Rechtstracker.at

Anl. 1/5

Fassungen
01.09.2002 bis 31.08.2003 — BGBl. II Nr. 350/2002
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/501.09.200631.08.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 331/2004
Anl. 1/501.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/501.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 350/2002
Anl. 1/501.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 1/501.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 1/501.09.198831.08.1995 BGBl. Nr. 491/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 2002,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

01.09.2002BGBl. II Nr. 350/2002

Außerkrafttretensdatum

31.08.2003danach: BGBl. II Nr. 283/2003

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Anlage 1 5

Text

                                                         Anlage 1.5

                                                       ______________

  LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU - ERWERBSGARTENBAU

                        I. STUNDENTAFEL

        (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                        Wochenstunden *)

    Pflichtgegenstände                     Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ..................  2     2     2     2     2     10

2.  Deutsch ...................  4     3     2     2     2     13

3.  Lebende Fremdsprache ......  2     2     2     2     2     10

4.  Geschichte, Sozialkunde

     und Politische Bildung ....  -     -     2     2     2      6

5.  Geographie und

     Wirtschaftskunde ..........  2     2     -     -     -      4

6.  Mathematik und angewandte

     Mathematik ................  4     3     2     2     -     11

7.  Elektronische

     Datenverarbeitung .........  -     -     -     3     -      3

8.  Physik und angewandte

     Physik ....................  2     2     -     -     -      4

9.  Chemie und angewandte

     Chemie ....................  3     2     -     -     -      5

10.  Chemisches Laboratorium ...  -     3     -     -     -      3

11.  Biologie *1) ..............  6     -     -     -     -      6

12.  Botanik *1) ...............  -     4     -     -     -      4

13.  Bodenkunde und

     Pflanzenernährung .........  -     2     2     -     -      4

14.  Maschinschreiben ..........  2     -     -     -     -      2

15.  Leibesübungen .............  2     2     2     2     2     10

16.  Allgemeine

     Produktionslehre ..........  -     -     2     -     -      2

17.  Pflanzenschutz *1) ........  -     -     -     3     4      7

18.  Gemüsebau *1) .............  -     -     -     2     4      6

19.  Zierpflanzenbau unter

     Glas *1) ..................  -     -     -     2     6      8

20.  Versuchstechnik und

     Samenbau ..................  -     -     -     -     2      2

21.  Gehölzkunde *1) ...........  -     -     4     2     -      6

22.  Stauden und

     Sommerblumen *1) ..........  -     -     4     3     -      7

23.  Baumschulwesen und

     Obstbau ...................  -     4     -     -     -      4

24.  Garten- und

     Landschaftsgestaltung *1) .  -     2     5     2     -      9

25.  Vermessungskunde ..........  -     -     2     -     -      2

26.  Maschinenkunde ............  -     -     2     2     -      4

27.  Gewächshausbau und

     Heizungstechnik ...........  -     -     -     -     3      3

28.  Gartenbau und

     Blumenbinderei -

     Praktikum .................  6     6     2     4     -     18

29.  Volkswirtschaftslehre .....  -     -     2     -     -      2

30.  Rechtskunde ...............  -     -     -     -     2      2

31.  Betriebswirtschaftslehre

     und Rechnungswesen *1) ....  -     -     2     4     7     13

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl          35    38    38    38    37    186

32.  Pflichtpraktikum:

     Abschnitt   I:  4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

     Abschnitt  II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

     Abschnitt III:  4 Wochen zwischen dem IV. und  V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

    Freigegenstände                        Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Geschichte und Gartenkunst .....  -     -     -     2     -      2

Zweite lebende Fremdsprache ....  -     -     2     2     2      6

Kurzschrift ....................  -     2     -     -     -      2

Volkskunde .....................  -     -     -     2     -      2

Organisations- und

Führungslehre ..................  -     -     -     -     2      2

---------------------------------------------------------------------

    Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung .................  1     1     1     1     1      5

Bildnerische Erziehung .........  2     -     -     -     -      2

Leibesübungen ..................  2     2     2     2     2     10

Hauswirtschaft .................  -     2     2     -     -      4

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch vier. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Siehe Anlage 1.4

11. BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.3

12. BOTANIK

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 13
    BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Siehe Anlage 1.4

14. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

15. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 16
    ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE

Siehe Anlage 1.4

17. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die pflanzlichen, tierischen und mikrobiologischen Schädlinge, die Gartenpflanzen befallen, sowie die Natur der Schädigungsvorgänge kennen. Er soll Schädlinge, Nützlinge und Schädigungsarten identifizieren können.

Der Schüler soll die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und die Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen. Er soll Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Fachgebiet unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte auswählen und integriert anwenden können. Er soll den Erfolg von Maßnahmen des Pflanzenschutzes beurteilen können.

Der Schüler soll sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Pflanzenschädigung:

Faktoren. Krankheiten und Symptome (bakterielle Krankheiten;

Mehltau-, Schorf-, Rost-, Blattfleckenpilze, Welkekrankheiten;

tierische Schädlinge; Viruskrankheiten). Schutzmaßnahmen (mechanische, chemische, ökologische Verfahren; Nützlinge).

Pflanzenschutzmittel:

Arten (Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Rodentizide, Herbizide, Bakterizide). Einsatz (Auswahl, Bereitung der Spritzbrühe, Ausbringung, Geräte). Ergebnisauswertung.

Bodenentseuchung:

Dämpfen, chemische Verfahren.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Gefahren der Kontamination, Einfluß auf die Biozönose, Beeinflussung des Ökosystems, Bedeutung der Schadschwellen und des Warndienstes. Pflanzenschutzvorschriften. Populationsdynamik, Massenwechsel bei Schädlingen.

römisch fünf. Jahrgang:

Schutz einzelner Kulturen:

Obstarten. Baumschulkulturen.

Schutz einzelner Kulturen:

Gemüsearten (im Freiland und unter Glas). Zierpflanzen (Topfpflanzen, Grünpflanzen, Schnittblumen, Balkonpflanzen und Aussetzware, Blumenzwiebel und Knollen, Spezialkulturen, Hydrokulturen).

Unkrautbekämpfung:

Mechanische, chemische und ökologische Verfahren an Gemüsen und Zierpflanzen, Obstbäumen und anderen Gehölzen.

Planung und Organisation:

Auswahl der Pflanzenschutzmittel und -maßnahmen, Mischbarkeit von Mittelgruppen. Integration von Verfahren.

18. GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung der Gemüsepflanzen kennen. Er soll die Ansprüche der Gemüsepflanzen an Klima und Boden, ihre Ernährung und ihre Fruchtfolgemöglichkeiten kennen. Er soll den Betriebsmitteleinsatz, die Sortenwahl und die Vermarktung für alle gängigen, unter Glas und im Freiland kultivierten Gemüsearten beherrschen.

Der Schüler soll die Verfahren beim Anbau, bei der Pflege, bei der Ernte und bei der Vermarktung von Gemüsen, insbesondere im Rahmen des gärtnerischen Intensivgemüsebaues, kennen. Er soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Bedeutung des Gemüsebaues:

Zusammensetzung von Gemüsen, Nährwert, gesundheitlicher Wert. Entwicklung des Gemüsebaues, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich (alpines, baltisches, voralpines, illyrisches, pannonisches Produktionsgebiet), im übrigen Europa und in Übersee. Wirtschaftliche Stellung des Gemüsebaues (erwerbsgärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüsebau, Hausgemüsebau; Marktverhältnisse). Alternative Produktionen.

Voraussetzungen für den Gemüsebau:

Klima (Licht, Wärme, Feuchtigkeit, Luft), Böden. Absatzbedingungen (freie Vermarktung, genossenschaftlicher Verkauf, Vertragsanbau), Infrastruktur (Transportverhältnisse, Anschlüsse, energieorientierte Standorte), Betriebsplanung (Erwerbsgartenbau, Feldgemüsebau). Gebäude (Arbeits- und Lagerräume, geschützte Kulturflächen). Klimatisierungseinrichtungen (Zusatzbelichtungen, Beregnungsanlagen, Heizungsanlagen; Arbeitserleichterung). Maschinen und Geräte (Bodenentseuchungsanlagen, Zug- und Transportgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Sämaschinen, Pflanzenanzuchtmaschinen und Erdtopfpressen, Pflanzmaschinen, Düngungsgeräte, Pflanzenschutzgeräte, Ernte- und Sortieranlagen).

römisch fünf. Jahrgang:

Durchführung des Gemüsebaues:

Fruchtfolgen (nach Betriebsarten und Anbauart), Düngung, Bodenbearbeitung; Anbau, Pflanzenanzucht und Auspflanzung, Aussaat, Pflege und Abhärtung der Jungpflanzen, Pflege der Gemüsebestände (Freiland- und Gewächshauskulturen). Ernte, Sortierung, Qualitätsklassen, Verpackung, Lagerung, Konservierung.

Spezieller Gemüsebau:

Polygonaceae, Chenopodiaceae, Mesembryanthemaceae, Brassicaceae, Fabaceae, Apiaceae, Cucurbitaceae, Solanaceae, Lamiaceae, Valerianaceae, Asteraceae, Liliaceae, Mycophyta (Bezeichnung, Herkunft, botanische Eigenschaften, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Klima- und Bodenansprüche, Kulturzeiten, Sortenwahl, Aussaat bzw. Pflanzenanzucht, Pflege, Ernte, Vermarktung).

  1. Ziffer 19
    ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Produktion der handelswichtigen unter Glas gezogenen Zierpflanzen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beherrschen; er soll die weniger bedeutenden unter Glas gezogenen Zierpflanzen und die Prinzipien ihrer Produktion kennen.

Der Schüler soll die Produktionszweige, die Betriebsmittelausstattung, den Arbeitskräftebesatz und die Absatzwege des Gartenbaues in Österreich kennen. Er soll Kulturpläne interpretieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Produktion der Topfpflanzen:

Vermehrung, Substrate, Gefäße, Kulturarbeiten, Kulturpläne, Pinzieren, Ausbrechen, Rückschnitt, Stützen, Ernten, Sortieren, Verpacken, Vermarkten.

römisch fünf. Jahrgang:

Produktion der Schnitt- und Trockenblumen:

Vermehrung, Substrate, Kulturpläne, Ernte. Konditionieren, Lagern, Verpacken, Vermarkten.

Sonderverfahren:

Verfrühung und Treiberei, Hydrokultur, In-Vitro-Vermehrungsmethoden.

  1. Ziffer 20
    VERSUCHSTECHNIK UND SAMENBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Versuche im Gemüse- und Zierpflanzenbau planen, durchführen und auswerten können. Er soll Züchtungsverfahren für Pflanzen kennen und Saat- und Pflanzgut vermehren können.

Der Schüler soll die Organisation des gartenbaulichen Versuchswesens und der Saatgutwirtschaft in Österreich kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Aufgaben des Versuchswesens:

Forschung, Entwicklung, Weitergabe. Organisation.

Versuchstechnik:

Planung (Flächenwahl, Blindversuche, Versuchsanordnungen, Wiederholungen). Anlage (Versuchsblock, Zeitdauer, Parzellenanordnungen, Streuversuche). Durchführung (Mantel, Rand- und Nachbarwirkung; Saat und Pflanzung, Pflege, Ernte, Aufarbeitung). Auswertung (Fehlstellenausgleich, Fehler; Parameter, Stichproben, Wahrscheinlichkeit; rechnerunterstützte Auswertung einschließlich Vorbereitungsarbeiten).

Veröffentlichungen über Versuche:

Eigenberichte, Zusammenfassungen; Publizistik, Datenbanken.

Züchtungsmethoden:

Auslesezüchtung (Massenauslese, Individualauslese je nach Vermehrungsart). Kombinationszüchtung, Hybridzüchtung, Mutationszüchtung.

Einflußfaktoren des Samenbaues:

Klima, Marktnähe und Arbeitskräfte, Boden und Fruchtfolge. Samenbaugebiete, Einflüsse des Anbauortes auf den Saatgutwert. Betriebliche Einrichtungen.

Anbau von Samenträgern:

Ausgangsmaterial, Vermehrungsvertrag, Kultur der Samenträger, Düngung, Blütenbildung, natürliche und künstliche Bestäubung, Reife und Ernte.

Aufbereitung und Prüfung des Saatgutes:

Dreschen, Reinigen, Sortieren; Trocknen; Lagerung, Verpackung, Konfektionierung; Prüfung.

Spezieller Samenbau:

Samenvermehrung von Gemüse und von Zierpflanzen.

21. GEHÖLZKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften, die Verwendungsmöglichkeiten und den Pflegebedarf der für den Erwerbsgartenbau bedeutsamen Laub- und Nadelgehölze sowie die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Standortbedingungen der Gehölze:

Herkunft; Boden, Wachstum, Klimaten.

Natürliche Voraussetzungen der Gehölzverwendung in Österreich:

Bodenbereiche, klimatische Verhältnisse, Ökologie und Pflanzenentwicklung.

Gehölzübersicht:

Nadelgehölze, Laubgehölze.

Entstehung des Sortimentes:

Artenreichtum, natürliche Abänderungen, Züchtung neuer Gehölze.

römisch vier. Jahrgang:

Verwendung der Gehölze:

Verwendung nach Merkmalen (Habitus und Wüchsigkeit, Blütezeit und Blütenfarbe, Blattform und Blattfarbe, Fruchtschmuck).

Behandlung von Gehölzen:

Pflanzung (Verfahren, Pflanzabstände, Großbaumverpflanzung), Aufbaupflege (Bewässerung und Düngung, Schnitt, Baumchirurgie und Wundbehandlung).

Gehölzschädigungen:

Umweltschäden (Erd- und Stadtgas, Salzstreuung, Immission); biologische Schädigung (Tiere, Pilze).

  1. Ziffer 22
    STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften und den Pflegebedarf der für den Erwerbsgartenbau bedeutsamen Freilandstauden, Sträucher und staudenähnlichen Halbsträucher sowie Sommer- und Zweijahresblumen und die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.

Er soll diese Pflanzen gärtnerisch vermarkten können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stauden:

Rhizom-, Rosetten- und Ausläuferstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

Sträucher und staudenähnliche Halbsträucher:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

römisch vier. Jahrgang:

Sommer- und Zweijahresblumen:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Stauden:

Zwiebel- und Knollenstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

  1. Ziffer 23
    BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 24
    GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grünanlagen in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie Landschaftsräume und Freianlagen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen menschengerecht planen und gestalten können.

Der Schüler soll gartenkunstgeschichtliche Zusammenhänge verstehen und berühmte Gartenanlagen kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Gestaltungsmöglichkeiten:

Naturgestaltung, Raumgestaltung; formale Möglichkeiten.

Gestaltendes Zeichnen:

Zeichengeräte und graphisches Material (Sortierung, Wartung). Normschriften; Raster- und Siebpunktierung, Schraffung, Schummerung. Geometrische Formen in Rissen (Auf-, Grund-, Seitenriß, Grundrißschrägbild, Axonometrie). Garten- und landschaftstechnische Objekte in Zentral- und Zwei-Fluchtpunkt-Perspektive. Freie Perspektive. Symbole (Baum, Strauch, Staude; technische Elemente).

römisch drei. Jahrgang:

Gestaltungselemente:

Technische Elemente (Hochbauten, Tiefbauten, Skulpturen, gestalteter Boden, Wege, Treppen, Mauern, Einfriedungen). Wasser (stehend, fließend). Pflanzen. Rasen (Bodenvorbereitung, Einzelgräser, Rasenmischungen; Schnitt, Düngung, Bewässerung, Belüftung; Rekultivierung).

Bestandsaufnahme:

Räumliche und klimatische Verhältnisse, Bodenverhältnisse, bauliche Verhältnisse. Rechtsvorschriften (Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Landschaftsschutzgesetz, Waldschutzgesetz; Grunddienstbarkeiten). Planerische Vorgaben (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Planungskonzept:

Zielvorstellungen (Priorität der planungsrelevanten Faktoren, Forderungskatalog). Funktionskonzept (Ordnen nach Nutzung und nach Funktionsbereichen, innere und äußere Erschließung). Formalkonzept (Gesamtidee, Detailgestaltung, Alternativlösungen). Dokumentation (Lageplan, Vorentwurf, Entwurf, Absteckplan, Höhenplan, Bepflanzungsplan, Detailplan, Schnitt, Ansicht, Perspektive, Modell, Erläuterungsbericht). Kostenermittlung (Leistungsbeschreibung;

Kostenschätzung, Kostenvoranschlag; Gesamtkosten der Ausführung;

Pflege- und Erhaltungskosten).

römisch vier. Jahrgang:

Grün im besiedelten Raum:

Historische Entwicklung, hygienische Bedeutung, Grünsysteme. Grünflächenbedarf (Richtzahlen, Planungsrichtlinien). Grünanlagen (Garten, Hof, Verkehrsfläche, Park, Stadtwald, Baumallee, repräsentatives Grün, Friedhof). Gartenkunstgeschichte.

25. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Elemente:

Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.

Messungen:

Geländeflächenaufnahme (Punktbezeichnung, Streckenmessung, Horizontalwinkelmessung); Aufnahmeverfahren (Rechtwinkel-, Einbinde-, Polarverfahren; Polygonzug); Horizontalabsteckung, Flächenberechnung, Höhenmessung.

Geräte:

Fluchtstab, Längenmeßgerät, Winkelmeßgerät, Prismengerät. Nivellierinstrument, Nivelliertachymeter, Meßlatte. Instrumentenprüfung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne, Karten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen).

Landesvermessung:

Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze. Geschichtliche Entwicklung.

26. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll den innerbetrieblichen und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten des Fachgebietes unter Beachtung einschlägiger Vorschriften planen können. Er soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Mechanik:

Kraft, Moment, Kräftegleichgewicht, Standsicherheit, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad; Spannung, Festigkeit, Sicherheit.

Mechanische Technologie:

Werkstoffe, Kraft-, Betriebs- und Hilfsstoffe; Materialbearbeitung; Korrosionsschutz.

Maschinenelemente:

Verbindungs- und Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung; Darstellung einfacher Bauteile.

Elektrotechnik:

Strom, Spannung, Widerstand, elektrische Arbeit, elektrische Leistung, Messung elektrischer Größen; elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Beheizung, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren, Schaltgeräte, Schutzeinrichtungen).

römisch vier. Jahrgang:

Kraftfahrzeuge:

Antriebe (Bauarten, Wirkungsweise), Betriebseinrichtungen (Kupplung, Getriebe, Fahrwerk, Lenkung, Bremse, Bereifung, Elektrik), Traktor (Bauarten, Hauptteile, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Wasserinstallation:

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Zentralheizung.

Gartenbautechnik:

Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Drainage, Säen und Pflanzen, Bewässerung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Vermarktung, Lagerung, Transport.

  1. Ziffer 27
    GEWÄCHSHAUSBAU UND HEIZUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Bauarten, Wirkungsweise, Einsatzmöglichkeiten und Wartungserfordernisse der im Erwerbsgartenbau verwendeten Gewächshäuser und Heizungsanlagen kennen; er soll die Grundlagen, um diese Anlagen betreiben, warten und entstören zu können, beherrschen.

Der Schüler soll Gewächshäuser und Heizungsanlagen nach biologischen, technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auswählen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Gewächshausbau:

Bauvorschriften, Planung und Entwurf. Werkstoffe (Stahl und Aluminium, Glas, Kunststoffe), Bauelemente (Sprossen und Verglasung, Pfetten, Binder, Fundament; Stehwand, Rinne und Giebel; Lüftungskonstruktionen). Korrosionsschutz (Verzinken, Anstrich, wetterfeste Stähle).

Inneneinrichtung von Gewächshäusern:

Wege, Tische, Beete. Bewässerung (Flächen-, Tropfbewässerung). Pflanzenbelichtungs- und -verdunklungseinrichtungen.

Klimaabhängige Wachstumsfaktoren:

Strahlungseinflüsse und Strahlungsumsatz (Globalstrahlung im Freiland, Strahlungsintensität und Strahlungsumsatz im Gewächshaus, lichttechnische Größen). Temperaturverhältnisse im Gewächshaus, Luftfeuchtigkeit.

Klimatisierung von Gewächshäusern im Sommer:

Lüftung (freie Lüftung und Zwangslüftung; Systeme, Regelung), Verdunstungskühlung, Schattierung.

Wärmeübertragung:

Feste Brennstoffe, Heizöle, Gas.

Wärmeerzeuger:

Heizkessel (Glieder-, Flammrohr-, kombinierte Kessel), Öl- und Gasbrenner (Schalenbrenner, Hochdruckzerstäuber, Drehzerstäuber, Mehrstoffbrenner, Gasbrenner). Inbetriebnahme, Störungssuche, Wirkungsgradermittlung.

Heiz- und Brennstofflagerräume:

Einrichtung, bauliche Vorschriften. Schornstein. Tanklager für Ölfeuerung.

Heizsysteme im Gartenbau:

Schwerkraftheizung, Pumpenheizung (offenes und geschlossenes System), Rohrisolierung. Wärmeausbringung im Gewächshaus (Rohrheizung, Konvektoren, Luft-, Boden-, Vegetationsheizung). Strahlungsverhältnisse und Wärmeverteilung.

Regelung von Gewächshausheizungen:

Regelstrecke, Regler (Funktion, Typen). Regelgeräte (Absperrschieber, Drosselklappen, Verteilerventile, Mischventile, Rückschlagklappen, Thermostate). Warnanlagen (Temperaturüberwachung, Drehstrom-Phasenüberwachung). Notstromaggregat (Leistungsberechnung, Bedienung). Auslegung und Einstellung von Reglern.

Planung eines Gewächshausbetriebes:

Planlesen, Auswahl nach vorgesehenen Kulturen. Anlagenplanung (Wärmebedarf, Pumpenleistung, Kesselanlage und Wärmeverteilung, Heiz- und Lüftungsregler, Jahresbrennstoffverbrauch, Brennstofflager; Ringleitung, Heizflächen, Elektroinstallation, Bewässerung).

Sonnenenergie in der Gewächshausheizung:

Sonnenkollektoren, Latentspeicher, Wärmepumpe.

Wärmedämmung und Wärmerückgewinnung:

Doppelverglasung, Luftpolsterfolie, Stegdoppelplatte, Folienabspannung. Wärmerückgewinnung aus Rauchgasen.

  1. Ziffer 28
    GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Er soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.

Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.

Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Boden und Erden:

Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Bodensicherung, Erd- und Substratbereitung, Fertigkeiten (Umstechen, Ackern, Fräsen, Planieren, Rechen, Verdichten, Hacken, Mischen; Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Kultur und Pflege von Gemüsearten und Zierpflanzen unter Glas:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Gemüse und Zierpflanzen unter Glas:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

römisch zwei. Jahrgang:

Kultur und Pflege der Gehölze, der Stauden und der Sommerblumen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Obst, Gehölzen, Stauden und Sommerblumen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

Bauliche Maßnahmen:

Umsetzen eines Planes, Fertigkeiten (Fluchten, Schachten, Pölzen, Pflastern, Schalen, Betonieren, Mauern).

Maschinenkunde:

Werkstoffbestimmung (Stahlsorten, Kunststoffe), Werkstoffbearbeitung von Metallen, Kunststoffen und Glas, Elektrotechnik (Meß- und Prüfaufgaben), Maschinen und Geräten (Montage, Wartung, Einstellung, Reparatur, Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren, Traktoren sowie von Maschinen und Geräten des Gartenbaues).

römisch drei. Jahrgang:

Kultur und Pflege von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rükken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

römisch vier. Jahrgang:

Kultur und Pflege spezieller Gemüsearten und Zierpflanzen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz spezieller Gemüsearten und Zierpflanzen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

Material der Blumenbinderei:

Pflanzen und Pflanzenteile (lebend, getrocknet, künstlich); Hilfswerkstoffe (natürlich und künstlich); Werkzeuge, Geräte, Maschinen.

Gestaltung in der Blumenbinderei:

Gestaltungsphasen (Idee, Skizze, Modell oder Schaubild, Ausführung). Gruppierung (Haupt-, Gegen-, Nebengruppe). Gestaltungsarten (dekorativ, formal linear, landschaftlich), Bewegungsformen (aktiv-aufstrebend, passiv-abfließend), Sozialsymbolik (Herrschafts-, Geltungs-, Gemeinschaftsform), stoffliche Erscheinungsformen (glänzende und matte Formen).

Sparten der Blumenbinderei:

Handsträuße, Trauergebinde (Grabbukett, Kranz, Kranzgarnierungen), Advent- und Weihnachtsbinderei (Symbolbinderei, freie Gestecke), Tischgestecke, Trockenbinderei, Brautsträuße, gepflanzte Schalen und Tröge.

Dekorative Geschenke:

Blumen als Geschenk (Präsentation, Verpackung), Garnierung von Geschenken und Geschenkpackungen mit Blumen.

Raumdekoration:

Ballsaal (strenge und freie Form), Kultraum, Motivdekoration zu speziellen Themen.

  1. Ziffer 29
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

30. RECHTSKUNDE

Siehe Anlage 1.4

  1. Ziffer 31
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.3

32. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

GESCHICHTE DER GARTENKUNST

Siehe Anlage 1.4

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

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*) Die Festlegung der Wochenstunden erfolgt durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Artikel römisch eins, Absatz 2, der Lehrplanverordnung und Anlage 1 Abschnitt römisch eins a).

*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Gartengestaltung, Organisationslehre

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR40035764