Kurztitel
Beschaffungscontrolling-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 398/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 398 aus 2003,
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Anlage
zur Beschaffungscontrolling-Verordnung
Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß § 5 Musterformular für die Übersichtstabelle gemäß Paragraph 5
(Anm.: Muster (Querformat) nicht darstellbar!)Anmerkung, Muster (Querformat) nicht darstellbar!)
Erläuterung zum Musterblatt:
Abrufwerte sind Istwerte; Kontraktwerte sind Sollwerte. Je haushaltsleitendes Organ wird eine Auswertung über alle Beschaffungsgruppen erstellt.
Über sämtliche haushaltsleitenden Organe wird ein Summenblatt erstellt.
Für die Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.Für die Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G wird ein gesondertes Berichtsblatt erstellt.
Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß § 3 Abs. 3 BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.Sämtliche haushaltsleitenden Organe und Auftraggeber gemäß Paragraph 3, Absatz 3, BB-GmbH-G werden in einem Summenblatt zusammengefasst.
Anmerkung
Muster (Querformat) nicht darstellbar, es wird auf die gedruckte
Form des BGBl. bzw. auf das PDF-Format im RIS verwiesen:
<A HREF= "http://www.ris.bka.gv.at/bgblpdf/images2003/2003b398.pdf" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 398/2003</A>