Rechtstracker.at

Anl. 1/4

Fassungen
01.09.2003 bis 31.08.2006 — BGBl. II Nr. 283/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/401.09.200631.08.2008 § → § aufgehoben durch BGBl. II Nr. 331/2004
Anl. 1/401.09.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/401.09.200231.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 350/2002
Anl. 1/401.09.199631.08.2002 § → § BGBl. Nr. 499/1996
Anl. 1/401.09.199531.08.1996 § → § BGBl. Nr. 496/1995
Anl. 1/401.09.198831.08.1995 BGBl. Nr. 491/1988 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 491 aus 1988, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 283/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Zum Außerkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 2,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004,.

Text

                                                         Anlage 1.4

                                                       ______________

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR GARTENBAU -

                 GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

                        I. STUNDENTAFEL *)

        (Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                       Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                        Wochenstunden

    Pflichtgegenstände                     Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

1.  Religion ..................  2     2     2     2     2     10

2.  Deutsch ...................  4     3     2     2     2

3.  Lebende Fremdsprache ......  2     2     2     2     2

4.  Geschichte, Sozialkunde

     und Politische Bildung ....  -     -     2     2     2

5.  Geographie und

     Wirtschaftskunde ..........  2     2     -     -     -

6.  Mathematik und angewandte

     Mathematik ................  4     3     2     2     -

7.  Elektronische

     Datenverarbeitung .........  -     -     -     3     -

8.  Physik und angewandte

     Physik ....................  2     2     -     -     -

9.  Chemie und angewandte

     Chemie ....................  3     2     -     -     -

10.  Chemisches Laboratorium ...  -     3     -     -     -

11.  Biologie *1) ..............  6     -     -     -     -

12.  Botanik *1) ...............  -     4     -     -     -

13.  Bodenkunde und

     Pflanzenernährung .........  -     2     2     -     -

14.  Maschinschreiben ..........  1     -     -     -     -

15.  Leibesübungen .............  2     2     2     2     2

16.  Allgemeine

     Produktionslehre ..........  -     -     2     -     -

17.  Pflanzenschutz *1) ........  -     -     -     3     -

18.  Gemüsebau *1) .............  -     -     -     -     3

19.  Zierpflanzenbau unter

     Glas *1) ..................  -     -     -     -     3

20.  Gehölzkunde *1) ...........  -     -     4     2     1

21.  Stauden und

     Sommerblumen *1) ..........  -     -     4     3     1

22.  Baumschulwesen

     und Obstbau ...............  -     1     2     -     -

23.  Garten- und

     Landschaftsgestaltung *1) .  -     2     5     4     5

24.  Vermessungskunde *1) ......  -     -     2     2     -

25.  Raumordnung ...............  -     -     -     -     2

26.  Baukunde und

     Gartentechnik *1) .........  -     -     -     2     3

27.  Maschinenkunde ............  -     -     1     2     1

28.  Gartenbau und

     Blumenbinderei -

     Praktikum .................  6     6     2     2     -

29.  Volkswirtschaftslehre .....  -     -     2     -     -

30.  Rechtskunde ...............  -     -     -     -     2

31.  Betriebswirtschaftslehre und

     Rechnungswesen *1) ........  -     -     2     4     6

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl          32-   32-   32-   32-   32-  176 **)

                                 39    39    39    39    39

32.  Pflichtpraktikum:

     Abschnitt   I:  4 Wochen zwischen dem II. und III. Jahrgang

     Abschnitt  II: 14 Wochen zwischen dem III. und IV. Jahrgang

     Abschnitt III:  4 Wochen zwischen dem IV. und V. Jahrgang

---------------------------------------------------------------------

    Freigegenstände                        Jahrgang            Summe

                                  I    II    III   IV     V

---------------------------------------------------------------------

Geschichte der Gartenkunst .....  -     -     -     2     -      2

Zweite lebende Fremdsprache ....  -     -     2     2     2      6

Kurzschrift ....................  -     2     -     -     -      2

Volkskunde .....................  -     -     -     2     -      2

Organisations- und

Führungslehre ..................  -     -     -     -     2      2

---------------------------------------------------------------------

    Unverbindliche Übungen

---------------------------------------------------------------------

Musikerziehung .................  1     1     1     1     1      5

Bildnerische Erziehung .........  2     -     -     -     -      2

Leibesübungen ..................  2     2     2     2     2     10

Hauswirtschaft .................  -     2     2     -     -      4

---------------------------------------------------------------------

    Förderunterricht *2)

---------------------------------------------------------------------

Deutsch

Lebende Fremdsprache

Mathematik und angewandte Mathematik

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch drei. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch vier. Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 4
    GESCHICHTE, SOZIALKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 5
    GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 6
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.1

  1. Ziffer 7
    ELEKTRONISCHE DATENVERARBEITUNG

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 8
    PHYSIK UND ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 9
    CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Eigenschaften von Stoffen kennen und chemische Reaktionsabläufe deuten können. Er soll chemisches Wissen bei der Anwendung gartenbaulicher Produktionstechniken und bei der Beurteilung gartenbaulicher Produkte und Produktionsmittel nutzen können.

Der Schüler soll die gebräuchlichsten Verfahren zur Gewinnung chemischer Elemente und zur Herstellung von Verbindungen für wirtschaftliche Zwecke, insbesondere für Zwecke des Fachgebietes, kennen. Er soll die Grenzen chemischer Methoden und Aussagen abschätzen können.

Der Schüler soll bei der Nutzung chemischer Substanzen gesundheitliche, ökologische und ökonomische Gesichtspunkte verantwortungsbewußt beachten können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Stellenwert der Chemie:

Aufgaben und Methoden. Stoff (Stoffeigenschaften, Stoffänderung, Reinstoff, chemisches Element, Stoffgemenge). Chemische Schreibweise.

Struktur der Materie:

Atom, Atommodelle; Periodensystem der Elemente.

Chemische Bindung:

Ionen-, Atom- und Metallbindung, Nebenvalenzbindung (koordinative Bindung, Wasserstoffbrückenbindung, Van-der-Waals-Kräfte).

Massen- und Volumsverhältnisse chemischer Reaktionen:

Energieumsatz chemischer Reaktionen; Reaktionstypen. Stöchiometrie.

Saure und basische Funktion:

Klassische Säure-Base-Definition und Definition von Brönsted, Wasserstoffionenkonzentration. Pufferung, Neutralisation. Salze, Reaktionen der Salze.

Elektrochemie:

Elektrochemische Spannungsreihe, Normalpotential. Elektrolyse; galvanische Elemente.

Lösungen:

Echte Lösungen, kolloidale Lösungen.

Chemie von Wasserstoff und Sauerstoff:

Wasserstoff, Sauerstoff, Wasser.

Chemie der Nichtmetalle und ihrer Verbindungen:

Edelgase. Halogene. Schwefel. Stickstoff. Phosphor. Kohlenstoff. Silicium.

Metalle:

Eigenschaften; Gitterstrukturen; Methoden der Metallgewinnung.

Angewandte anorganischen Chemie:

Mineraldüngung; Wasserhärte und Wasseraufbereitung; Umweltbelastung durch Schwermetalle.

römisch zwei. Jahrgang:

Organische Chemie:

Orbitalmodell des Kohlenstoffs und Arten der C-Verbindungen. Organische Reaktionstypen und Reaktionsmechanismen. Strukturprinzipien.

Kohlenwasserstoffe:

Alkane, Strukturisomerie; Alkene, Cis-trans-Isomerie, Stellungsisomerie der C-Doppelbindung; Alkine; Diene; Butadien und Isopren; Cyclo-Alkane; Aromate. Erdgas und Erdöl (Arten organischer Verbindungen in Erdgas und Erdöl; Primärdestillation, Sekundärdestillation; Cracken, Reformieren, Treibstoffqualität).

Kohlenwasserstoffe mit funktionellen Gruppen:

Halogenderivate; Hydroxylderivate; Ether; Carbonylverbindungen;

Carbonsäuren und ihre Anhydride; Stickstoffverbindungen;

Schwefelverbindungen; Halogencarbonsäuren; Hydroxicarbonsäuren, optische Aktivität; Aminosäuren; Alkylderivate ringförmiger Kohlenwasserstoffe. Heterocyclische Verbindungen. Kondensierte Ringsysteme.

Ester:

Fruchtester; Wachse; Fette; Lipoide.

Saccharide:

Monosaccharide, Disaccharide, Polysaccharide.

Eiweiß:

Biogene Aminosäuren und Amide; Peptide; Primär-; Sekundär-, Tertiärstrukturen und höhere Strukturen von Polypeptiden; Proteine, Proteide; biologische Funktionen der Eiweißkörper; Nukleinsäuren (Struktur und Funktion von DNA und RNA).

Angewandte Biochemie:

Technologien der Alkoholerzeugung; Wirkungsweise von Konservierungs- und Desinfektionsverfahren.

  1. Ziffer 10
    CHEMISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll chemische Untersuchungen an Wasser, Boden, Düngemitteln und Luft mit geeigneten Hilfsmitteln und Geräten nach Vorschrift sowie selbständig durchführen und die Ergebnisse interpretieren können.

Der Schüler soll verläßlich, sauber und rationell arbeiten.

Der Schüler soll bereit und in der Lage sein, im Laboratorium die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und bei Unfällen Erste Hilfe zu leisten.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Laboratoriumsbetrieb:

Verhaltensregeln; Laboratoriumsgeräte und Chemikalien. Probenaufbereitung (Zerkleinern und Homogenisieren, Aufschließen).

Qualitative und quantitative physikalische Methoden:

Trennen, Dichtebestimmung und Spindel, analytische Waagen und analytisches Wägen, Volumsmessung von Flüssigkeiten und Gasen, polarimetrische Messung, refraktometrische Messung, moderne physikalische Messung.

Qualitative und quantitative chemische Methoden:

Analysen auf trockenem Wege, Anionennachweise, Kationennachweise, Teststreifen und -stäbchen, Gravimetrie, Maßanalyse.

Qualitative und quantitative chemisch-physikalische Methoden:

Kolorimetrie, pH-Wert-Messung, Chromatographie, moderne chemisch-physikalische Methoden.

11. BIOLOGIE

Siehe Anlage 1.3

12. BOTANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Pflanzen erkennen, bestimmen und systematisch einordnen können. Er soll Teile von Pflanzen untersuchen, mikroskopische Präparate anfertigen und Untersuchungsergebnisse interpretieren und dokumentieren können.

Der Schüler soll den Einfluß der Nährstoffversorgung auf den Ernährungs- und Gesundheitszustand von Kulturpflanzen erläutern können. Er soll die Anwendungsmöglichkeiten genetischer Gesetzmäßigkeiten in der Pflanzenzüchtung kennen. Er soll ausgewählte Standorte anhand von Leitpflanzen nach pflanzenökologischen und -soziologischen Kriterien charakterisieren und den anthropogenen Einfluß auf Pflanzengesellschaften erkennen können.

Der Schüler soll die Folgen standortwidriger Begrünung anführen und eine standortgemäße Pflanzenauswahl für Neubegrünungen treffen können.

Der Schüler soll bereit sein, zur Verbesserung einer gestörten Umweltsituation beizutragen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Morphologie, Anatomie und Physiologie von Pflanzen des Gartenbaues:

Bau und Umbildungen der Organe. Stoffaufnahme, Stoffwechsel, Wachstum, Entwicklung, Fortpflanzung und Vererbung (Same und Samenkeimung, vegetative Vermehrung, Blütenbiologie, Frucht- und Samenbildung). Evolution und Systematik im Gartenbau bedeutsamer Bakterien, Pilze und Pflanzen.

Geobotanik:

Pflanzenverbreitung und Pflanzenvergesellschaftung; Ökologie der Natur- und Kulturlandschaft.

Methoden:

Arbeits- und Dokumentationsmethoden.

  1. Ziffer 13
    BODENKUNDE UND PFLANZENERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Bestandteile, den Aufbau und die Eigenschaften von Böden, die Bodenarten und Bodentypen und die Vorgänge im Boden kennen. Er soll die Durchführung und die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen erläutern, die Eignung der Böden für gärtnerische Zwecke beurteilen und Maßnahmen für die Bodenverbesserung auswählen können.

Der Schüler soll die Kompostierung sowie die Herstellung von gärtnerischen Erden und Substraten beherrschen und deren Qualität beurteilen können.

Der Schüler soll die im Gartenbau verwendeten Düngemittel und Erdzusätze kennen und sie nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Bodenbestandteile:

Mineralische Bestandteile, organische Bestandteile, Bodenleben, Bodenwasser, Bodenluft.

Bodenbildung:

Physikalische, chemische und biologische Verwitterung. Gefahren der Bodenzerstörung.

Aufbau des Bodenkörpers:

Bodengefüge (Elementar-, Kohärent-, Aggregat-, Segregatgefüge), Einflußfaktoren der Gefügebildung, Bodendichte, Bodenarten (Aufbau, Nutzungsmöglichkeiten).

Bodentypen:

AC-Profil (Tschernosem, Rendzina, Ranker), ABC-Profil (Braunerden, Podsol, Sol lessive, Gleye), Salzböden (Solonez, Solontschak, Solod), Moore. Torfe (Eigenschaften, Gewinnung, Wertmerkmale).

Bodenhaushaltsprozesse:

Stickstoffbindung und Umwandlung, Sorption, Fixierung, Wirkung des pH-Wertes.

Kenndaten der Böden:

Bodenkartierung, Bodenbewertung (Schätzrahmen, Beziehung zum Einheitswert).

römisch drei. Jahrgang:

Gärtnerische Erden:

Erdzusätze (Sand, Lehm, Blähton, Perlite, Ziegelsplitt, Styropor, Hygromull, Torfe), Betriebserden (Mist-, Kompost-, Laub-, Nadel-, Moorerden), Handelserden (Kulturerden und Torfkultursubstrate), Müllkompost, Klärschlamm, Rindensubstrate.

Bodenproben:

Entnahme, Präparation, Analyse, Auswertung.

Düngemittel:

Wirtschaftsdüngemittel (Stallmist, Jauche, Kompost), Gründüngung, Handelsdünger (Einzel-, Mehrnährstoff-, Langzeitdünger).

Düngeranwendung und Düngerausbringung:

Anwendungsbereiche (Ziergärten und Parkanlagen, Sportplätze, Baumschulen, Gemüsebau, Zierpflanzenbau). Ertragsgesetze, Beziehung der Dünger zur Resistenz und zur Umwelt. Versorgungsgrade vom Mangel bis zur Toxizität, Mangelsymptome und Mangelbehebung (Stickstoff, Phosphor, Kali, Magnesium, Calcium, Zink, Kupfer, Mangan, Eisen, Bor). Berechnung von Nährlösungs- und Substratkonzentrationen.

14. MASCHINSCHREIBEN

Siehe Anlage 1.

15. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 16
    ALLGEMEINE PRODUKTIONSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die für die Pflanzenproduktion im Gartenbau bedeutenden physikalischen, chemischen, biologischen und kalkulatorischen Einflußgrößen und die gebräuchlichen Verfahren ihrer Ermittlung und Steuerung kennen.

Der Schüler soll die Organisation des Gartenbaues in Österreich kennen.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Gartenbau in Österreich:

Produktionszweige, Betriebsmittelausstattung, Absatzwege.

Klimasteuerung:

Temperaturführung; Temperaturbehandlung (Kühlen, Präparieren, Aktivieren). Belichtung (Assimilations-, Induktionsbelichtung), Verdunklung, Schattierung. Wasserzuführung (Bodenwasser, Luftfeuchtigkeit).

Einflußnahmen auf den Boden:

Nährstoffgehalt (Bedeutung; Auswaschen, Düngen), Humusgehalt (Bedeutung; Einarbeiten von Mist und Torf, Stoh und Laub, Gründüngung), Säuregrad (Bedeutung; Absenken, Anheben), Gehalt von Pathogenen (Bedeutung; Entseuchung durch Dämpfen, Beimischen von Fungiziden, Totalentseuchung), Bodenstruktur (Bedeutung; Bodenbearbeitung, Unkräuter, Unkrautbekämpfung; Beimischen von Zuschlagstoffen, Substratmischen), Methoden zur erdlosen Kultur.

Kulturmaßnahmen:

Anzucht (Vermehrung, Pikieren, Topfen, Pflanzen, Legen); Pinzieren, Ausbrechen, Rückschnitt, Stützen; Hemmstoffbehandlung, Pflanzenschutz; Ernte, Sortieren, Konditionieren, Lagern, Verpacken, Vermarkten.

Betriebswirtschaftliche Größen:

Platzbedarf, Arbeitskräftebedarf, Produktionsmittelbedarf, Temperatur- und Energiebedarf. Kulturfahrplan, Heizkostenberechnung.

17. PFLANZENSCHUTZ

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die pflanzlichen, tierischen und mikrobiologischen Schädlinge, die Gartenpflanzen befallen, sowie die Natur der Schädigungsvorgänge kennen. Er soll Schädlinge, Nützlinge und Schädigungsarten identifizieren können.

Der Schüler soll die Zusammensetzung, die Wirkungsweise und die Gefahren von Pflanzenschutzmitteln kennen. Er soll Maßnahmen des Pflanzenschutzes im Fachgebiet unter Beachtung der Rechtsvorschriften sowie biologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte auswählen und integriert anwenden können. Er soll den Erfolg von Maßnahmen des Pflanzenschutzes beurteilen können.

Der Schüler soll sich für den Schutz der Umwelt einsetzen.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Pflanzenschädigung:

Faktoren. Krankheiten und Symptome (bakterielle Krankheiten;

Mehltau-, Schorf-, Rost-, Blattfleckenpilze, Welkekrankheiten;

tierische Schädlinge; Viruskrankheiten). Schutzmaßnahmen (mechanische, chemische, ökologische Verfahren; Nützlinge).

Pflanzenschutzmittel:

Arten (Fungizide, Insektizide, Akarizide, Nematizide, Rodentizide, Herbizide, Bakterizide). Einsatz (Auswahl, Bereitung der Spritzbrühe, Ausbringung, Geräte). Ergebnisauswertung.

Bodenentseuchung:

Dämpfen, chemische Verfahren.

Pflanzenschutz und Umwelt:

Gefahren der Kontamination, Einfluß auf die Biozönose, Beeinflussung des Ökosystems, Bedeutung der Schadschwellen und des Warndienstes. Pflanzenschutzvorschriften. Populationsdynamik, Massenwechsel bei Schädlingen.

Schutz einzelner Kulturen:

Obst, Laub- und Nadelgehölze, Stauden und Sommerblumen, Grünflächen. Hydrokulturen. Spritzpläne. Balkonpflanzen und Aussetzware; Zwiebel- und Knollengewächse.

Unkrautbekämpfung:

Mechanische, chemische und ökologische Verfahren.

Planung und Organisation:

Auswahl der Pflanzenschutzmittel und -maßnahmen, Mischbarkeit von Mittelgruppen. Integration von Verfahren.

18. GEMÜSEBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung der Gemüsepflanzen kennen. Er soll die Ansprüche der Gemüsepflanzen an Klima und Boden, ihre Ernährung und ihre Fruchtfolgemöglichkeiten kennen. Er soll die Aufgaben des Erwerbsgartenbaues, des Feldgemüsebaues und des Hausgartenbaues verstehen.

Der Schüler soll die Verfahren beim Anbau, bei der Pflege und bei der Ernte von Gewürz- und Heilkräutern kennen. Er soll sich seiner Verantwortung für die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit, für die Gestaltung der Landschaft und für die Gesundheit der Konsumenten bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Bedeutung des Gemüsebaues:

Zusammensetzung von Gemüsen, Nährwert, gesundheitlicher Wert. Entwicklung des Gemüsebaues, geographische Verteilung der Gemüseproduktion in Österreich (alpines, baltisches, voralpines, illyrisches, pannonisches Produkionsgebiet), im übrigen Europa und in Übersee. Wirtschaftliche Stellung des Gemüsebaues (erwerbsgärtnerischer Gemüsebau, Feldgemüsebau, Hausgemüsebau; Marktverhältnisse). Alternative Produktionen.

Spezieller Gemüsebau:

Polygonaceae, Chenopodiaceae, Mesembryanthemaceae, Brassicaceae, Fabaceae, Apiaceae, Cucurbitaceae, Solanaceae, Lamiaceae, Valerianaceae, Asteraceae, Liliaceae, jeweils unter besonderer Berücksichtigung der Gewürz- und Heilkräuter (Bezeichnung, Herkunft, botanische Eigenschaften, ernährungsphysiologische und wirtschaftliche Bedeutung, Klima- und Bodenansprüche, Kulturzeiten, Sortenwahl, Aussaat bzw. Pflanzenanzucht, Pflege, Ernte, Vermarktung).

  1. Ziffer 19
    ZIERPFLANZENBAU UNTER GLAS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die am häufigsten unter Glas gezogenen Zierpflanzen, die gebräuchlichsten Verfahren ihrer Produktion und ihre Verwendung beim Verbraucher kennen.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Produktion der Topfpflanzen:

Substrate, Pflanzgefäße.

Produktion der Schnittblumen:

Ernten, Vermarkten, Konditionieren, Haltbarkeit.

Pflanzenpflege:

Pflege von Topfpflanzen und Schnittblumen.

Gestaltung mit Topfpflanzen und Schnittblumen:

Hydrokultur, Blumenfenster, Bepflanzung von Balkonen und Terrassen.

20. GEHÖLZKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften, die Verwendungsmöglichkeiten und den Pflegebedarf der für die Garten- und Landschaftsgestaltung bedeutsamen Laub- und Nadelgehölze sowie die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen. Er soll diese Gehölze für eine gegebene Gestaltungsaufgabe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Standortbedingungen der Gehölze:

Herkunft; Boden, Wachstum, Klimaten.

Natürliche Voraussetzungen der Gehölzverwendung in Österreich:

Bodenbereiche, klimatische Verhältnisse, Ökologie und Pflanzenentwicklung.

Gehölzübersicht:

Nadelgehölze, Laubgehölze.

Entstehung des Sortimentes:

Artenreichtum, natürliche Abänderungen, Züchtung neuer Gehölze.

römisch vier. Jahrgang:

Verwendung der Gehölze:

Verwendung nach Merkmalen (Habitus und Wüchsigkeit, Blütezeit und Blütenfarbe, Blattform und Blattfarbe, Fruchtschmuck).

Behandlung von Gehölzen:

Pflanzung (Verfahren, Pflanzabstände, Großbaumverpflanzung), Aufbaupflege (Bewässerung und Düngung, Schnitt, Baumchirurgie und Wundbehandlung).

Gehölzschädigungen:

Umweltschäden (Erd- und Stadtgas, Salzstreuung, Immission); biologische Schädigung (Tiere, Pilze).

römisch fünf. Jahrgang:

Gestaltung mit Gehölzen:

Gestaltungsaufgaben (Grün an der Straße, Wind- und Lärmschutz, Dach- und Terrassenpflanzungen, industrie- und stadtfeste Gehölze). Verwendung auf bestimmten Böden (saurer und frischer, alkalischer und trockener Bodenbereich) und in bestimmten Klimaten.

  1. Ziffer 21
    STAUDEN UND SOMMERBLUMEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Merkmale, die Eigenschaften und den Pflegebedarf der für den gesamten Gartenbau bedeutsamen Freilandstauden, Sträucher und staudenähnlichen Halbsträucher sowie Sommer- und Zweijahresblumen und die Verfahren der Vermehrung und Kultivierung kennen.

Er soll diese Pflanzen gärtnerisch vermarkten und für eine gegebene Gestaltungsaufgabe auswählen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Stauden:

Rhizom-, Rosetten- und Ausläuferstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

Sträucher und staudenähnliche Halbsträucher:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

römisch vier. Jahrgang:

Sommer- und Zweijahresblumen:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Stauden:

Zwiebel- und Knollenstauden (Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, natürliche Verjüngung, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung).

römisch fünf. Jahrgang:

Sumpf- und Wasserpflanzen:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeit, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Ziergräser für das Freiland:

Formenreichtum, Wirksamkeit, Bezeichnung, Arteigentümlichkeiten, Herkunft, Beschreibung, Ansprüche, Pflegemaßnahmen, Vermehrung, Pflanzung, Verwendbarkeit, Vermarktung.

Gestaltung:

Pflanzenzusammenstellungen für die Gartengestaltung nach verschiedenen Gesichtspunkten.

  1. Ziffer 22
    BAUMSCHULWESEN UND OBSTBAU

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Zier- und Obstgehölze im Freiland und im Container nach biologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten heranziehen und vermarkten können. Er soll den Maschinen- und Anlagenbedarf eines Baumschulbetriebes nach funktionellen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten planen können.

Der Schüler soll den Aufbau und die Bedeutung der Baumschulwirtschaft kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Baumschulwirtschaft:

Verhältnisse in Österreich (Entwicklung, Betriebsgröße, Arbeitsweisen, Standort im gesamten Gartenbau, Ein- und Ausfuhr) und in der Welt (Produktionsländer, Bedeutung im Handel mit Österreich).

Baumschulerrichtung:

Standortwahl (örtliche Lage, Boden- und Klimaansprüche nach Pflanzenarten und nach Gebieten, Windschutz und Beregnung, Umfriedung). Bauten und Kultureinrichtungen (Einschlag-, Überwinterungs-, Verkaufshallen; Räume für Maschinen und Geräte, Kühlräume, Schattenhallen, Vermehrungseinrichtungen); Maschinen, Geräte und Behelfe (Entwicklung; Schneidwerkzeuge und Veredlungsgeräte, Bodenbearbeitungsgeräte, Zugmaschinen und Transport, Rode- und Balliermaschinen, Pflanz- und Topfmaschinen, Hilfsmaterial für Etikettierung und Verpackung).

Vermehrung der Gehölze:

Voraussetzungen (Gehölz-Mutterquartiere, Vermehrungssubstrate, Temperatur und Feuchtigkeit, Wuchsstoffanwendung, Hygienemaßnahmen). Generative Vermehrung (geeignete Gehölzarten, Herkunft und Reife des Saatgutes; Aufbewahrung, Lagerung und Haltbarkeit des Saatgutes, Behandlung vor der Aussaat, Aussaat); vegetative Vermehrung (Teilung; Abrisse, Ableger, Absenker; Steckholzvermehrung, Wurzelstecklinge, Abmoosen, Stecklingsvermehrung; Okulation und Reiserveredlung). Praktische Vermehrung nach Gehölzarten (Obst-, Laub-, Nadelgehölze).

Gehölzpflege:

Produktion im Freilandboden (Aufschulung, Verschulung; Pflanzenweiten, Pflanztermine; Bodenpflege und Düngung in der Baumschule, Bodenentseuchung und Unkrautbekämpfung, Gehölzkrankheiten und Schädlinge). Produktion in Töpfen und Containern (Wirtschaftlichkeit; Substrat; Düngung und Unkrautbekämpfung, Bewässerung).

Ernte und Vermarktung:

Bestandserfassung; Entblätterung; Grabung und Rodung; Sortierung und Qualitätsbestimmungen; Einschlag, Aufbewahrung, Verpackung; Absatz (Marktbeobachtung, Werbung, Auftragsbearbeitung).

Obstsorten:

Kern-, Stein-, Schalen-, Beerenobst.

  1. Ziffer 23
    GARTEN- UND LANDSCHAFTSGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll Grünanlagen in städtischen und ländlichen Siedlungen sowie Landschaftsräume und Freianlagen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen menschengerecht planen und gestalten können. Er soll geschädigte Landschaftsteile rekultivieren können.

Der Schüler soll Arbeiten der Garten- und Landschaftsgestaltung überwachen können.

Der Schüler soll gartenkunstgeschichtliche Zusammenhänge verstehen und berühmte Gartenanlagen kennen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Gestaltungsmöglichkeiten:

Naturgestaltung, Raumgestaltung; formale Möglichkeiten.

Gestaltendes Zeichnen:

Zeichengeräte und graphisches Material (Sortierung, Wartung). Normschriften; Raster- und Siebpunktierung, Schraffung, Schummerung. Geometrische Formen in Rissen (Auf-, Grund-, Seitenriß, Grundrißschrägbild, Axonometrie). Garten- und landschaftstechnische Objekte in Zentral- und Zwei-Fluchtpunkt-Perspektive. Freie Perspektive. Symbole (Baum, Strauch, Staude; technische Elemente).

römisch drei. Jahrgang:

Gestaltungselemente:

Technische Elemente (Hochbauten, Tiefbauten, Skulpturen, gestalteter Boden, Wege, Treppen, Mauern, Einfriedungen). Wasser (stehend, fließend). Pflanzen. Rasen (Bodenvorbereitung, Einzelgräser, Rasenmischungen; Schnitt, Düngung, Bewässerung, Belüftung; Rekultivierung).

Bestandsaufnahme:

Räumliche und klimatische Verhältnisse, Bodenverhältnisse, bauliche Verhältnisse. Rechtsvorschriften (Raumordnungsgesetz, Naturschutzgesetz, Landschaftsschutzgesetz, Waldschutzgesetz; Grunddienstbarkeiten). Planerische Vorgaben (Landschaftsrahmenplan, Landschaftsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan).

Planungskonzept:

Zielvorstellungen (Priorität der planungsrelevanten Faktoren, Forderungskatalog). Funktionskonzept (Ordnen nach Nutzung und nach Funktionsbereichen, innere und äußere Erschließung). Formalkonzept (Gesamtidee, Detailgestaltung, Alternativlösungen). Dokumentation (Lageplan, Vorentwurf, Entwurf, Absteckplan, Höhenplan, Bepflanzungsplan, Detailplan, Schnitt, Ansicht, Perspektive, Modell, Erläuterungsbericht). Kostenermittlung (Leistungsbeschreibung;

Kostenschätzung, Kostenvoranschlag; Gesamtkosten der Ausführung;

Pflege- und Erhaltungskosten).

römisch vier. Jahrgang:

Grün im besiedelten Raum:

Historische Entwicklung, hygienische Bedeutung, Grünsysteme. Grünflächenbedarf (Richtzahlen, Planungsrichtlinien). Grünanlagen (Garten, Hof, Verkehrsfläche, Park, Stadtwald, Baumallee, repräsentatives Grün, Kinderspielplatz, Sportanlage, Friedhof, Betriebsanlage, botanischer Garten, Gartenschau, Ausstellung).

Planung der Landschaftsgestaltung:

Ökologische Planungsgrundlagen (Boden, Wasser, Klima, Vegetation), sozio-ökonomische Planungsgrundlagen (Freizeit, Verkehr). Planungsablauf (Grundlagenerhebung der naturräumlichen Gliederung, Landschaftsbewertung, Landschaftszielplanung, Detailplanung).

römisch fünf. Jahrgang:

Bauweisen der Landschaftsgestaltung:

Uferverbauung, Hangverbauung (Buschlage, Heckenlage, Flechtwerk, Faschinen, Strohdecksaat), Rekultivierung an Abgrabungsflächen und an Schüttungen. Schutzpflanzungen im Agrarraum (gegen Schnee und Erosion) und im Siedlungsraum (gegen Wind, Lärm, Emission, Sicht).

Gartenkunstgeschichte:

Stilbildende Faktoren. Anfänge der Gartenkunst (regelmäßige Formen in Ägypten, Persien, Griechenland und Rom; unregelmäßige Formen in Assyrien und Babylonien). Islamische Gärten (Indien, Spanien), chinesische und japanische Gärten. Gärten im europäischen Mittelalter. Renaissance-, Barock-, Landschaftsgarten. Schrebergarten; Gartenstadt; Raumkunst im Freien.

24. VERMESSUNGSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Verfahren, die Instrumente und die Organisation des Vermessungswesens kennen. Er soll im Gartenbau und in der Landschaftsgestaltung anfallende Vermessungsarbeiten planen, durchführen und auswerten können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Elemente:

Maßeinheiten für Winkel, Länge und Fläche. Maßstäbe.

Messungen:

Geländeflächenaufnahme (Punktbezeichnung, Streckenmessung, Horizontalwinkelmessung); Aufnahmeverfahren (Rechtwinkel-, Einbinde-, Polarverfahren; Polygonzug); Horizontalabsteckung, Flächenberechnung, Höhenmessung.

Geräte:

Fluchtstab, Längenmeßgerät, Winkelmeßgerät, Prismengerät. Nivellierinstrument, Nivelliertachymeter, Meßlatte. Instrumentenprüfung.

Dokumentation:

Skizzen, Pläne, Karten (Materialien, Gestaltung, Genauigkeitsanforderungen).

Landesvermessung:

Organisation, Katasterwesen, Landesaufnahme, Vermessungsgesetze. Geschichtliche Entwicklung.

römisch vier. Jahrgang:

Messungen:

Kombinierte Lage- und Höhenmessung. Horizontal- und Vertikalwinkelmessung. Optische Entfernungsmessung. Polygonierung. Tachymetrie (Geländedarstellung, Geländeaufnahme, Bussolentachymetrie).

Geräte:

Theodolit, Bussolentheodolit, Tachymetertheodolit.

Bauabsteckung:

Bauwerk, Wegebauten; Kreisbogen, Ellipsen, Laufbahnen.

Dokumentation:

Plananfertigung.

25. RAUMORDNUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Aufgaben der Raumordnung kennen. Er soll örtliche Raumplanungen unter Bedachtnahme auf die Erhaltung der natürlichen Ressourcen beurteilen und ausführen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Organisation der Raumordnung:

Geschichtliche Entwicklung in Österreich. Begriffe (Raumplanung; Probleme, Ziele, Maßnahmen), Systematik (Planungsebene, Planungsinstrumente), Planungsprozeß (Planungsablauf, Planungsmethodik, Planungsbeteiligte, Planungsverfahren). Rechtsvorschriften (Landesraumordnung, Bodenrecht, Natur- und Landschaftsschutz; technische, soziale und kulturelle Infrastruktur, Landschaftspflege, Planzeichenverordnung).

Elemente der Raumordnung:

Grundbereiche der Umwelt (Luft, Wasser, Boden, Tiere, Pflanzen). Naturräumliche Grundlagen, Bodennutzung, Bevölkerung, Wohn- und Arbeitsstätten, Erholungs-, Sport- und Fremdenverkehrseinrichtungen, Freiflächen, Verkehr, Orts- und Landschaftsgestaltung, Siedlungsmodelle, Land- und Forstwirtschaft.

Örtliche Raumplanung:

Örtliches Entwicklungskonzept, Bebauungsplan, Grünordnungsplan, Flächenwidmungsplan, Landschaftsplan, regionales Raumordnungsprogramm.

Landschaftsplanung und Umweltschutz:

Ökologie und Systemdenken, Umweltprobleme (Chemie, Abfälle, Verkehr, Lärm, Energie), Ernährung, Rohstoffe. Aufgaben (Freiraumplanung, Grünraumplanung, Landschaftspflege).

  1. Ziffer 26
    BAUKUNDE UND GARTENTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Funktion bautechnischer Arbeiten in der Garten- und Landschaftsgestaltung verstehen und nach Umweltgesichtspunkten beurteilen können. Er soll die Merkmale und die Einsatzmöglichkeiten der verschiedenen Bauweisen kennen.

Der Schüler soll häufig verwendete Baustoffe, Bauteile und Bauwerkzeuge kennen und bei einfachen Aufgaben verwenden können.

Der Schüler soll die für Bauarbeiten in der Garten- und Landschaftsgestaltung geltenden Rechtsvorschriften und die wirtschaftlichen und ökologischen Prinzipien kennen und beachten.

Der Schüler soll Bedarfsgrößen für Bauten abschätzen und überschlägig berechnen können. Er soll Werkverträge für Bauarbeiten konzipieren können. Er soll das Zusammenwirken von Firmen, Behörden, Planern und Technikern im Garten- und Landschaftsbau verstehen und es im Einzelfall organisieren können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Allgemeines:

Begriffe, Baustoffe, Werkzeuge, Bauteile, Bauweisen. Projektierung (Darstellungsmethoden, Systematik, Ausführungsbeispiele), Berechnungen (Massenberechnung, Leistungsverzeichnis, Arbeitsaufwand, Statik, Dimensionierung), Baurecht (Systematik, Vorschrift und Normen, Leistungsvergabe, Werkvertrag). Bauablauf (Planung, Organisation, Kontrolle, Abnahme). Bautenschutz (Gewährleistung, Haftung; Überprüfung). Dokumentation (Publikationen, Bibliotheken, Dokumentationssysteme).

Erdbau:

Begriffe, Boden als Baugrund und Baustoff, Erdbaugeräte, Sprengarbeiten. Projektierung (Bodenbewegung, bautechnische und vegetationstechnische Erfordernisse). Berechnung (mittlere Erdkörperhöhe, mittlere Planierhöhe, Höhenbezugsflächen, Profilmittlung; Erdmassenüberschläge; Arbeitsaufwand). Rechtsvorschriften (Dienstnehmerschutzverordnung, Normen, Richtlinien). Bauvertrag, Bauablauf, Überprüfung, Schäden.

Wege- und Sportplatzbau:

Begriffe, Baustoffe, Bodenverfestigung, Rohrleitungen. Projektierung (Planungsprinzipien, Abmessungen, Bauregeln, Oberflächenentwässerung, Dränung). Berechnungen und Leistungsverzeichnis, Arbeitsaufwand, Methoden der Kurvenabsteckung). Rechtsvorschriften (öffentliches Wegerecht, Straßenpolizeirecht, Anliegerrechte und -pflichten, Planungsnormen). Bauablauf.

Wasserbau:

Entwicklung in Österreich. Aufgaben (Be- und Entwässerung, Abscheideanlagen). Rohrmaterialien, Kunststoffe. Projektierung (Teiche, Wasserbecken, Abwasserbeseitigung, Brunnen, Sicherungsbauten). Berechnungen (Dimensionierung der Rohrleitungen, Massenberechnung, Arbeitsaufwand). Rechtsvorschriften (Wasserrecht, Bauordnung und Normen für Kanäle). Bauvertrag, Bauabfolge (Dränarbeiten; Leitungsgraben).

Landschaftsbau:

Entwicklung in Österreich. Baustoff Pflanze (mechanische Bodensicherung, Windschutz, Erosionsschutz). Projektierung (Schutzpflanzung, Hangverbauung, Straßenbepflanzung, Lebendbau, Rekultivierung). Rechtsvorschriften (Forstrecht, Wasserbautenförderungsgesetz).

römisch fünf. Jahrgang:

Holzbau:

Entwicklung in Österreich, Baustoff Holz (Merkmale, Holzschutz, Anstrichstoffe). Projektierung (Konstruktionssysteme, Holzverbindungen; Pergola, Zäune und Sichtschutzwände, Gartenmöbel, Gerüste, Hochbauaufgaben); Berechnungen. Rechtsvorschriften für Kleingärten, genormte Holzabmessungen.

Steinbau:

Entwicklung in Österreich. Baustoffe (Natursteine, gebrannte Baustoffe, Zuschlagstoffe für Mörtel, Bindemittel und Mörtel). Putz, Sgraffito, Fresko; Abdichten von Mauerwerk, Ziegelmauerwerk, Verputzarbeiten, Schutz von Mauern gegen Feuchtigkeit; Gesimse, Abdeckplatten, Sockel; Gewölbe, Maueröffnungen; Stiegen und Treppen), Berechnungen (Massenberechnung, Arbeitsaufwand; Festigkeit). Rechtsvorschriften (Konstruktionsvorschriften, Normen).

Metallbau:

Entwicklung in Österreich. Elemente (Metalle, Verbindungsmittel, Rostschutzverfahren). Projektierung (Zäune, Tore, Pergolen; Metalleindeckungen, Beschläge), Berechnungen.

Betonbau:

Entwicklung in Österreich, wirtschaftliche und ökologische Aspekte. Betonherstellung (Bestandteile, Gewinnung, Überwachung, Beton mit besonderen Eigenschaften, Verarbeiten, Eigenschaften des erhärteten Betons). Projektierung (Darstellungsformen, Systematik, Bauteile, Bauweisen; Betonfertigteile; Stützmauer; Säulen, Decken, Stiegen). Berechnungen. Rechtsvorschriften (Fundament-, Rohbau-, Eisenbeschau, Normen). Bauvertrag für Beton- und Stahlbetonarbeiten. Bauablauf (Termin-, Taktplan; Schalarbeiten). Bautenschutz.

Hochbauten:

Abgrenzung zum Tiefbau. Baustoffe (Dämmstoffe, Dacheindeckung), Bauweisen, Bauteile, Werkzeuge. Projektierung (Dachformen, Flachdach, Dachterrasse, Dachgarten; Dachentwässerung, Randausbildung), Berechnungen (Lasten, Massenberechnung, Arbeitsaufwand; Wärmeschutz). Bauordnung, Bauvertrag. Bauablauf, Bautenschutz, Dokumentation.

27. MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll jene Kenntnisse aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes sowie für deren Prüfung auf Funktion und Eignung erforderlich sind.

Der Schüler soll den innerbetrieblichen und überbetrieblichen Einsatz von Maschinen und Geräten des Fachgebietes unter Beachtung einschlägiger Vorschriften planen können. Er soll die Notwendigkeit und die Auswirkungen der Technisierung - auch im Einzelfall - in bezug auf Arbeitsanforderungen, auf Ziele und Formen der Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen, auf die Produktionsverfahren und auf ökologische Faktoren kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Mechanik:

Kraft, Moment, Kräftegleichgewicht, Standsicherheit, Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad; Spannung, Festigkeit, Sicherheit.

Mechanische Technologie:

Werksstoffe, Kraft-, Betriebs- und Hilfsstoffe;

Materialbearbeitung; Korrosionsschutz.

Maschinenelemente:

Verbindungs- und Bewegungselemente, Elemente der strömenden Bewegung; Darstellung einfacher Bauteile.

Elektrotechnik:

Strom, Spannung, Widerstand, elektrische Arbeit, elektrische Leistung, Messung elektrischer Größen; elektrische Einrichtungen (Beleuchtung, Beheizung, Gleich-, Wechsel- und Drehstrommotoren, Schaltgeräte, Schutzeinrichtungen).

römisch vier. Jahrgang:

Kraftfahrzeuge:

Antriebe (Bauarten, Wirkungsweise), Betriebseinrichtungen (Kupplung, Getriebe, Fahrwerk, Lenkung, Bremse, Bereifung, Elektrik), Traktor (Bauarten, Hauptteile, Geräteanbau und -antrieb, Hydraulik).

Wasserinstallation:

Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Zentralheizung.

Gartenbautechnik:

Maschinen und Geräte für die Bodenbearbeitung, Drainage, Säen und Pflanzen, Bewässerung und Düngung, Pflanzenschutz, Ernte, Vermarktung, Lagerung, Transport.

römisch fünf. Jahrgang:

Gartenbautechnik:

Rasenbaumaschinen, Rasenpflegemaschinen, Maschinen zum Pflanzen und Pflegen von Gehölzen.

  1. Ziffer 28
    GARTENBAU UND BLUMENBINDEREI - PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die häufigsten Arbeitsverfahren eines gartenbaulichen Betriebes kennen. Er soll ausgewählte Arbeiten zuverlässig und genau durchführen und aus produktions- und arbeitstechnischer Sicht erläutern können. Er soll jene praktischen Fertigkeiten aufweisen, die für die Einstellung, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur gebräuchlicher Maschinen und Geräte des Fachgebietes erforderlich sind. Der Schüler soll Arbeitsabläufe planen, beurteilen und erfassen können.

Der Schüler soll gärtnerisch wichtige Kulturpflanzen sowie gärtnerische Werkstoffe und Behelfe kennen. Er soll Produkte des Gartenbaues zweckentsprechend, geschmackvoll und werbewirksam zu Gestecken und Arrangements verarbeiten können; er soll damit Räume für gegebene Anlässe schmücken können.

Der Schüler soll sein Arbeitsergebnis beurteilen können und aus der Arbeit Befriedigung gewinnen.

Er soll bereit sein, Gesundheits-, Umweltschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen zu treffen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Boden und Erden:

Bodenbearbeitung, Bodenverbesserung, Bodensicherung, Erd- und Substratbereitung, Fertigkeiten (Umstechen, Ackern, Fräsen, Planieren, Rechen, Verdichten, Hacken, Mischen; Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Kultur und Pflege von Gemüsearten und Zierpflanzen unter Glas:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Gemüse und Zierpflanzen unter Glas:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

römisch zwei. Jahrgang:

Kultur und Pflege der Gehölze, der Stauden und der Sommerblumen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rücken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Obst, Gehölzen, Stauden und Sommerblumen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

Bauliche Maßnahmen:

Umsetzen eines Planes, Fertigkeiten (Fluchten, Schachten, Pölzen, Pflastern, Schalen, Betonieren, Mauern).

Maschinenkunde:

Werkstoffbestimmung (Stahlsorten, Kunststoffe), Werkstoffbearbeitung von Metallen, Kunststoffen und Glas, Elektrotechnik (Meß- und Prüfaufgaben), Maschinen und Geräte (Montage, Wartung, Einstellung, Reparatur, Inbetriebnahme von Verbrennungsmotoren, Traktoren sowie von Maschinen und Geräte des Gartenbaues).

römisch drei. Jahrgang:

Kultur und Pflege von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Vermehrung, Förderung von Qualität und Quantität, Fertigkeiten (Veredeln, Teilen, Herstellung von Stecklingen, Säen, Pikieren, Pflanzen, Topfen, Stellen und Rükken, Pinzieren, Ausgeizen, Schnittmaßnahmen, Putzen, Ausbringen von Dünger, Mähen, Spritzen, Bedienung und Pflege von Geräten und Maschinen).

Ernte und Absatz von Heil- und Gewürzpflanzen sowie Zimmerpflanzen:

Ernten, Sortieren, Lagern, Verpacken.

römisch vier. Jahrgang:

Material der Blumenbinderei:

Pflanzen und Pflanzenteile (lebend, getrocknet, künstlich); Hilfswerkstoffe (natürlich und künstlich); Werkzeuge, Geräte, Maschinen.

Gestaltung in der Blumenbinderei:

Gestaltungsphasen (Idee, Skizze, Modell oder Schaubild, Ausführung). Gruppierung (Haupt-, Gegen-, Nebengruppe). Gestaltungsarten (dekorativ, formal linear, landschaftlich), Bewegungsformen (aktiv-aufstrebend, passiv-abfließend), Sozialsymbolik (Herrschafts-, Geltungs-, Gemeinschaftsform), stoffliche Erscheinungsformen (glänzende und matte Formen).

Sparten der Blumenbinderei:

Handsträuße, Trauergebinde (Grabbukett, Kranz, Kranzgarnierungen), Advent- und Weihnachtsbinderei (Symbolbinderei, freie Gestecke), Tischgestecke, Trockenbinderei, Brautsträuße, gepflanzte Schalen und Tröge.

Dekorative Geschenke:

Blumen als Geschenk (Präsentation, Verpackung), Garnierung von Geschenken und Geschenkpackungen mit Blumen.

Raumdekoration:

Ballsaal (strenge und freie Form), Kultraum, Motivdekoration zu speziellen Themen.

  1. Ziffer 29
    VOLKSWIRTSCHAFTSLEHRE

Siehe Anlage 1.

30. RECHTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die Ordnungsfunktion des Rechtes verstehen und bejahen; er soll die allgemeinen Rechtsbegriffe kennen.

Der Schüler soll die Rechtsgrundlagen eines Betriebes der Fachrichtung kennen. Er soll in einer gegebenen persönlichen oder beruflichen Situation seine rechtlichen Interessen gegenüber der Allgemeinheit und gegenüber Einzelpersonen wahrnehmen können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Privatrecht:

Allgemeine Rechtsbegriffe, die Person (Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Rechtsgeschäfte). Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Gesellschaftsrecht; Wechsel- und Scheckrecht. Konsumentenschutz.

Öffentliches Recht:

Organisation der Verwaltung in den Gebietskörperschaften;

Zuständigkeit, Verfahrensregeln. Verwaltungsverfahrensgesetze;

gerichtliches Verfahren (Zivilprozeß; Zwangsvollstreckung), Insolvenzrecht; Grund- und Freiheitsrechte; Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Gewerberecht. Häusliche Nebenbeschäftigung.

Land- und Forstwirtschaftsrecht:

Landwirtschaftsgesetz, Marktordnungsgesetz, Viehwirtschaftsgesetz, Preisgesetz. Lebensmittelrecht, Qualitätsklassenregelung. Raumordnung, Baurecht. Bodenreform. Anerbenrecht, Höferecht. Grundverkehr, Landpacht, Wasserrecht, Natur-, Tier- und Umweltschutz. Privatwirtschaftsverwaltung, berufliche Selbstverwaltung. Landwirtschaftliches Nebengewerbe.

Genossenschaftsrecht:

Genossenschaftsgesetz, Genossenschaftsrevisionsgesetz, Satzung.

  1. Ziffer 31
    BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.3

32. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.1

B. FREIGEGENSTÄNDE

GESCHICHTE DER GARTENKUNST

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll die geistigen und gesellschaftlichen Beweggründe sowie die Merkmale der Epochen und Stile der bildenden Künste in ihrer Auswirkung auf die Gartenkunst und auf die Gartengestaltung kennen.

Der Schüler soll kunstgeschichtliche Objekte Stilen zuordnen können; er soll historische Quellen zur Gartenkunst interpretieren und bearbeiten können.

Lehrstoff:

römisch vier. Jahrgang:

Arbeitsweise der Kunstgeschichte:

Begriffe, Quellenkunde. Dokumentation historischer Gärten. Denkmalschutz.

Antike und mittelalterliche Kunst:

Ägyptische, assyrische und babylonische Kunst; minoische und griechische Kunst; römische Kunst; frühchristliche und byzantinische Kunst. Östliche und islamische Kunst. Alte amerikanische Kunst. Karolingische und ottonische Kunst; Romanik; Gotik und internationaler Stil.

Renaissance:

Italien, Niederlande; Manierismus; Frankreich, England, Deutschland, Österreich.

Barock und Rokoko:

Italien; Frankreich; Deutschland und Niederlande, Österreich.

Kunst seit dem 18. Jahrhundert:

Klassizismus, Revolutionsarchitektur und englischer Gartenstil; Empire und Biedermeier. Historismus, Impressionismus, Expressionismus, Jugendstil. Stilrichtungen des 20. Jahrhunderts.

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

KURZSCHRIFT

Siehe Anlage 1.

VOLKSKUNDE

Siehe Anlage 1.

ORGANISATIONS- UND FÜHRUNGSLEHRE

Siehe Anlage 1.

AKTUELLE FACHGEBIETE

Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 496 aus 1995,)

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

MUSIKERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Siehe Anlage 1.

LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

HAUSWIRTSCHAFT

Siehe Anlage 1.

D. FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

---------------------------------------------------------------------

*) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden; siehe Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

**) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahl erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen und Jahrgängen zu treffen; siehe Anlage 1 Abschnitt römisch eins a.

*1) Mit Übungen

*2) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

Schlagworte

Gartengestaltung, Organisationslehre

Gesetzesnummer

10009654

Dokumentnummer

NOR40042148