Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Doktoratsstudium für Absolventinnen und Absolventen von Fachhochschul-Studiengängen wirtschaftlicher Richtung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 226/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 226 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
72/02 Studienrecht allgemein
Text
Verlängertes Doktoratsstudium
§ 2.Paragraph 2,
(1)Absatz eins,Absolventinnen und Absolventen der folgenden, weniger als acht Semester umfassenden Fachhochschul-Studiengänge haben das Recht zu einem verlängerten Doktoratsstudium der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden:
Studiengangs- Bezeichnung
kennzahl
0008 Tourismus-Management (in der Fassung des Bescheides des Fachhochschulrates vom 27. September 1994, GZ 504/94) 0047 Militärische Führung (in der Fassung des Bescheides des Fachhochschulrates vom 29. Juli 1997, GZ 1997/189) 0061 Kommunales Management (in der Fassung des Bescheides des Fachhochschulrates vom 29. August 1997, GZ 1997/199) 0092 Produkttechnologie/Wirtschaft
(2)Absatz 2,Die Verlängerung beträgt
für Absolventinnen und Absolventen der Fachhochschul-Studiengänge “Tourismus-Management”, “Militärische Führung” und “Kommunales Management” jeweils ein Semester;
für Absolventinnen und Absolventen des Fachhochschul-Studienganges “Produkttechnologie/ Wirtschaft” zwei Semester.
(3)Absatz 3,Im Rahmen des verlängerten Doktoratsstudiums haben Absolventinnen und Absolventen der in Abs. 1 genannten Fachhochschul-Studiengänge pro zusätzlichem Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 Semesterstunden zu absolvieren. Davon haben 10 Semesterstunden auf Grundlagenfächer und 10 Semesterstunden auf dissertationsspezifische Fächer zu entfallen.Im Rahmen des verlängerten Doktoratsstudiums haben Absolventinnen und Absolventen der in Absatz eins, genannten Fachhochschul-Studiengänge pro zusätzlichem Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 20 Semesterstunden zu absolvieren. Davon haben 10 Semesterstunden auf Grundlagenfächer und 10 Semesterstunden auf dissertationsspezifische Fächer zu entfallen.
Zuletzt aktualisiert am
13.10.2016
Dokumentnummer
NOR40031741