Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erstellung von Verbraucherpreisindizes
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 351/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 351 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
46/01 Bundesstatistikgesetz
Text
Art der Erhebung
§ 5.Paragraph 5,
(1)Absatz eins,Die Erhebung der Merkmale gemäß § 4 ist in der Art der Befragung durchzuführen.Die Erhebung der Merkmale gemäß Paragraph 4, ist in der Art der Befragung durchzuführen.
(2)Absatz 2,Die Erhebung hat auf Basis einer repräsentativen Auswahl in den Erhebungsregionen gemäß § 7 zu erfolgen.Die Erhebung hat auf Basis einer repräsentativen Auswahl in den Erhebungsregionen gemäß Paragraph 7, zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
20.08.2019
Dokumentnummer
NOR40042645