Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 219/1998 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 380/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 219 aus 1998, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 380 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
§ 1. Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 65,41 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 261,62 Euro. Paragraph eins, Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 65,41 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 261,62 Euro.
Zuletzt aktualisiert am
13.03.2009
Dokumentnummer
NOR40024605