicht.
  6. Ziffer 6
    Angelegenheiten der Bodenreform und der Agrarbehörden; Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken; Entschuldung der Land- und Forstwirtschaft.
  7. Ziffer 7
    Angelegenheiten des Wasserrechts und der Wasserwirtschaft mit Ausnahme der wasserbautechnischen Angelegenheiten der Wasserstraßen sowie der Wasserversorgung und Kanalisation.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Wasserwirtschaftliches Forschungs-, Versuchs-, Prüfungs- und Kontrollwesen.
    Verwaltung des öffentlichen Wassergutes, soweit diese nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt.
  8. Ziffer 8
    Angelegenheiten des Pflanzenschutzes.
  9. Ziffer 9
    Angelegenheiten der Schulerhaltung der land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulen sowie Dienstrechtsangelegenheiten der Lehrer an land- und forstwirtschaftlichen Schulen, soweit diese nicht dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport obliegen.
  10. Ziffer 10
    Land- und forstwirtschaftliches Börsewesen.
  11. Ziffer 11
    Angelegenheiten der beruflichen Vertretung der auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft selbständig Erwerbstätigen.
  12. Ziffer 12
    Angelegenheiten der Bundesämter für Landwirtschaft und der landwirtschaftlichen Bundesanstalten.
  13. Ziffer 13
    Verwaltung der spezifisch land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Bundes einschließlich der Angelegenheiten der Österreichischen Bundesforste AG, der Bundesgärten und der Spanischen Reitschule.
  14. Ziffer 14
    Angelegenheiten der Jagd und der Fischerei.
  15. Ziffer 15
    Wahrung der wasserrechtlichen und wasserwirtschaftlichen Belange bezüglich aller Grenzgewässer und der wasserbautechnischen Belange bezüglich der Grenzgewässer gegenüber dem Ausland, soweit es sich dabei nicht um die schiffbaren Flüsse Donau und March und die Thaya von der Staatsgrenze bei Bernhardsthal bis zur Mündung in die March handelt.
  16. Ziffer 16
    Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes.
    Dazu gehören insbesondere auch:
    Allgemeine Umweltschutzpolitik.
    Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes. Allgemeine Angelegenheiten des Immissionsschutzes. Angelegenheiten der Siedlungswasserwirtschaft, die Umweltförderung sowie die Förderung der kommunalen und betrieblichen Siedlungswasserwirtschaft.
    Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft.
    Allgemeine Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung. Angelegenheiten des Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesens auf dem Gebiet des Umweltschutzes und der Umweltkontrolle. Forschung auf dem Gebiet des Umweltschutzes, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur fällt.
    Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals der öffentlichen Umweltschutzverwaltung.
  17. Ziffer 17
    Abfallwirtschaft; Altlastensanierung.
    Dazu gehören insbesondere auch Angelegenheiten der Ersatzvornahme bei Deponien, Ablagerungen und Altstandorten nach dem Wasserrechtsgesetz, dem Abfallwirtschaftsgesetz, dem Altlastensanierungsgesetz, der Gewerbeordnung und sonstigen Rechtsvorschriften, die Abfälle oder Altstandorte betreffen.
  18. Ziffer 18
    Angelegenheiten des Artenschutzes.
  19. Ziffer 19
    Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen.
  20. Ziffer 20
    Allgemeine Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden Strahlen.
  21. Ziffer 21
    Allgemeine Angelegenheiten der Nuklearkoordination.
  22. Ziffer 22
    Angelegenheiten des Giftverkehrs.

Schlagworte

Forschungswesen, Versuchswesen, Prüfungswesen, Wildbachverbauung, Futtermittel, Düngemittel, Pflanzenzuchtwesen, Absatzmaßnahmen, Saatgut, Naturschutz

Gesetzesnummer

10000873

Dokumentnummer

NOR40005115