Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 149/2002Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 149 aus 2002,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 18Paragraph 18
Text
Allgemeine Bedingungen
§ 18.Paragraph 18,
(1)Absatz eins,Der Ökobilanzgruppenverantwortliche hat die in §§ 10, 11 und 15 angeführten Verträge, soweit sie die Abnahme und den Einkauf von elektrischer Energie - einschließlich den Ausgleich gemäß § 15 Abs. 1 Z 4 - betreffen, unter Zugrundelegung von Allgemeinen Bedingungen abzuschließen. Die Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die Energie-Control GmbH.Der Ökobilanzgruppenverantwortliche hat die in Paragraphen 10, 11 und 15 angeführten Verträge, soweit sie die Abnahme und den Einkauf von elektrischer Energie - einschließlich den Ausgleich gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4, - betreffen, unter Zugrundelegung von Allgemeinen Bedingungen abzuschließen. Die Allgemeinen Bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die Energie-Control GmbH.
(2)Absatz 2,Die Allgemeinen Bedingungen haben insbesondere zu enthalten:
Durchführung, Zeitpunkte und Methoden von Zahlungen;
Übermittlung von Daten und einzuhaltende Datenformate;
Art und Umfang von Prognosen über Einspeisefahrpläne;
Modalitäten über den Ausgleich der Ökostrommengen und Vergütungen gemäß § 15 Abs. 1 Z 4.Modalitäten über den Ausgleich der Ökostrommengen und Vergütungen gemäß Paragraph 15, Absatz eins, Ziffer 4,
(3)Absatz 3,Die Genehmigung ist, gegebenenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen zu erteilen, wenn die Allgemeinen Bedingungen zur Erfüllung der in den §§ 10 und 15 umschriebenen Aufgaben geeignet sind.Die Genehmigung ist, gegebenenfalls unter Vorschreibung von Auflagen, Bedingungen und Befristungen zu erteilen, wenn die Allgemeinen Bedingungen zur Erfüllung der in den Paragraphen 10 und 15 umschriebenen Aufgaben geeignet sind.
(4)Absatz 4,Der Ökobilanzgruppenverantwortliche ist verpflichtet, über Aufforderung der Energie-Control GmbH die Allgemeinen Bedingungen zu ändern oder neu zu erstellen.
Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011
Dokumentnummer
NOR40035553