Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verbot von Pflanzenschutzmitteln
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 308/2002Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 308 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
§ 1. Pflanzenschutzmittel, die Paragraph eins, Pflanzenschutzmittel, die
einen der im Anhang der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des In-Verkehr-Bringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten (ABl. Nr. L 33 vom 8. Februar 1978, S. 36), in der jeweils geltenden Fassung, genannten Wirkstoffe,einen der im Anhang der Richtlinie 79/117/EWG des Rates vom 21. Dezember 1978 über das Verbot des In-Verkehr-Bringens und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die bestimmte Wirkstoffe enthalten Amtsblatt Nummer L 33 vom 8. Februar 1978, Seite 36), in der jeweils geltenden Fassung, genannten Wirkstoffe,
den Wirkstoff Azocyclotin oder
enthalten, gelten als nicht zugelassen und dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Dokumentnummer
NOR40033666