Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
FinanzOnline-Verordnung 2002
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 46/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 5Artikel eins, Paragraph 5
Index
14/03 Abgabenverwaltungsorganisation, 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht, 32/06 Verkehrsteuern, 37/02 Kreditwesen
Text
§ 5. (1) Anträge auf Akteneinsicht nach § 90a BAO sowie die damit zusammenhängenden Erledigungen sind ausschließlich im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung abzuwickeln. Ausgenommen davon sind, nach näherer Regelung in der Übersicht (§ 7), nur die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht nach § 90a BAO sowie der Widerruf der Bewilligung der Akteneinsicht nach § 90a BAO.Paragraph 5, (1) Anträge auf Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO sowie die damit zusammenhängenden Erledigungen sind ausschließlich im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung abzuwickeln. Ausgenommen davon sind, nach näherer Regelung in der Übersicht (Paragraph 7,), nur die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO sowie der Widerruf der Bewilligung der Akteneinsicht nach Paragraph 90 a, BAO.
(2)Absatz 2,Für Anbringen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 2, die im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden sollen, gelten die näheren Regelungen in der Übersicht (§ 7).Für Anbringen im Sinne des Paragraph eins, Absatz 2, Ziffer 2,, die im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden sollen, gelten die näheren Regelungen in der Übersicht (Paragraph 7,).
(3)Absatz 3,Zustimmungserklärungen (§ 97 Abs. 3 BAO) sowie deren Widerruf können nach näherer Regelung in der Übersicht (§ 7) im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden.Zustimmungserklärungen (Paragraph 97, Absatz 3, BAO) sowie deren Widerruf können nach näherer Regelung in der Übersicht (Paragraph 7,) im Weg der automationsunterstützten Datenübertragung eingebracht werden.
Dokumentnummer
NOR40028114