Rechtstracker.at

Anl. 1/9

Fassungen
01.09.2003 bis 23.12.2003 — BGBl. II Nr. 283/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/912.11.201431.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 1/901.09.201411.11.2014 § → § · 1 Dokument
Anl. 1/907.10.201131.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 326/2011 · 2 Dokumente
Anl. 1/905.05.200931.08.2014 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 1/901.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006
Anl. 1/924.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 1/901.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/901.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 1/901.09.199531.08.1999 BGBl. Nr. 665/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 9

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 283/2003

Außerkrafttretensdatum

23.12.2003danach: BGBl. II Nr. 571/2003

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage 1.9

                                                       --------------

             HÖHERE LEHRANSTALT FÜR KÜNSTLERISCHE GESTALTUNG

                             I. STUNDENTAFEL

            (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                          Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  2     2     2     2     2             (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     2             (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *1) *2)   -     -     2     2     2             (I)

5. Geschichte und Kultur  -     -     2     2     -             III

6. Wirtschaftsgeographie  2     2     -     -     -             III

7. Biologie und Ökologie  2     -     -     -     -             III

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  -     2     2     2     2             (I)

9. Physik ..............  -     1     1     -     -            (III)

10. Chemie ..............  -     1     1     -     -            (III)

11. Kommunikation und

    Marketing ...........  -     -     -     -     2             III

12. Betriebswirtschaft ..  -     -     2     2     2             II

13. Rechnungswesen *3) ..  2     2     2     2     2              I

14. Wirtschaftsinformatik  1     -     -     -     -              I

15. Textverarbeitung ....  1     -     -     -     -             III

16. Politische Bildung

    und Recht ...........  -     -     -     -     3             III

17. Kunstgeschichte .....  -     -     2     2     2             III

18. Darstellung und Form   6     4     -     -     -             III

19. Werkstätte, Entwurf

    und Fertigungstechnik 15    17     -     -     -              V

    (Bereich Visuelles

    Gestalten

    Bereich Textil

    Bereich Holz

    Bereich Metall

    Bereich Keramik)

20. Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

                                                       Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwer-

   punkte *2)

   Textiles Gestalten ...  -     -    15    17    14             IVb

   Plastisches Gestalten   -     -    15    17    14             IVb

   Visuelles Gestalten ..  -     -    15    17    14             IVb

   Gestaltung und

   Ausstattung ..........  -     -    15    17    14             IVb

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *2)  2     2     2     2     2

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß                                       *4)

   Seminare:

     Fremdsprachenseminar

     *1) ................                                        I

     Betriebsorganisa-

     torisches Seminar ..                                        I

     Allgemeinbildendes

     Seminar ............                                       III

     Fachtheoretisches

     Seminar ............                                       III

     Praxisseminar ......                                       IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  33-39  33-39  33-39  33-39  33-39  185 *2)

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis grundsätzlich zwischen III. und IV. oder dem

IV. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *2)

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik ..............  1     1     1     1     1      5      V

Chorgesang ..............  1     1     1     1     1      5      V

---------------------------------------------------------------------

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen (auf den Ausbildungsschwerpunkt bezogene) Betriebspraxis vor

Eintritt in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

E. Förderunterricht *4)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ................. (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)    (I)

Lebende Fremdsprache *1)  (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)    (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik .............. (-)   (2)   (2)   (2)   (-)    (6)    (I)

Rechnungswesen .......... (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)     I

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Wie im gleichnamigen Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung für gestalterische und künstlerische Berufe.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in kreativen Berufen, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen und gestalterischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit, soziales Engagement und Kommunikationsfähigkeit.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union und mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können.

Die Ausbildung von Originalität und Ideenreichtum soll gefördert werden und zur Entwicklung innovativer Problemlösungsstrategien beitragen.

Der Schüler soll befähigt werden, die Komplexität dieser Welt an einzelnen konkreten Beispielen zu erkennen, an der Synthese verschiedener Bereiche zu arbeiten und Visionen zu verfolgen, wozu die Bereitschaft zur Weiterbildung notwendig ist.

Im Sinne der einzelnen Ausbildungsschwerpunkte soll die Formgebung von Ideen über Konzepte zur Anwendung entwickelt werden.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand “Religion”), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Abweichend davon kann schulautonom festgelegt werden, dass statt des Pflichtgegenstandes “Zweite Lebende Fremdsprache” das Stundenausmaß in “Deutsch” und/oder “Englisch” entsprechend erhöht wird. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 40 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der unmittelbare Zusammenhang von Theorie und Praxis in allen Unterrichtsgegenständen erfordert einen handlungsorientierten Unterricht. Die Theorie soll dabei in bezug auf oder im Anschluß an die praktischen Erfahrungen vermittelt werden. Dies gewährleistet einen Sinnzusammenhang von Produkt und Entstehung, Produkt und Gebrauch und damit die Vermittlung zwischen kultureller Tradition und Innovation.

Um das intuitive und assoziative Denken zu fördern und eine ganzheitliche Auseinandersetzung mit Gestaltungsaufgaben zu gewährleisten, ist die Zusammenarbeit der verschiedenen Bereiche und die Projektmethode anzustreben.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Technik und Kultur zu berücksichtigen.

Die aktuelle Situation im wirtschaftlichen und kulturellen Umfeld ist in die Aufgabenstellungen einzubeziehen. Teilnahme an Ausstellungen und Wettbewerben bieten sich als Reaktion darauf an.

Mehrtägige Workshops beziehungsweise Projektwochen und der Besuch wichtiger Veranstaltungen/Messen in den gestalterischen und kunstgeschichtlichen Bildungsbereichen sind Bestandteil des Unterrichts und vorzusehen.

Kontakte zu einschlägigen Berufszweigen sind anzustreben. Insofern dienen Lehrausgänge, Exkursionen, Expertenreferate und Workshops der Erfüllung des Bildungsauftrages.

Um im Erweiterungsbereich der Vielfalt der Interessenslagen, der Motivations- und Leistungsfähigkeiten und dem eigenschöpferischen Potential der Schüler entsprechen zu können, sind Differenzierungs- und Individualisierungsmaßnahmen erforderlich:

  • Strichaufzählung
    Auf die Entfaltung der individuellen Begabung und das originale Erfinden ist das Hauptaugenmerk zu legen;
  • Strichaufzählung
    die Aufgabenstellungen sollen unterschiedliche Lösungen zulassen, welche individuell zu besprechen, zu betreuen und zu korrigieren sind.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 30 aus 1984,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben. Praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch drei. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen, Bibliotheksnutzung).

römisch vier. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien.

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich künstlerisches Gestalten.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch drei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 5
    GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernen Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem). Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft

(Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Wissenschaft und Technik.

Arbeiterbewegung.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft. Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

römisch vier. Jahrgang:

Russische Revolutionen. Neuordnung Europas.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand). Krise der Demokratien.

Antisemitismus und Faschismus in Österreich.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration. Migrationsprobleme.

Rollenbild der Frau.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme.

Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

römisch zwei. Jahrgang:

Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten.

Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen;

Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

  1. Ziffer 7
    BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschl. Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Humanökologie; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Lernbiologie und Ergonomie.

Erste Hilfe.

Mikrobiologie:

Viren, Bakterien, Pilze.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer; Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch drei. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch zwei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

9. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

römisch drei. Jahrgang:

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

10. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie:

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache.

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

römisch drei. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. Ziffer 11
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags., Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Gruppendynamik: Normen- und Rollenverhalten, Teamfähigkeit und Prozeßsteuerung in der Gruppe, Autorität und Hierarchie.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marketing: marktwirtschaftliche Prozesse, Unternehmensphilosophie, Corporate Identity, Marktforschung. Beschaffungsmarketing (Beschaffungsprogramm, -organisation und -methoden).

Marketing-Mix: Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege, Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung: Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung (Werbeziele, -objekte, -subjekte, mittel, -träger, -periode, -budget, Werbeerfolgskontrolle).

Verkauf: Verkaufspsychologie, Verkaufsgespräch, Direct Marketing.

Besonderheiten des Marketing im Kunstmarkt: Funktion, Aufgaben und Ziele des Marketing im künstlerischen Bereich.

Absatzplanung: Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation: Netzplantechnik, Kostenplanung, Präsentationsplanung, Öffentlichkeitsarbeit.

12. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen.

römisch vier. Jahrgang:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

13. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer.

Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch zwei. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz;

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

römisch vier. Jahrgang:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung Anmerkung, richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

14. WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum und Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums. 2 einstündige Schularbeiten.

15. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen

und persönlichen Bereich.

Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 16
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

17. KUNSTGESCHICHTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Kunst als Teil einer Gesamtentwicklung im Zusammenhang mit geistesgeschichtlichen, wissenschaftlichen, kulturellen und natürlichen Gegebenheiten begreifen und eine Einsicht in ihre menschen- und weltbildschaffende Funktion gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Innovations- und Traditionsprozesse im künstlerisch-gestalterischen Bereich erkennen;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über das regional und epochal unterschiedliche Schaffen aus den Bereichen der bildenden Kunst und des Gebrauchsgutes erhalten;
  • Strichaufzählung
    europäische und außereuropäische Werke exemplarisch kennenlernen und kulturgeschichtlich und stilistisch einordnen können;
  • Strichaufzählung
    Impulse für das eigene kreative Schaffen beziehen;
  • Strichaufzählung
    in der Kunst- und Werkbetrachtung durch selbständige Auseinandersetzung Verständnis für Zusammenhänge von Idee, Form und Funktion erlangen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Vergleichende Stilkunde und ikonologische Entwicklungen in thematischen Längsschnitten:

Funktionen, Gestaltungsprinzipien, Formen und Gattungen in Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut (Ausstattung, Ornament, Design).

Institutionen der Kunst- und Kulturvermittlung.

römisch fünf. Jahrgang:

Grundlagen des modernen pluralistischen Kunstverständnisses im Zusammenhang mit der unterschiedlichen Stellung und den unterschiedlichen Aufgabenbereichen des Künstlers und Kunsthandwerkers in der Gesellschaft.

Exemplarisch vertiefende Themenbereiche:

Malerei und Grafik, Plastik, Architektur, Gebrauchsgut, neue Medien

im Kunstbetrieb (Foto, Film, Video, Computer).

Erweiterter Kunstbegriff (Dada, Performance, Environment, Kunsttherapie, Werbung, ua.).

Neue Bereiche der bildenden Kunst.

18. DARSTELLUNG UND FORM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Ideen entwickeln und Gestaltungsabsichten planen können;
  • Strichaufzählung
    für die Entwurfs-, Dokumentations- und Präsentationstätigkeit Grundlagen und Grundkenntnisse erarbeiten und einüben;
  • Strichaufzählung
    entwurfsspezifische Probleme im Zusammenhang mit den Gestaltungsabsichten erkennen;
  • Strichaufzählung
    fachübliche Software für zeichnerisch-entwerfende und planerische Darstellungen handhaben können;
  • Strichaufzählung
    kreatives Vermögen entwickeln und steigern;
  • Strichaufzählung
    spielerisches Handeln und Experimentierfreude als Problemlösungsstrategie einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Erfahrungen über die Vielfalt der Materialeigenschaften sammeln;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung der Farbe erfahren und die Farbe zweckbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkbetrachtungen unterstützend zur Ideenfindung einbeziehen und auf das aktuelle Geschehen im Design- und Kunstschaffen Bezug nehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Darstellungsmethoden:

EDV-unterstützte konstruktive bzw. normierte Darstellungsmethoden.

Darstellende Geometrie:

Projektionsarten; zugeordnete Normalrisse; Perspektive.

Schrift.

Sach- und Entwurfzeichen.

Formfindung: Anwendung der bildnerischen Mittel in der zwei- und

dreidimensionalen Gestaltung.

Materialvielfalt:

Ausdruck der Materialien; farbliche, haptische, formale Qualitäten

der Materialien.

Experimentieren mit Materialien.

Werkbetrachtung an ausgewählten Beispielen.

  1. Ziffer 19
    WERKSTÄTTE, ENTWURF UND TECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Werkstättenbereichen das jeweilige Material als spezifisches Gestaltungsmittel in seiner ästhetischen, funktionellen und kommunikativ-symbolischen Bedeutung erkennen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    zur angeleiteten Herstellung von Prototypen bzw. Modellen in den verschiedenen Materialien bei fachgerechter Verarbeitung in Erfüllung gestalterischer Grundsätze und bei Zugrundelegung eigener Entwürfe zu den gestellten Aufgaben befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    die Komplexität der verschiedenen Werkstoffe und deren Ver- und Bearbeitungsverfahren an einzelnen Beispielen erfahren und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich an der Umweltverträglichkeit von Materialien und Verfahren orientieren;
  • Strichaufzählung
    mit der Handhabung von Handbüchern, Tabellen, Katalogen und anderen Hilfsmitteln vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    die Praxis der Entwurfszeichnung beherrschen;
  • Strichaufzählung
    sich werkstoff- und werkzeugtechnologische Kenntnisse im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten und sichern;
  • Strichaufzählung
    im Bereich der Unfallverhütung Bescheid wissen und verantwortungsvoll handeln.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

römisch zwei. Jahrgang:

Visuelles Gestalten:

Naturstudium (Sachzeichnen, Gedächtniszeichnen; Darstellen der Plastizität und Räumlichkeit, der Oberflächenqualität und Materialbeschaffenheit). Maltechniken. Montageverfahren. Ornamentale Darstellungsweisen. Grafische Zwischenverfahren. Hochdruck. Zeichen- und Malmaterialien. Bildträger. Foto einschließlich Laborarbeit. Computerunterstützte Grafik (Layout, Bild- und Textbearbeitung).

Textil:

Garn- und Stoffbildungsverfahren. Färben, Musterbildung und Stoffausrüstungsverfahren. Verschluß- und Montageverfahren. Textil in seiner Zerstörbarkeit und Zeitabhängigkeit. Faltbarkeit als textile Qualität. Materialeigenschaften und ihre Auswirkung auf Hängen, Fallen, Bewegen. Textile Spannformen als materialspezifische Kategorie der Flächen- und Raumbildung. Hohlkörper. Textiles Material in seiner plastischen Funktion. Auswirkung von Materialkombinationen und Materialverbindungen auf bildnerische Formbarkeit und Funktion.

Textilgestalten-Weben:

Bindungslehre, Webgeräte, Grundtechniken des Webens und Knüpfens, Gewebeoptik und -funktion, Materialberechnung, Werkzeichnung.

Textilgestalten-Druck:

Grundform, Motiv, Ornament, Muster, Rapport; Farbe-Form-Beziehung; Farbwirkung, Farbkontraste.

Textilgestalten-Kunststicken: grafische Darstellung des Stichbildes, stoffstrukturabhängige Techniken, Zierstiche, Leinenstickerei, Volkskunststickerei, Applikation.

Holz:

Bearbeitungstechniken (Anreißen, Sägen, Stemmen, Feilen, Schleifen, Schnitzen, Bearbeiten nach Schablonen). Handwerkzeuge. Holzkartei. Struktur und Eigenschaften des Holzes. Handelsware. Beschläge. Verbindungsmaterialien und Hilfsmaterialien (Leim, Kleber, Oberflächenmaterialien). Eckverbindungen. Furnierverarbeitung (Schicht- und Formverleimung, Beschichtung, Intarsie). Oberflächenbe- und -verarbeitung. Rahmenbau (Stabilisierungsmaßnahmen, Tragwerk). Wand-, Boden- und Deckenverankerungen.

Metall:

Gestaltungen mit leicht verformbaren Metallen.

Oberflächengestaltung (Treiben, Ziselieren). Verformungs- und Bearbeitungstechniken (Schmieden, Biegen, Wölben; Feilen, Sägen, Bohren). Verbindungstechniken (Nieten und Schrauben), Rahmenbau (Stabilisierungsmaßnahmen, Tragwerk). Wand-, Boden- und Deckenverankerungen.

Keramik:

Fertigungstechnik: Ton (Aufbau und Anwendung). Werkzeuge, Maschinen; Brennöfen. Glasuren und ihre physikalischen und chemischen Eigenschaften. Formen der Keramik.

Techniken (Töpfern; Wulst- und Plattentechnik; Glasurtechnik).

Werkstättenordnung.

Entwurf und Ausführung von Werkstücken.

23. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

  1. Litera a
    Ausbildungsschwerpunkte

TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Textil nach funktionellen und ästhetischen Kriterien einordnen, bewerten, entwerfen können;
  • Strichaufzählung
    textile Fachtheorie in den Bereichen Flächengestaltung, Kalkulation, Arbeitsplanung und Ausführung sowie Präsentation beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über diverse Textiltechnologien erlernen;
  • Strichaufzählung
    Fertigkeiten in Textilbearbeitung, -herstellung, -verzierung erwerben;
  • Strichaufzählung
    mittels Fachliteratur alternierende, textilgerechte Ideen entwickeln und Zugang zum Sinn kreativen Tuns finden;
  • Strichaufzählung
    sich der textilen Fachsprache bedienen und die graphische Symbolsprache verstehen und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Einblicke in internationale, soziale, kulturelle Einflußnahme auf Textil wertfrei verstehen und in eigenes Lebensumfeld integrieren können;
  • Strichaufzählung
    innovative Lösungen auf Grund der gesamten historischen Textilimpulse finden und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    Einrichtungen, Werkzeug- und Maschinenmechanismen verstehen, Arbeitsbehelfe installieren, gebrauchen, reinigen, ersetzen können;
  • Strichaufzählung
    sich der Unterschiede zwischen Textilindustrie und Familienbetrieb, Atelier und Textilkünstler bewußt werden, sowie Herstellung, Vertrieb, Verkauf mitverfolgen können;
  • Strichaufzählung
    den Aussagegehalt im Textil bzgl. Wirtschaftlichkeit-Luxus, Zweck-Kunst, Stilbezug-Zeitgeist, Mensch-Medien erkennen und kritisch betrachten können;
  • Strichaufzählung
    Werkstättenordnung, Arbeits- und Unfallschutz kennen, einhalten und in das Berufsleben integrieren können.

Lehrstoff:

Sticken

römisch drei. Jahrgang:

Einfache und schattierte Flachstickerei.

Computerunterstütztes Sticken.

Perlenverarbeitung.

Gestalten von Werkstücken unter Einsatz moderner technischer

Geräte.

Aufzeigen, Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.

Übertragen eines Entwurfes auf verschiedene Materialien. Gestaltungselemente der nach Zeichnung gearbeiteten Techniken.

Förderung der Kreativität unter Berücksichtigung der materialspezifischen Ausdrucksmöglichkeiten.

römisch vier. Jahrgang:

Gold- und Silberstickerei mit speziellen Vorarbeiten in zeitgemäßer Ausführung unter Berücksichtigung traditioneller Arbeitstechniken.

Legetechnik, Bouillonstickerei, Sprengtechnik, Stechtechnik. Metallgespinste, Herstellung und spezielle Verarbeitungsmethoden.

Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe unter Einbindung fachspezifischer Technologien.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation.

Fachspezifische Entwürfe und Werkzeichnungen unter besonderer Berücksichtigung materialspezifischer Besonderheiten.

römisch fünf. Jahrgang:

Techniken der Spitzenoptik:

Durchbrucharbeiten, Makramee.

Selbständige Anwendung erlernter Techniken für Werkstücke mit hohem

technischen Schwierigkeitsgrad.

Aufzeigen, Beschreiben und Darstellen verschiedener Arbeitsabläufe. Erstellen von Arbeitsplänen und Kalkulation.

Fachspezifisches Entwerfen unter Berücksichtigung materialspezifischer Ausdrucksmöglichkeiten.

Weben

römisch drei. Jahrgang:

Einführung in die sekundären, stoffbildenden Techniken. Mechanismus und Funktion von Schaft- und Gobelinwebgeräten.

Technologie der Faserverarbeitung, Grundlage der Garnausrüstung für den Stoffbildungsbereich, exakte Kostenrechnung.

Bindungslehre und Komposition von mechanischen und handgefertigten Bindungen, glatte und florige Textilflächen. Mechanische Herstellungstechnologie, Samt-, Velour-, Florkettenstoffverfahren.

Eigenständiges, materialgerechtes und funktionsgerechtes Design, maßstabgetreues Musterzeichnen, grafische Darstellung auf Patronenpapier, praktische Umsetzung durch Web- und Knüpftechniken.

Kunst- und Werkbetrachtung, Teppich, Gobelin, Tapisserie in Geschichte und Moderne.

Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Höhere, stoffbildende Techniken, Raffschling-, Dreherbindungen.

Funktion, Aufbau und Mechanik von Jaquard-, Zug-, Damastwebstühlen sowie deren östliche Vorläufer in der Seidenindustrie.

Technologie der Garnverzwirnung und -kombination in bezug auf Gewebeoptik, Funktion und Strapazierfähigkeit.

Dekomposition und Rekonstruktion von Mode- und Dekorstoffen.

Methodik der Lupenanalyse, Patronieren und Mustergrafik in bezug auf die Technologie komplizierter Webmechanismen, Supplementär-, Komplementärbindungen, aktive und passive Kettenstofftechniken.

Eigenständiges Komponieren neuer Bindungsmuster, Darstellen von Musterornamentik, Werkzeichnen und praktische Ausführung an Gobelin und Musterwebstühlen.

Kunst- und Werkbetrachtung, historische Seidenstoffe und ihre Darstellung auf Gemälden alter Meister, modernes Wohndesign.

Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

römisch fünf. Jahrgang:

Koordination aller stoffbildenden Techniken mit der Materialmorphologie und diversen Webstuhlmechanismen. Design, Entwurf.

Raumaxionometrie und Textil bezüglich Funktionalität, Optik, Zeitbezogenheit, Werkzeichnung und Patrone unter Verwendung webtechnischer Symbolsprache, Kostenrechnung.

Experimentieren mit fadenfremden Materialien und deren chemische, physikalische, morphologische Beschaffenheit für das Verweben.

Selbständiges Entwerfen, Patronieren, Umsetzen funktioneller Textilkunstwerke.

Werk - Kunst - Mensch im soziokulturellen Umfeld. Arbeits- und Unfallschutz, Werkstättenordnung.

Textildruck

römisch drei. Jahrgang:

Textiltechnologie der natürlichen Fasern, Garne, Stoffe.

Farbreaktion und Stofflichkeit, Anwendungsbreite der natürlichen Farbstoffe, Beizmittel, Negativreservierungstechniken, partielle Reservierung, höhere direkte und indirekte, farbtechnische Reservierung. Herstellung und Handhabung mechanischer Hilfsmittel, Drucktechniken, Textilornamentik, Entwurf, Werkzeichnen, Kostenrechnung und praktische, stoffgerechte Umsetzung nach eigenen Ideen.

Umwelt- und Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Textiltechnologie der zusammengesetzten Stoffe und Mischfasern.

Herstellungsmethoden und Farbresistenz, Ausrüstung und Imprägnieren verschiedener Textilien.

Chemische Farbstoffe, prozentuale Farblösung und Beizmittel. Techniken der Druck- und Färbeverfahren, Foto-, Siebdruck. Geräte und Werkzeuge.

Textildesign.

Ausführung eigener Kreationen, Werkzeichnen, Folienherstellung. Materialkalkulation, Präsentation textiler Kunstwerke.

römisch fünf. Jahrgang:

Material- und funktionsgerechte Koordination von Textiltechnologie, Farbchemie und Werkstoffmorphologie.

Textile Formbarkeit und Beständigkeit, Textil als Ornament- und Botschaftsträger, flache und 3-dimensionale Ergänzung.

Design, Idee, selbständiges Entwerfen, Experimente und fächerübergreifende Kunsthandwerksverfahren nach den gewonnenen Kenntnissen.

Kunst- und Werkbetrachtung, interkulturelles, richtungsweisendes Textilschaffen in all seinen Formen technologischer Grenzüberschreitungen.

PLASTISCHES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    zur Planung und Durchführung von Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    in Design und Produktentwicklung im Hinblick auf funktionelle Kriterien und Fertigungsverfahren, die der Werkstoff verlangt, geschult werden und den Prozeß vom Entwurf bis zum fertigen Produkt kennenlernen;
  • Strichaufzählung
    in Kenntnis geschichtlicher Formentwicklung und zeitgemäßer Formensprache innovative Lösungen finden;
  • Strichaufzählung
    zur industriellen Formgebung unter Berücksichtigung funktioneller, ästhetischer und technischer Erfordernisse befähigt werden;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang von Form, Funktion, Material und Technik verstehen können;
  • Strichaufzählung
    Zusammensetzung und Eigenschaften der verwendeten Materialien und ihre formgebenden Bearbeitungstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Einrichtungen, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher installieren und handhaben können;
  • Strichaufzählung
    über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes und der Umweltverträglichkeit, im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke und Techniken verschiedener Kulturen kennen;
  • Strichaufzählung
    das aktuelle Kulturgeschehen reflektieren;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen.

Lehrstoff:

Holz

römisch drei. Jahrgang:

Holzverarbeitende Berufe (Werkzeuge, Geschichte, Fertigungstechniken).

Holztechnologie:

Holzarten und Sorten; Eigenschaften und Qualitäten, Anlegen einer Holzkarte; wirtschaftlicher Einsatz und ökologischer Umgang mit dem Rohstoff Holz; Holzverbindungstechniken; Grundlagen des Möbelbaues.

Erstellung von ausführungsreifen, technischen Werkzeichungen Anmerkung, richtig: Werkzeichnungen).

Technische und physikalische Funktionen holzverarbeitender Maschinen, Schneidegeometrie der spanabhebenden Werkzeuge; Unfallverhütung und Vorrichtungen zum sicheren und präzisen Arbeiten. Gesetzliche Grundlagen, Normen und ihre Symbole.

Umsetzung eines eigenen Entwurfes mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad. Umwelt- und Arbeitsschutz; Werkstättenordnung.

römisch vier. Jahrgang:

Struktur gewachsener Formen; Vielseitigkeit des Materials; individuelle Arbeiten von hoher Qualität; Werkstofftechnologie.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

Ästhetik in der Holzbearbeitung; Holz als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in Design und skulpturalem Arbeiten.

römisch fünf. Jahrgang:

Physikalische und statische Grundlagen moderner Technologie in der Holzgestaltung; Fertigungsverfahren in der seriellen Produktion; chemische Grundlagen, Eigenschaften und fachgerechte Anwendung von Verarbeitungsstoffen (Leime, Lacke, usw.).

Technologie der Oberflächenbehandlung. Computerunterstützte Maschinentechnik und andere hochpräzise Fertigungsverfahren. Vertiefung der selbständigen Umsetzung eigener Konzepte in Arbeiten von hoher Qualität, hohem Schwierigkeitsgrad und künstlerischem Anspruch. Kalkulation.

Metall

römisch drei. Jahrgang:

Werkstofftechnologie.

Aufbau, Funktion und Einsatz von Werkzeug und Maschinen.

Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfung der einschlägigen Werkstoffe. Metallurgie und Mineralogie; Edelsteinkunde.

Entwurftechniken (von der Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung).

Natur-Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornamente, Farbe, Axionometrie, Plastizität.

Stilkunde unter Berücksichtigung der Kriterien des plastischen Gestaltens anhand von Beispielen aus der Kunstgeschichte.

Umsetzung themengebundener Entwürfe mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad.

römisch vier. Jahrgang:

Verbindungstechniken.

Metalle in Kombination mit nichtmetallischen Werkstoffen. Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erweiterung der Entwurfstechniken mit modernster Technologie (CAD) und nach Kriterien der seriellen Fertigung.

Erstellung von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

Präsentationsgestaltung, Vermarktung, Techniken der Ausstellungs- und Wettbewerbsbeteiligung.

Verfeinerte Arbeitstechniken mit gesteigertem Qualitätsanspruch.

Erhöhte Selbständigkeit in der Umsetzung eigener, themengebundener und freier Entwüfe Anmerkung, richtig: Entwürfe).

römisch fünf. Jahrgang:

Werkstofftechnologie sowie die neuesten Technologien in der Metallgestaltung (Lasertechnik, Fadenerosion, Metallsinterung).

Vermarktung, Präsentation (Industrie, Gewerbe, Künstlerateliers). Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe, künstlerisches Unikat.

Kriterien des seriellen Produktes, des Designs, des künstlerischen Unikates.

Ideelle Inhalte von Entwüfen Anmerkung, richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).

Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichem Anspruch und praktisch-technischem Schwierigkeitsgrad.

Keramik

römisch drei. Jahrgang:

Chemischer und mineralogischer Aufbau der Massen. Brennprozesse - chemische Veränderungen der keramischen Werkstoffe. Qualitätsmerkmale und Qualitätsprüfungen.

Chemische Rohstoffe und Zusammensetzung der Glasuren.

Einteilung der Glasuren.

Glasurversuche/Mischungsreihen, Glasurtechniken.

Glasurfehler und deren Vermeidung.

Gefahren und Anwendungsregeln im Umgang mit Glasuren (Giftgesetz).

Werkstättenordnung und Unfallverhütung.

Entwurftechniken (von der freien Handzeichnung zur technischen Werkzeichnung), Naturstudium, Abstraktion, Komposition, Rhythmus, Ornament, Farbe, Axionometrie, Plastizität.

Umsetzung eigener Entwürfe.

römisch vier. Jahrgang:

Chemischer Aufbau von Glasuren.

Berechnung zur Bestimmung eines Glasurversatzes (Segerformel). Glasurversuche (Trübungen, Färbungen, Kristallbildungen, Effekte).

Technologie des Gipses, Planung und praktische Ausführung von Gießformen (Positiv- und Negativform).

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen, Vermarktung, Ausstellungsgestaltung, Ausstellungsbeteiligung.

Entwurf (Erweiterung der Aufgabenstellungen vom Einzelstück zur seriellen Fertigung).

Umwelt- und Arbeitsschutz.

römisch fünf. Jahrgang:

Glasurversuche mit vorgegebenen Zielrichtungen (verschiedene

Dekorationsmethoden: Unter-, In- und Aufglasurmalerei; Lüster).

Gezieltes Entwerfen für Industrie, Gewerbe und Atelier (serielles Produkt, Design, künstlerisches Unikat).

Ideelle Inhalte von Entwüfen Anmerkung, richtig: Entwürfen) (Funktionalität, Ästhetik, Haptik, Ökologie, Semantik, Symbolik).

Reliefgestaltung - Vollplastik.

Materialkombinationen.

Selbständige Umsetzung eigener Entwürfe mit hohem inhaltlichen

Anspruch.

Erstellen von Arbeitsplänen, Kalkulation von Aufträgen.

VISUELLES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    handwerkliche Fähigkeiten und facheinschlägige Techniken kennen, um eigene Entwürfe und Gestaltungskonzepte in visuelle Medien umsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    durch die enge Verschränkung der bildnerischen Tätigkeit mit Reflexion sowie durch Sach- und Methodenkenntnisse für die Arbeit mit Kunst, visuellen Massenmedien, Designobjekten und gestalteter Umwelt zum Erleben und kritischen Verständnis, zur sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebotes und zur Kommunikation fähig sein;
  • Strichaufzählung
    offen und flexibel auf die unterschiedlichsten Anforderungen der Berufswelt im Kunstbereich reagieren;
  • Strichaufzählung
    die verwendeten Einrichtungen, Apparate, Werkzeuge, Maschinen und Arbeitsbehelfe sicher handhaben und instandhalten können;
  • Strichaufzählung
    Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften kennen;
  • Strichaufzählung
    über fachtheoretisches Wissen über Produktentwicklung, Arbeitsvorbereitung und Kalkulation verfügen, um selbständig arbeiten zu können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Industrial Design:

Grafikdesign (Layout, Illustration, Werbung).

Computer (Kunst- und Malprogramme, CAD, CAM, Desktop-Publishing,

Design-NC, Schaltungsentwurf, Video-Titler, Robotics,

Bildbearbeitung, Scannen, Digitalisieren).

Technische Handhabung und Wartung.

Grafik (Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug, erweiterte Technologie und Materialkunde).

Freies Gestalten:

Entwerfen.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogener und

freier Aufgabenstellung.

Entwürfe für die Projektwerbung.

Mediengestaltung:

Fotografie (historische Bedeutung und gegenwärtiger Bezug).

Film und Video.

Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Wartung von

Kameras.

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Erstellen von Arbeitsplänen, Vor- und Nachkalkulation von

Arbeitsaufträgen.

Techniken der Wettbewerbsbeteiligung.

römisch vier. Jahrgang:

Industrial Design:

Gestaltung von Gebrauchsgegenständen, Verpackungsdesign, soziales

Design, Styling.

Freies Gestalten:

Malerei, Künstler und Kunst, historischer und gegenwärtiger Bezug,

Technologie und Materialkunde.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte und themenbezogener und

freier Aufgabenstellungen.

Entwerfen.

Zeichnungen für die Projektwerkstätte.

Erstellung und Koordination mittels Expose, Treatment, Drehbuch, Storyboard, Shotliste, Drehplan, Produktion, Regie, Montage.

Mediengestaltung:

Funktionsschema technischer Apparate und ihre Bedienung (Bildaufbau, Aufnahmestandort, Vergrößerung, Ausschnitt, Kamerahaltung, Kameraführung, Schärfe, Beleuchtung, Belichtung, Handhabung von Programmen, Montage, Schnitt/Ton und Bild, Bewegung im Bild, Bewegung der Kamera).

römisch fünf. Jahrgang:

Organisation des Arbeitsablaufes im Fachbereich.

Entwickeln eigener Gestaltungskonzepte zu themenbezogenen und

freien Aufgabenstellungen.

Industrial Design:

Kriterien für Innenraumdesign, Wohnraumgestaltung,

Arbeitsplatzgestaltung, Freizeitraumgestaltung,

Ausstellungsgestaltung, Bühnengestaltung.

Freies Gestalten:

Plastik, Skulptur, Objekt, Installation, Performance (Künstler und Kunst; historischer und gegenwärtiger Bezug; Technologie und Materialkunde).

Entwerfen.

Planzeichnen, Entwicklung eigener Gestaltungskonzepte zu

themenbezogenen und freien Aufgabenstellungen.

Entwürfe für die Projektwerkstätte.

Mediengestaltung:

Technische Handhabung, Mischpult, Equalizer, Enhancer (Bildveränderer), Videocomputer, Titelgenerator, Videomischpult, Videocompiler (Schnittcomputer).

GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG

Kybernetik und Umweltgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    eine praktische Ergänzung der naturwissenschaftlichen Bereiche Biologie und Umweltschutz, Ökologie, Geographie, Chemie, Physik, erfahren;
  • Strichaufzählung
    in Hinblick auf den gestalterischen Umgang mit Materialien naturwissenschaftliche Grundlagen erarbeiten und die Bedeutung von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen und Modellen in technischen Anwendungsbereichen erfahren und erkennen;
  • Strichaufzählung
    Design in seiner Wechselbeziehung innerhalb eines biologisch vernetzten Systems erkennen;
  • Strichaufzählung
    Verständnis dafür entwickeln, daß trotz großer Komplexität Gesetzmäßigkeiten in den Abläufen belebter und unbelebter Natur erkennbar sind;
  • Strichaufzählung
    Einblick in den Prozeß der wissenschaftlichen Hypothesenbildung erhalten und sich mit exemplarisch ausgewählten aktuellen naturwissenschaftlichen Modellen auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsabsichten an biologisch/ökologischen Zusammenhängen orientieren.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Überlebensprinzipien biologischer Systeme, kybernetische Organisation und Evolution.

Merkmale komplexer Systeme (Vernetzung, Eigendynamik, Intransparenz).

Regelung und Steuerungsmechanismen einfacher und komplexer Systeme.

Umgang mit komplexen Systemen (Energiehaushalt und Stoffkreislauf, Entwicklung von Szenarien zum Studium der Wechselwirkungen in komplexen Systemen (EDV - Unterstützung).

Problemlösungen in offenen Systemen und Feed-back-Planung.

Kybernetisch orientierte Umweltgestaltung:

Umweltgestaltung als Reaktion auf Wachstumsprobleme und als ein sich selbst regulierendes Prozeßmodell. Nutzung biologischer Regelmechanismen für verantwortliche Umweltgestaltung und der Designproduktion hinsichtlich Gebrauch, Herstellungsverfahren, Vermarktung, Entsorgung und Recycling.

Bauten und Wohnformen im biologisch/ökologischen Zusammenhang. Umweltgestaltung und kulturelle Entwicklung.

Gestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ein begründbares ästhetisches Urteilsvermögen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    ästhetische Formen in ihrem sozialen Kontext als Ausdruck von Bedürfnissen, Ideen und Vorstellungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    Formgebung, Materialwahl und Fertigungsweise als Ausdruck kultureller Identität sehen;
  • Strichaufzählung
    zu ausführlichen Kunst- und Werkanalysen fähig sein
  • Strichaufzählung
    Im Kundenberatungsgespräch Gestaltungsentscheidungen vorschlagen und argumentieren können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Fachterminologie kennen und anwenden.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Wahrnehmung von Material, Form, Farbe, Raum:

Verhältnis von Wirklichkeitserleben und Darstellung,

Darstellungsarten.

Theorie der Gestaltung:

Form - Inhaltsbezug; Gestaltungsprinzipien, Gestaltgesetze, bildnerische Mittel und Ikonologie in der Alltagsästhetik, in verschiedenen Formen der Kunst und unterschiedlichen Kulturen.

Das Bild der Welt als Weltbild: Illusion, Abstraktion, Imagination.

Zeichen- und Symbolbildung:

Schrift und Bild; Semantik von Material, Farbe, Form, Raumbildung; elektronische Medien. Das Material als Medium der Gestaltung:

Ästhetische Funktion, Gebrauchsfunktion, Symbolfunktion.

Formanalogien: Natur - Technik - Kunst, Synästhesie (Form, Farbe - Klang). Strukturierte Zugangsweise in der Kunst- und Werkanalyse.

römisch fünf. Jahrgang:

Kreativitätstheorien und -modelle.

Ästhetik und Kunsttheorie: Problem des Schönen, Kitsch, Kunstfälschung, Original - Reproduktion, Unikat - Serie, Formen und Mechanismen der visuellen Kommunikation.

Methoden der Werkinterpretation.

Gestalten im Material

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    praxisnahe Aufgabenstellungen aus dem Schwerpunktbereich lösen;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungen nach gestellten Themen und Aufgaben in selbständiger Tätigkeit planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ausdrucksabsichten und Konzepte im jeweiligen Material umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Erweiterungsmaterialien ergänzend bzw. in Kombination mit den Leitmaterialien einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Tabellen, Kataloge, Handbücher, Fachzeitschriften und andere in der Praxis übliche Hilfsmittel anwenden;
  • Strichaufzählung
    Übersichten bezüglich Materialbedarf, Kosten und Arbeitsschritte erstellen;
  • Strichaufzählung
    sich werkstofftechnologische Kenntnisse, besonders unter dem Aspekt des Umweltschutzes der Umweltverträglichkeit und der Baubiologie im Zusammenhang mit der praktischen Tätigkeit erarbeiten;
  • Strichaufzählung
    im Bereich der Unfallverhütung umsichtig und verantwortlich handeln.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

römisch vier. Jahrgang:

Visuelles Gestalten:

Weiterführendes Naturstudium einschließlich Aktstudium in verschiedenen Techniken, Drucktechniken (Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck), visuelle Medienanwendung (Foto, Video, Computer).

Textiles Gestalten:

Das textile Material im Gefüge; textile Farbträger; Stoff als montagefähiger Werkstoff; produktive Destruktion; Textil in seiner Form und Bildbarkeit; Beweglichkeit und Fallverhalten im Hinblick auf Ausdruck und Funktion; textile Flächen und Raumkonstruktionen; Formen und Prozesse der Hüllenbildung; plastische Qualität im Hinblick auf Ausdruck, funktionalen Zusammenhang und auf symbolhafte sowie kommunikative Wirkung.

Gestalten in Holz:

Modellbau, freies Gestalten, skulpturales Arbeiten, Holz als

Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in äußerlich gestaltender

Funktion und/oder statisch tragender Funktion.

Gestalten in Metall:

Erweitern der Grundbearbeitungstechniken (Schleifen, Polieren, Fräsen), Löten (Löteinrichtungen, Weich- und Hartlötung), Schweißen, Modellbau, weiterführende Bereiche (Gießen, Emaillieren, Fassen, Einfassen), Metall als Gestaltungs- und Ausstattungswerkstoff in äußerlich gestaltender Funktion und/oder statisch tragender Funktion.

Präsentation und Ausstattung:

Präsentationsformen; Farbe-, Material- und Medieneinsatz;

Belichtung, Beleuchtung; Wand-, Boden- und Deckenverankerungen;

Tragwerk; Modellherstellung; Installation, Raum- und Ausstellungskonzepte; Dokumentationsformen.

römisch fünf. Jahrgang:

Bereichsübergreifende Projekte; Prozesse, Konzepte und Theorien zu den Gestaltungsaufgaben (bereichsübergreifende Projekte lassen sich nach Zuteilung zu einem ,Stammbereich” je nach Gestaltungsabsicht und Materialbedarf unter Heranziehung der anderen Werkstätteneinrichtungen durchführen).

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem römisch drei. und römisch vier. oder dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in facheinschlägigen Betrieben in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum kann - zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien - vor dem römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2024

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40042083