Im Rahmen des allgemeinen Teils des Informationssystems stellen die Teilnehmerstaaten dem Sekretariat regelmäßig Informationen über die nach Artikel 29 festgelegten Einzelangaben über folgende Gegenstände zur Verfügung, die sich auf die innerhalb ihres jeweiligen Hoheitsbereichs tätigen Ölgesellschaften beziehen:
(a) Gesellschaftsstruktur;
(b) finanzielle Struktur, einschließlich Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen und gezahlter Steuern;
(c) durchgeführte Investitionen;
(d) Bedingungen von Vereinbarungen über den Zugang zu größeren
Rohölquellen;
(e) derzeitige Produktionsraten und voraussichtliche Veränderungen
dieser Raten;
(f) Zuteilungen verfügbarer Rohölmengen an Tochtergesellschaften
und andere Abnehmer (Kriterien und tatsächliche Abwicklungen);
(g) Vorräte;
(h) Kosten von Rohöl und Ölerzeugnissen;
(i) Preise, einschließlich der Verrechnungspreise mit den Tochtergesellschaften;
(j) sonstige Gegenstände, die der Verwaltungsrat einstimmig
beschließt.