Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Telekommunikationsgesetz 2003
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 70/2003Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 70 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 60Paragraph 60
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Erlöschen der Zuteilung
§ 60.Paragraph 60,
(1)Absatz eins,Eine von der Regulierungsbehörde erteilte Zuteilung erlischt durch
Ablauf der Zeit, für die sie erteilt wurde, sowie
Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit des Zuteilungsinhabers, nicht aber im Fall einer gesellschaftsrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge.
(2)Absatz 2,Im Falle des Todes des Zuteilungsinhabers kann die Verlassenschaft dieses Recht bis zur Einantwortung in Anspruch nehmen, doch hat der Vertreter der Verlassenschaft dies unverzüglich der Regulierungsbehörde anzuzeigen.
(3)Absatz 3,Die Zuteilung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weggefallen sind. Sie kann widerrufen werden, wenn der Zuteilungsinhaber seine Pflichten gröblich oder wiederholt verletzt oder die Zuteilung durch mehr als ein Jahr nicht ausgeübt hat. Dem Zuteilunginhaber ist vor dem Widerruf angemessene Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen.
(4)Absatz 4,Die Zuteilung ist zu widerrufen, wenn über das Vermögen des Zuteilungsinhabers der Konkurs eröffnet wurde oder der Antrag auf Konkurseröffnung mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens abgewiesen wurde; die Regulierungsbehörde kann von dem Widerruf absehen, wenn die Weiterführung vorwiegend im Interesse der Gläubiger gelegen ist.
(5)Absatz 5,Im Verfahren gemäß Abs. 3 zweiter Satz ist § 91 sinngemäß anzuwenden. Eine Verfügung nach Abs. 3 begründet keinen Anspruch auf Entschädigung. Amtshaftungsansprüche bleiben unberührt.Im Verfahren gemäß Absatz 3, zweiter Satz ist Paragraph 91, sinngemäß anzuwenden. Eine Verfügung nach Absatz 3, begründet keinen Anspruch auf Entschädigung. Amtshaftungsansprüche bleiben unberührt.
Zuletzt aktualisiert am
25.11.2011
Dokumentnummer
NOR40042744