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Anlage A.4
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LEHRPLAN DER WERKMEISTERSCHULE FÜR BERUFSTÄTIGE FÜR TECHNISCHE
CHEMIE UND UMWELTTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtausmaß der Unterrichtseinheiten und Unterrichtseinheiten pro
Unterrichtsgegenstand)
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Unterrichtseinheiten Lehr-
ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Semester *1) tungs-
1. 2. 3. 4. gruppe
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1. Religion ............ 20 20 20 20 80 (III)
2. Kommunikation und
Schriftverkehr ...... 20 20 - - 40 II
3. Wirtschaft und
Recht *2) ........... - - 30 30 60 III
4. Mitarbeiterführung
und -ausbildung ..... - - 20 20 40 III
5. Angewandte
Mathematik .......... 20 20 - - 40 I
6. Allgemeine und
anorganische Chemie
*3) ................. 20 20 20 20 80 I
7. Organische Chemie ... 20 20 20 20 80 I
8. Analytische
Chemie *3) .......... 20 20 20 20 80 I
9. Chemische
Technologie *4) ..... 30 30 20 20 100 I
10. Chemische
Verfahrenstechnik *4) 20 20 20 20 80 I
11. Chemisches
Laboratorium und
Technikum ............ 90 90 90 70 340 I
12. Projektstudien ....... - - - 20 20 II
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Zwischensumme ... 260 260 260 260 1 040
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B. Schulautonome Pflichtgegenstände *5)
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Lebende
Fremdsprache ........ 20 20 20 20 80 I
Kommunikation und
Schriftverkehr ...... - - 20 20 40 II
Umweltanalytisches
Laboratorium ........ 20 20 20 20 80 I
Angewandte
Mathematik und
Datentechnik ........ - - 20 20 40 I
Mikrobiologie und
Biotechnologie ...... - - 20 20 40 II
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Zwischensumme ... 20 20 40 40 120
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Gesamtsumme (A und B) ... 280 280 300 300 1 160
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Gesamtstundenrahmen
(A und B) für
Abweichungen durch
schulautonome
Lehrplanbestimmungen
mindestens .......... 260 260 260 260 1 040
höchstens ........... 320 320 320 320 1 280
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C. Freigegenstände
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Block A -
Unternehmerprüfung
Zusatzlehrgang für die
Unternehmerprüfung ...... - - 40 40 80 II
Block B -
Weiterqualifikation für
(post)sekundäre Einstiege
Deutsch ................. - - 80 80 160 (I)
Lebende Fremdsprache .... - - 90 90 180 (I)
Angewandte Mathematik ... - - 90 90 180 I
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZErömisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage A.1
Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. II, anzuschließen: Folgender Absatz ist der Anlage A.1, Kap. römisch zwei, anzuschließen:
Im Bereich der Werkmeisterschule für Berufstätige für Technische Chemie und Umwelttechnik soll dem chemischen Laboratorium, wenn es die Ausstattung des Schulstandortes erlaubt, auch ein Technikum zur Simulation des verfahrenstechnischen Betriebes angeschlossen werden.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGENrömisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage A.1
IV. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHTrömisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.1
V. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDErömisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
UND AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die wesentlichen Rechtsvorschriften des unternehmerischen Umfeldes kennen. Er soll die für betriebliche Entscheidungen relevanten betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und soziologischen Faktoren in ihren Grundzügen kennen; er soll derartige Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich treffen können und zur Mitentscheidung im Betrieb bereit und fähig sein.
Lehrstoff:
Gewerberecht. Rechtsformen eines Unternehmens. Grundzüge des Arbeits- und Sozialrechts. Grundzüge des Handelsrechts. Arbeitnehmerschutz. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretung.
Umweltschutzrecht:
Chemikaliengesetz. Sonderabfallgesetz. Umweltrecht
(Immissionsgesetz. Wasserwirtschaftsgesetz, Grenzwertverordnung. Strahlenschutz. Störfallverordnung).
Betriebswirtschaft:
Grundzüge des Rechnungswesens.
Semester:
Betriebswirtschaft:
Wesen und Aufgaben des Betriebes; Aufbau- und Ablauforganisation des Betriebes. Stellung des Unternehmens im wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld; ökologische Aspekte.
Volkswirtschaftslehre:
Preisbildung, Funktion des Geldes; Wirtschaftskreislauf, Wirtschaftswachstum; Investieren, Sparen und Konsumieren; Löhne und Preise; Außenhandel; Budgetpolitik. Internationale Wirtschaftsorganisationen. Europäische Integration.
MITARBEITERFÜHRUNG UND -AUSBILDUNG
Siehe Anlage A.1
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Berufspraxis des Fachgebietes notwendige Sicherheit mit Zahlen, Variablen und Funktionen besitzen. Er soll Rechenhilfen einsetzen und anwenden lernen.
Lehrstoff:
Semester:
Grundrechenoperationen:
Rechnen mit Konstanten und Variablen. Prozent- und Schlußrechnungen. Einfache Textaufgaben aus der betrieblichen Praxis.
Numerik:
Numerisches Rechnen (Überschlagsrechnen, Gleitkommazahlen). Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechengeräte, Gebrauch von technischen Tabellen.
Lineare Gleichung; Gleichungssysteme mit zwei Variablen. Exponentialfunktion; logarithmische Funktion; graphische Darstellung. Anwendungen aus dem Fachgebiet.
Statistik:
Datenmengen; Mittelwerte und Häufigkeitsverteilung. Anwendungen aus
dem Fachgebiet.
ALLGEMEINE UND ANORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Fachrichtung bedeutsamen Begriffe, Gesetze, Eigenschaften und Reaktionen der Elemente und ihrer Verbindungen kennen. Er soll ihre Einsatzbereiche und ihre Auswirkung auf die Umwelt kritisch einschätzen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Chemie:
Terminologie. Zustände der Materie. Stöchiometrische Gesetze.
Anorganische Chemie:
Gesetzmäßigkeiten chemischer Reaktionen am Beispiel von Wasserstoff, Sauerstoff und Chlor.
Semester:
Allgemeine Chemie:
Atombau und Periodensystem der Elemente. Bindungstypen.
Anorganische Chemie:
Ausgewählte Beispiele der in der Praxis bedeutenden Elemente der
Semester:
Allgemeine Chemie:
Stoffklassen (Einteilung, Eigenschaften und Reaktionen). Das
chemische Gleichgewicht.
Anorganische Chemie:
Technologisch bedeutsame Elemente der 1. und 2. Gruppe und 13. bis 18. Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
Semester:
Allgemeine Chemie:
Reaktionstypen. Komplexchemie.
Anorganische Chemie:
Wirtschaftlich und technologisch bedeutsame Elemente der 3. bis 12.
Gruppe und ihre Verbindungen; Umweltaspekte.
7. ORGANISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die berufliche Praxis bedeutsamen Stoffklassen der organischen Chemie, ihre Nutzung und ihre Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Grundlagen:
Nomenklatur. Gesetzmäßigkeiten des Aufbaus und der Eigenschaften organischer Verbindungen. Gesättigte und ungesättigte aliphatische Kohlenwasserstoffe.
Semester:
Einteilung in Stoffklassen:
Funktionelle Gruppen. Strukturen, Eigenschaften.
Reaktionen:
Reaktionstypen (Addition, Eliminierung, Substitution, Umlagerung, Redoxreaktionen).
Semester:
Di- und polyfunktionelle Stoffklassen:
Substituierte Carbonsäuren und Derivate (Charakterisierung, Vorkommen, Verwendung). Natürliche und künstliche Makromoleküle.
Semester:
Aromatische Verbindungen:
Benzol und Derivate. Kondensierte Aromaten.
Cyclische Verbindungen:
Alicyclen. Heterocyclen. Farbstoffe.
8. ANALYTISCHE CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien und Methoden der analytischen Chemie kennen, über ihren sinnvollen Einsatz und ihre Grenzen zur Lösung praxisnaher Aufgaben Bescheid wissen.
Lehrstoff:
Semester:
Qualitative Analyse:
Identifizierung von Kationen und Anionen. Physikalische Methoden (Mikroskopie, Spektroskopie, Dichte- und Viskositätsbestimmungen, Molekulargewichtsbestimmungen).
Quantitative Analyse:
Gravimetrie.
Semester:
Quantitative Verfahren:
Maßanalyse (Acidimetrie, Redoxtitrationen, Fällungstitration, Komplexometrie, instrumentelle Indikationsmethoden).
Präparative Verfahren:
Trenn- und Reinigungsmethoden.
Semester:
Elektrochemische Methoden:
Grundbegriffe der Elektrotechnik. Potentiometrie, Konduktometrie, Elektrogravimetrie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Chromatographische Methoden:
Gaschromatographie, Flüssigchromatographie,
Dünnschichtchromatographie. Elektrophorese.
Semester:
Optische Verfahren:
Physikalisch-optische Grundlagen. Emissionsspektroskopie, Absorptionsspektroskopie (Anwendungsmöglichkeiten an komplexen Stoffgemischen aus Technik und Umwelt).
Spezielle Anwendungsgebiete:
Instrumentelle Methoden in der Prozeß-, Wasser-, Luft- und Umweltanalytik.
CHEMISCHE TECHNOLOGIE (einschließlich Umwelttechnik)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Gewinnung, die Herstellung, die Eigenschaften und die Verarbeitung der in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten chemisch-technischen Rohstoffe, Zwischen- und Endprodukte sowie deren Auswirkungen auf die Umwelt kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Anorganisch-chemische Technologie:
Wasser und Abwasser, anorganische Laugen und Säuren. Salze. Peroxoverbindungen. Metallurgie.
Allgemeine Begriffe. Emission. Immission. Umweltaspekte der Kernenergie.
Semester:
Organisch-chemische Technologie:
Eröl (Anm.: richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe. Eröl Anmerkung, richtig: Erdöl), Erdgas. Kohle. Holz und seine Produkte. Kohlenhydrate. Kunststoffe.
Allgemeine chemische Technologien (Energietransport, Betriebsmittel, Abfallprodukte und deren Recycling. Lagerung und Transport von Rohstoffen und Fertigprodukten). Entwicklung umweltfreundlicher Produktionsverfahren; Projektierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Chemieanlagen. Entsorgungsmethoden anhand von Beispielen in der chemischen Industrie.
CHEMISCHE VERFAHRENSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die Prinzipien chemisch-technischer Grundoperationen und in der Praxis angewandte Verfahrenstechniken, soweit sie für die Technische Chemie von Bedeutung sind, kennen.
Lehrstoff:
Semester:
Allgemeine Verfahrenstechnik:
Grundbegriffe. Grundlagen der Reaktionsführung. Verfahrens-, Rohrleitungs- und Instrumentenfließbilder. Prozeßleittechnik.
Semester:
Spezielle Verfahrenstechnik:
Physikalische Grundbegriffe der Mechanik. Mechanische Grundoperationen.
Semester:
Spezielle Verfahrenstechnik:
Grundlagen der Thermodynamik. Wärmeübertragung. Thermische Grundoperationen. Energieversorgung.
Semester:
Chemische Betriebstechnik:
Technische Reaktionsführung. Ermittlung betrieblicher Parameter.
CHEMISCHES LABORATORIUM und TECHNIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die für die Technische Chemie und Umwelttechnik wichtigen Untersuchungen kennenlernen und die im Laboratorium wesentlichen Analysenverfahren und chemischen Grundoperationen beherrschen. Er soll eine Übertragung von Labordaten in Technikumsgröße unter dem Aspekt der angewandten Up-Scaling-Verfahren, der Arbeitssicherheit, der Ökologie und Entsorgung von Chemikalien bewerkstelligen können.
Lehrstoff:
Semester:
Grundoperationen:
Laboratoriums- und Sicherheitstechnik.
Quantitative Verfahren:
Gravimetrie. Maßanalyse.
Semester:
Instrumentelle Analytik:
Potentiometrie. Photometrie. Atomabsorptionsspektroskopie. Elektrogravimetrie. Infrarotspektroskopie. Chromatographische Verfahren.
Semester:
Präparative Verfahren:
Arbeiten unter Verwendung verschiedener Reaktionsarten mit anschließender Produktisolierung. Verfahrenstechniken wie Kühlen, Heizen, Trocknen, Destillieren, Sublimieren.
Semester:
Verfahrenstechnik:
Isolierung von Naturstoffen, instrumentelle Analytik im Prozeß und Reindarstellung der Produkte.
Technikum:
Arbeiten am 20-Liter- bzw. 50-Liter-Reaktor.
12. PROJEKTSTUDIEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in selbständiger Arbeit übergreifende Projekte der Analytik, der Synthese und der chemischen Technologie bearbeiten können.
Lehrstoff:
Projektmanagement und Projektarbeiten aus den Themenbereichen der Pflichtgegenstände „Chemisches Laboratorium und Technikum”, „Analytische Chemie”, „Organische Chemie”, „Chemische Technologie” und „Chemische Verfahrenstechnik” betreffend den jeweiligen Lehrstoff dieser Pflichtgegenstände.
B. SCHULAUTONOME PFLICHTGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1
KOMMUNIKATION UND SCHRIFTVERKEHR
Siehe Anlage A.1
UMWELTANALYTISCHES LABORATORIUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichsten Untersuchungsmethoden exemplarisch kennen und die Ergebnisse protokollieren können.
Lehrstoff:
Allgemeine Probeziehung. Qualitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.
Semester:
Semiquantitative Schnellverfahren umweltrelevanter Parameter.
Semester:
Probennahme und Probenvorbereitung von Wasser, Luft und Boden. Aufschlußmethoden. Analyse umweltrelevanter Parameter.
Anreicherungsverfahren. Spurenanalytik. Bestimmung von Summenparametern.
ANGEWANDTE MATHEMATIK und DATENTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll ausgewählte und für seine Berufspraxis wichtige Anwendungsbereiche der Mathematik ergänzend kennenlernen. Er soll gängige Standardsoftware anwenden können.
Lehrstoff:
Geometrische Grundelemente. Winkelmaße (Grad- und Bogenmaß, Rechnen mit Winkeln). Kongruenz und Ähnlichkeit. Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Berechnung von Flächeninhalten. Oberflächen- und Volumsberechnungen einfacher geometrischer Körper. Anwendungsaufgaben in der chemischen Praxis.
Semester:
Datenverarbeitung:
Aufbau und Betriebssysteme von Computer-Einzelarbeitsplätzen. Textverarbeitung. Tabellenkalkulation. Präsentationssoftware.
MIKROBIOLOGIE und BIOTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll die in der Praxis des Fachgebietes gebräuchlichen Theorien und Methoden der Mikrobiologie und Biotechnologie kennen und sicher anwenden können.
Lehrstoff:
Arten und Bedeutung der Mikroorganismen im Stoffkreislauf der Natur. Mikrobiologische Arbeitsmethoden. Steriltechniken. Systematische Grundlagen der Mikrobiologie.
Semester:
Angewandte Mikrobiologie:
Anreicherungs- und Reinzuchtverfahren. Mikroskopieren.
Färbetechniken. Keimzahlbestimmungen.
Biotechnologie:
Fermentationsprozesse. Gewinnung von Enzymen, Vitaminen und Antibiotika. Umwelttechnik.
C. Freigegenstände
ZUSATZLEHRGANG FÜR DIE UNTERNEHMERPRÜFUNG
Siehe Anlage A.1.
DEUTSCH
Siehe Anlage A.1.
LEBENDE FREMDSPRACHE
Siehe Anlage A.1.
ANGEWANDTE MATHEMATIK
Siehe Anlage A.1.
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*1) Für die Verteilung der Unterrichtseinheiten auf die Semester wird von einem 20 Wochen langen Semester ausgegangen; 20 Unterrichtseinheiten entsprechen somit einer Semesterwochenstunde.
*2) einschließlich Umweltrecht.
*3) einschließlich angewandte Physik.
*4) einschließlich Umwelttechnik.
*5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt III). *5) Die Festlegung von schulautonomen Pflichtgegenständen sowie der Unterrichtseinheiten erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (Abschnitt römisch drei).