Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Futtermittelverordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 93/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 19Paragraph 19
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Zulassung von Zusatzstoffen
§ 19. Besteht ein Zusatzstoff aus genetisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes, BGBl. Nr. 510/1994, oder enthält er solche Organismen, so hat der Antrag auf Zulassung eines Zusatzstoffes gemäß § 7 des Futtermittelgesetzes 1999 folgende Unterlagen zu enthalten: Paragraph 19, Besteht ein Zusatzstoff aus genetisch veränderten Organismen im Sinne des Gentechnikgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 510 aus 1994,, oder enthält er solche Organismen, so hat der Antrag auf Zulassung eines Zusatzstoffes gemäß Paragraph 7, des Futtermittelgesetzes 1999 folgende Unterlagen zu enthalten:
eine Kopie der schriftlichen Zustimmung der nach der Richtlinie 90/220/EWG (Richtlinie des Rates vom 23. April 1990 über die absichtliche Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in die Umwelt ABl. Nr. L 117 vom 8. 5. 90 S 15) zuständigen Behörden zur absichtlichen Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt zu Forschungs- und Entwicklungszwecken gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Richtlinie 90/220/EWG sowie die Ergebnisse der Freisetzung unter Berücksichtigung des etwaigen Risikos für die menschliche Gesundheit und die Umwelt und
das vollständige technische Dossier mit den nach den Anhängen II und III der Richtlinie 90/220/EWG erforderlichen Informationen sowie die Einstufung des Umweltrisikos auf Grund dieser Informationen und die Ergebnisse von Untersuchungen zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken.das vollständige technische Dossier mit den nach den Anhängen römisch zwei und römisch drei der Richtlinie 90/220/EWG erforderlichen Informationen sowie die Einstufung des Umweltrisikos auf Grund dieser Informationen und die Ergebnisse von Untersuchungen zu Forschungs- oder Entwicklungszwecken.
Schlagworte
Forschungszweck
Dokumentnummer
NOR40005655