Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sicherheitserklärungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 114/2000Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
§ 3.Paragraph 3,
Sicherheitserklärungen von Volljährigen, die mit einem Menschen, der Zugang zu streng geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt leben (§ 55a Abs. 2 Z 5 SPG), haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage C zu erfolgen. Sicherheitserklärungen von Volljährigen, die mit einem Menschen, der Zugang zu streng geheimer Information hat, im gemeinsamen Haushalt leben (Paragraph 55 a, Absatz 2, Ziffer 5, SPG), haben einschließlich der Zustimmungserklärung nach dem Muster der Anlage C zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012
Dokumentnummer
NOR40006896