Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Futtermittelverordnung 2000
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 93/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 93 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 35Paragraph 35
Index
80/04 Wettbewerbsrecht
Text
Bezugnahme auf Rechtsvorschriften
§ 35. Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt: Paragraph 35, Durch diese Verordnung werden folgende Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:
Richtlinie 97/47/EG der Kommission zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 77/101/EWG, 79/373/EWG und 91/357/EWG;
Richtlinie 80/511/EWG der Kommission über Inverkehrbringen von Mischfuttermitteln in unverschlossenen Verpackungen oder Behältnissen;
Richtlinie 82/475/EWG der Kommission über die Kategorien von Ausgangserzeugnissen, die zur Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für Heimtiere verwendet werden, in der Fassung der Richtlinie 91/334/EWG;
Richtlinie 91/357/EWG der Kommission zur Festlegung der Kategorien von Ausgangs-erzeugnissen, die zur Kennzeichnung von Mischfuttermitteln für andere Tiere als Heimtiere verwendet werden dürfen, in der Fassung der Richtlinie 97/47/EG;
Richtlinie 96/24/EG des Rates über den Verkehr mit Mischfuttermittel zur Änderung der Richtlinie 79/373/EWG;
Richtlinie 96/25/EG des Rates über den Verkehr mit Futtermittel-Ausgangserzeugnissen, zur Änderung der Richtlinien 70/524/EWG, 74/63/EWG, 82/471/EWG und 93/74/EWG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 77/101/EWG;
Richtlinie 97/41/EG des Rates zur Änderung der Richtlinien 76/895/EWG, 86/362/EWG, 86/363/EWG und 90/642/EWG über die Festsetzung von Höchstgehalten an Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf und in Obst und Gemüse, Getreide, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und bestimmten Erzeugnissen pflanzlichen Ursprungs, einschließlich Obst und Gemüse;
Richtlinie 98/68/EG der Kommission zur Festlegung des in Artikel 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/53/EG genannten Musterdokuments und bestimmter Vorschriften für Kontrollen bei der Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern in die Gemeinschaft;Richtlinie 98/68/EG der Kommission zur Festlegung des in Artikel 9 Absatz eins, der Richtlinie 95/53/EG genannten Musterdokuments und bestimmter Vorschriften für Kontrollen bei der Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern in die Gemeinschaft;
Richtlinie 98/51/EG der Kommission mit Durchführungsvorschriften für die Richtlinie 95/69/EG zur Festlegung der Bedingungen und Einzelheiten für die Zulassung und Registrierung bestimmter Betriebe und zwischengeschalteter Personen des Futtermittelsektors;
Richtlinie 98/67/EG der Kommission zur Änderung der Richtlinien 80/511/EWG, 82/475/EWG, 91/357/EWG und der Richtlinie 96/25/EG des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 92/87/EWG;
Richtlinie 1999/61/EG der Kommission zur Änderung der Anhänge der Richtlinien 79/373/EWG und 96/25/EG des Rates;
die in § 31 Absatz 1 genannten Richtlinien.die in Paragraph 31, Absatz 1 genannten Richtlinien.
(2)Absatz 2,Soweit in dieser Verordnung auf andere Rechtsvorschriften verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Dokumentnummer
NOR40005671