Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 532/1993 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 33/2000Bundesgesetzblatt Nr. 532 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 2000,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage 2
---------------
zu Art. I, § 22
BESONDERE AUSSERBILANZMÄSSIGE FINANZGESCHÄFTE
Zinssatzverträge
Zinsswaps (mit einer einzigen Währung);
Floating/floating Zinsswaps („Basis Swaps”);
Zinstermingeschäfte (forward rate agreements), einschließlich Käufe von Termineinlagen auf Termin;
Zinsterminkontrakte und zinsbezogene Index-Kontrakte;
gekaufte Optionen auf zinsbezogene Instrumente;
andere vergleichbare Verträge.
Wechselkurs- und Goldverträge
Währungs- und Zinsswaps mit mehreren Währungen („Cross Currency Zinsswaps”);
Währungsterminkontrakte und währungsbezogene Index-Kontrakte;
gekaufte Währungsoptionen;
Gold betreffende Verträge und Verträge, die jenen der lit. a bis d vergleichbar sind.Gold betreffende Verträge und Verträge, die jenen der Litera a bis d vergleichbar sind.
Verträge in Substanzwerten und sonstige wertpapierbezogene Geschäfte (soweit nicht bereits in Z 1 erfaßt)Verträge in Substanzwerten und sonstige wertpapierbezogene Geschäfte (soweit nicht bereits in Ziffer eins, erfaßt)
Termingeschäfte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Termingeschäfte;
Index-Kontrakte in Substanzwerten und sonstige wertpapierkursbezogene Index-Terminkontrakte;
gekaufte Optionen auf Substanzwerte und sonstige Wertpapierindex-Optionen;
andere vergleichbare Verträge hinsichtlich Substanzwerte und anderer Wertpapiere.
Edelmetallverträge, ausgenommen Goldverträge gemäß Z 2 lit. eEdelmetallverträge, ausgenommen Goldverträge gemäß Ziffer 2, Litera e
Edelmetall-Termingeschäfte;
Edelmetall-Terminkontrakte;
gekaufte Edelmetall-Optionen;
andere vergleichbare Edelmetallverträge.
Warenverträge, ausgenommen Edelmetallverträge
andere vergleichbare Warengeschäfte.
Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, gekaufte Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den Z 1 bis 5 zuzuordnen sind.Sonstige Termingeschäfte, Terminkontrakte, gekaufte Optionen und vergleichbare Geschäfte, die nicht den Ziffer eins bis 5 zuzuordnen sind.
Schlagworte
Währungsswaps, Aktiengeschäft, Aktienindexoption,
Wechselkursvertrag
Dokumentnummer
NOR40008271