Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Land- und forstwirtschaftliches Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 296/1985 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2003Bundesgesetzblatt Nr. 296 aus 1985, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 77 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 68aParagraph 68 a
Inkrafttretensdatum
01.06.2000
Außerkrafttretensdatum
30.06.2003aufgehoben durch BGBl. I Nr. 77/2003
Text
§ 68a.Paragraph 68 a,
(1)Absatz eins,Die §§ 1 bis 13 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA, BGBl. II Nr. 237/1998, sind auf den Schutz der Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dassDie Paragraphen eins bis 13 und die Anhänge 1 und 2 der Verordnung biologische Arbeitsstoffe - VbA, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 237 aus 1998,, sind auf den Schutz der Lehrer mit der Maßgabe anzuwenden, dass an die Stelle des Begriffs “Arbeitnehmer/innen” der Begriff “Lehrer” und an die Stelle des Begriffs “Arbeitgeber/innen” der Begriff “Dienstbehörden” im jeweils richtigen grammatikalischen Zusammenhang treten;
im § 11 Abs. 1 Z 1 an die Stelle des Begriffs “Name des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin” der Begriff “Bezeichnung der Schule, an der diese Arbeitsstoffe verwendet werden sollen,” tritt;im Paragraph 11, Absatz eins, Ziffer eins, an die Stelle des Begriffs “Name des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin” der Begriff “Bezeichnung der Schule, an der diese Arbeitsstoffe verwendet werden sollen,” tritt;
§ 11 Abs. 4 mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass an die Stelle des Arbeitsinspektorates die in den Landesgesetzen betrauten Kontrolleinrichtungen treten.Paragraph 11, Absatz 4, mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass an die Stelle des Arbeitsinspektorates die in den Landesgesetzen betrauten Kontrolleinrichtungen treten.
(2)Absatz 2,Verweise auf die VbA beziehen sich auf die in Abs. 1 angeführte Fassung.Verweise auf die VbA beziehen sich auf die in Absatz eins, angeführte Fassung.
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2021
Dokumentnummer
NOR40010676