Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bundesbahngesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 825/1992 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 138/2003Bundesgesetzblatt Nr. 825 aus 1992, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 138 aus 2003,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Text
Unternehmensgegenstand
§ 4. (1) Unternehmensgegenstand der ÖBB-Holding AG ist:Paragraph 4, (1) Unternehmensgegenstand der ÖBB-Holding AG ist:
die Ausübung der Anteilsrechte an den Österreichischen Bundesbahnen;
die Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen;
die Wahrnehmung ihrer Anteilsrechte an den umstrukturierten Gesellschaften und sonstigen Gesellschaften mit der Zielsetzung einer einheitlichen strategischen Ausrichtung.
(2)Absatz 2,Die ÖBB-Holding AG kann überdies alle Maßnahmen setzen, die im Hinblick auf den ihr übertragenen Unternehmensgegenstand notwendig oder zweckmäßig sind.
Dokumentnummer
NOR40047970