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Art. 78a B-VG

Fassungen
01.01.2004 bis 31.08.2012 — BGBl. I Nr. 100/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 78a heute01.09.2012 § → § BGBl. I Nr. 49/2012
Art. 78a01.01.200431.08.2012 § → § BGBl. I Nr. 100/2003
Art. 78a01.05.199331.12.2003 BGBl. Nr. 565/1991

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Verfassungsgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1930, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 100 aus 2003,

Typ

BVG

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 78 a

Inkrafttretensdatum

01.01.2004BGBl. I Nr. 100/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2012danach: BGBl. I Nr. 49/2012

Abkürzung

B-VG

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Text

3. Sicherheitsbehörden des Bundes

Artikel 78a.

  1. Absatz eins,Oberste Sicherheitsbehörde ist der Bundesminister für Inneres. Ihm sind die Sicherheitsdirektionen, ihnen nachgeordnet die Bezirksverwaltungsbehörden und die Bundespolizeidirektionen als Sicherheitsbehörden nachgeordnet.
  2. Absatz 2,Sind Leben, Gesundheit, Freiheit oder Eigentum von Menschen gegenwärtig gefährdet oder steht eine solche Gefährdung unmittelbar bevor, so sind die Sicherheitsbehörden, ungeachtet der Zuständigkeit einer anderen Behörde zur Abwehr der Gefahr, bis zum Einschreiten der jeweils zuständigen Behörde zur ersten allgemeinen Hilfeleistung zuständig.
  3. Absatz 3,Inwieweit Organe der Gemeinden als Sicherheitsbehörden einzuschreiten haben, bestimmen die Bundesgesetze.

Anmerkung

Art. 1 Z 45 der Novelle BGBl. I Nr. 100/2003 lautet: "Allfällige Abstände zwischen der Bezeichnung eingefügter Artikel und einem nachgestellten Buchstaben (wie zB in der Artikelbezeichnung des Art. 8a) und in deren Zitaten entfallen". Da der Abstand zwischen der Bezeichnung des Artikels und dem nachgestellten Buchstaben aus dokumentalistischen Gründen bereits bei der Ersterfassung entfallen ist, konnte keine Änderung des Textes vorgenommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

23.05.2012

Gesetzesnummer

10000138

Dokumentnummer

NOR40045871