Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Entgelt für die Elektrizitäts-Control GmbH
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 453/2001Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 453 aus 2001,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 3Paragraph 3
Text
§ 3. Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben. Paragraph 3, Die für das Jahr 2002 bestimmten Beträge sind vierteljährlich in gleichen Teilbeträgen einzuheben.
Dokumentnummer
NOR40025483