Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sicherheitserklärungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 114/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Artikel IArtikel römisch eins
§ 1.Paragraph eins,
Außer in den Fällen der §§ 2 und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen. Außer in den Fällen der Paragraphen 2 und 3 haben Sicherheitserklärungen einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage A zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012
Dokumentnummer
NOR40006894