Rechtstracker.at

§ 54

Fassungen
01.01.2002 bis 06.08.2013 — BGBl. I Nr. 154/2001 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 54 heute07.08.2013 § → § BGBl. I Nr. 172/2013
§ 5401.01.200206.08.2013 BGBl. I Nr. 154/2001 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gehaltskassengesetz 2002

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 154 aus 2001,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 54

Inkrafttretensdatum

01.01.2002BGBl. I Nr. 154/2001

Außerkrafttretensdatum

06.08.2013danach: BGBl. I Nr. 172/2013

Index

82/04 Apotheken, Arzneimittel

Text

Abstimmungen im Vorstand

Paragraph 54,

  1. Absatz eins,Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Angelegenheiten des Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer 3, 7, 8, 13 und 15 getrennt nach Abteilungen. Ein Antrag ist angenommen, wenn in jeder der beiden Abteilungen die einfache Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder für den Antrag stimmt.
  2. Absatz 2,Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in den Angelegenheiten des Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer eins, 2, 5, 6, 9 bis 12 und 14 als Gesamtvorstand, wobei für die Annahme eines Antrags die einfache Mehrheit nötig ist.
  3. Absatz 3,In den Angelegenheiten des Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer 4, fasst der Vorstand seine Beschlüsse gemäß Absatz eins,, wenn die Delegiertenversammlung in der Folge ihre Beschlüsse gemäß Paragraph 49, Absatz eins, fasst. Absatz 2, findet für die Beschlussfassung im Vorstand Anwendung, wenn die Delegiertenversammlung ihre Beschlüsse in der Folge gemäß Paragraph 49, Absatz 2, fasst.
  4. Absatz 4,Ein Exemplar der über den Verlauf der Vorstandssitzung zu führenden Verhandlungsschrift ist dem Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen binnen vier Wochen vorzulegen. Aus der Verhandlungsschrift haben die Beschlussfähigkeit, die gefassten Beschlüsse und die Art ihres Zustandekommens ersichtlich zu sein.

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2013

Gesetzesnummer

20001704

Dokumentnummer

NOR40026068