Kurztitel
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 571/2003Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,
Text
§ 6. Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, BGBl. II Nr. 302/1997, in der Fassung der Verordnungen BGBl. II Nr. 382/1998 und 283/2003, wird wie folgt geändert:Paragraph 6, Die Bekanntmachung der Verordnung des Bundesministers für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten über die Lehrpläne für Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 302 aus 1997,, in der Fassung der Verordnungen Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 382 aus 1998, und 283 aus 2003,, wird wie folgt geändert:
In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten) Abschnitt IV (Lehrpläne für den Religionsunterricht) lit. a (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984” durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003” ersetzt.In Anlage 1 (Allgemeines Bildungsziel, Schulautonome Lehrplanbestimmungen, Didaktische Grundsätze und Gemeinsame Unterrichtsgegenstände an den Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten) Abschnitt römisch vier (Lehrpläne für den Religionsunterricht) Litera a, (Katholischer Religionsunterricht) wird die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984” durch die Wendung “Siehe die Bekanntmachung BGBl. römisch zwei Nr. 571/2003” ersetzt.