Rechtstracker.at

Anl. 4

Fassungen
01.09.2003 bis 31.08.2016 — BGBl. II Nr. 571/2003 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4 heute01.09.2025 § → § BGBl. II Nr. 92/2025
Anl. 401.09.201623.05.2025 § → § BGBl. II Nr. 431/2016 · aufgehoben
Anl. 401.09.200331.08.2016 BGBl. II Nr. 571/2003 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.09.2003BGBl. II Nr. 571/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2016danach: BGBl. II Nr. 431/2016

Index

70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes In-Kraft-Treten (Paragraph 2, Ziffer 4,)

Text

Anlage 4

LEHRPLAN FÜR DEN KATHOLISCHEN RELIGIONSUNTERRICHT AN BERUFSSCHULEN

1. Bildungs- und Lehraufgabe: 1.1 Katholischer Religionsunterricht im Rahmen der schulischen Bildung

„Die österreichische Schule hat die Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten sowie nach den Werten des Wahren, Guten und Schönen durch einen ihrer Entwicklungsstufe und ihrem Bildungsweg entsprechenden Unterricht mitzuwirken. Sie hat die Jugend mit dem für das Leben und den künftigen Beruf erforderlichen Wissen und Können auszustatten und zum selbsttätigen Bildungserwerb zu erziehen.

Die jungen Menschen sollen zu gesunden, arbeitstüchtigen, pflichttreuen und verantwortungsbewussten Gliedern der Gesellschaft und Bürgern der demokratischen und bundesstaatlichen Republik Österreich herangebildet werden. Sie sollen zu selbständigem Urteil und sozialem Verständnis geführt, dem politischen und weltanschaulichen Denken anderer aufgeschlossen sowie befähigt werden, am Wirtschafts- und Kulturleben Österreichs, Europas und der Welt Anteil zu nehmen und in Freiheits- und Friedensliebe an den gemeinsamen Aufgaben der Menschheit mitzuwirken.“ (Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz)

Im Religionsunterricht verwirklicht die Schule in Form eines eigenen Unterrichtsgegenstandes in besonderer Weise ihre Aufgabe, an der Entwicklung der Anlagen der Jugend nach den sittlichen, religiösen und sozialen Werten mitzuwirken (Paragraph 2, Schulorganisationsgesetz). Der Religionsunterricht versteht sich als Dienst an den Schülerinnen und Schülern und an der Schule.

Der Religionsunterricht ist konfessionell geprägt und gewinnt aus seiner Orientierung an der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Tradition seinen Standpunkt.

Er nimmt das unterschiedliche Ausmaß kirchlicher Sozialisation bzw. religiöser Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler durch Differenzierung und Individualisierung ernst und will alle Schülerinnen und Schüler ansprechen, wie unterschiedlich ihre religiösen Einstellungen auch sein mögen.

Im Sinne ganzheitlicher Bildung hat der Religionsunterricht kognitive, affektive und handlungsorientierte Ziele, die entsprechend dem christlichen Menschenbild davon ausgehen, dass der Mensch auf Transzendenz ausgerichtet ist. So erhalten die zu behandelnden Grundfragen des Menschen nach Herkunft, Zukunft und Sinn eine religiöse Dimension.

1.2 Inhalt und Anliegen des Religionsunterrichtes

In der Mitte des Religionsunterrichts stehen die Schülerinnen und Schüler, ihr Leben und ihr Glaube. Daher sind Inhalt des Religionsunterrichts sowohl das menschliche Leben als auch der christliche Glaube, wie er sich im Laufe der Geschichte entfaltet hat und in den christlichen Gemeinden gelebt wird. Lebens-, Glaubens- und Welterfahrungen der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer werden dabei aus der Perspektive des christlichen Glaubens reflektiert und gedeutet. Dieser Glaube hat in Jesus Christus seine Mitte.

Der Religionsunterricht will dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler

  • Strichaufzählung
    sich selbst besser verstehen,
  • Strichaufzählung
    die Beziehungen, in denen sie leben, deutlicher wahrnehmen,
  • Strichaufzählung
    sich in der Kultur und Gesellschaft zurechtfinden,
  • Strichaufzählung
    sich auf die Wurzeln des christlichen Glaubens besinnen,
  • Strichaufzählung
    Toleranz gegenüber Neuem und Fremdem entwickeln,
  • Strichaufzählung
    ihren Glauben gemeinsam mit anderen leben und feiern.
Zugleich werden junge Menschen ermutigt, ihre persönlichen Glaubensentscheidungen zu treffen und dementsprechend ihr Leben und ihren Glauben zu gestalten. Damit leistet der Religionsunterricht einen wesentlichen Beitrag zur Sinnfindung, zu religiöser Sachkompetenz und zur Werteerziehung. So trägt er auch zur Gestaltung des Schullebens bei.

1.3 Bedeutung des Religionsunterrichtes für die Gesellschaft

Der Religionsunterricht zielt darauf ab, dass die Schülerinnen und Schüler besser mit sich selbst und mit der eigenen Religion und Konfession vertraut werden. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Herkunft und der Zugehörigkeit zur katholischen Glaubensgemeinschaft soll einen Beitrag zur Bildung von Identität leisten, die eine unvoreingenommene und angstfreie Öffnung gegenüber dem Anderen erleichtert.

Das erfordert eine ausführliche Beschäftigung mit anderen Kulturen, Religionen, Weltanschauungen und Trends, die heute vielfach konkurrierend unsere pluralistische Welt prägen. Es geht sowohl um eine Befähigung zu Toleranz gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Überzeugungen als auch gegebenenfalls um die Kompetenz zu sachlich begründetem Einspruch.

Die Thematisierung der gesellschaftlichen Bedeutung von christlichem Glauben soll zum Einsatz für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung ermutigen und befähigen. Damit verbunden ist die Einladung an die Schülerinnen und Schüler, sich in Kirche und Gesellschaft, sowie in ihrer Berufs- und Arbeitswelt zu engagieren.

1.4 Stellung des Religionsunterrichtes an Berufsschulen

Der Religionsunterricht ist Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Berufsschule. Religiöse Bildung ist Bestandteil der Allgemein- sowie der Persönlichkeitsbildung.

Der Religionsunterricht an Berufsschulen steht im Schnittpunkt verschiedener Interessen von Kirche, Gesellschaft und Wirtschaft. Voraussetzung für einen lebensnahen Religionsunterricht ist die angemessene Berücksichtigung der genannten Interessen. Das erfordert die verantwortungsvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten.

Die Rahmenbedingungen, unter denen der Religionsunterricht an Berufsschulen stattfindet, sind sehr unterschiedlich: Es gibt ihn als Frei- oder Pflichtgegenstand, in Lehrgangs- oder Jahresklassen und mit verschiedenem Ausmaß an Jahresstunden.

Religionslehrerinnen und Religionslehrer können schulpastorale Aufgaben im Rahmen der schulischen und persönlichen Möglichkeiten wahrnehmen. Religiöse Übungen bieten im Rahmen der Schule einen Raum, der religiöse Erfahrungen ermöglicht, sowie Gemeinschaft und Solidarität fördert.

In Zusammenarbeit mit den anderen Fächern leistet der Religionsunterricht über die religiöse Bildung hinaus seinen Beitrag

  • Strichaufzählung
    zur Persönlichkeitsbildung,
  • Strichaufzählung
    zur Gemeinschaftsbildung,
  • Strichaufzählung
    zur beruflichen Bildung,
  • Strichaufzählung
    zur Allgemeinbildung.
Damit will er zu einem gelungenen und sinnvollen Leben hinführen.

2 Didaktische Grundsätze:

Da die Rahmenbedingungen für den Religionsunterricht an Berufsschulen sehr unterschiedlich sind, versteht sich dieser Lehrplan als Minimallehrplan. Er schreibt pro Lehrgang beziehungsweise Schuljahr zwei Richtziele verbindlich vor.

Die Auswahl der Themen muss den jeweiligen Richtzielen entsprechen. Für diese Auswahl sind Themen vorgeschlagen. Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie besondere Fähigkeiten der Lehrerinnen und Lehrer sind bei der Unterrichtsplanung zu berücksichtigen.

Der Lehrplan ist für vier Jahrgänge beziehungsweise Schuljahre konzipiert. In Schulformen, in denen Religion nicht in diesem Ausmaß unterrichtet wird, sind die Richtziele in einer der Schuldauer entsprechenden Lehrstoffverteilung auszuwählen und aufzuteilen.

Aufbauend auf den bereits besuchten Religionsunterricht und bedingt durch das mitunter sehr geringe Stundenausmaß wird das Prinzip des exemplarischen Lernens ausdrücklich betont.

2.1 Allgemeindidaktische Prinzipien

Als Unterrichtsgegenstand der Berufsschule hat der Religionsunterricht seine spezifischen Beiträge zu den Erziehungs- und Bildungsaufgaben der österreichischen Schule zu leisten. Vor allem trifft dies für folgende Bereiche zu:

  • Strichaufzählung
    Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern
  • Strichaufzählung
    Gesundheitserziehung
  • Strichaufzählung
    Lese- und Sprecherziehung
  • Strichaufzählung
    Medienerziehung
  • Strichaufzählung
    Sexualerziehung
  • Strichaufzählung
    Erziehung zu Konfliktfähigkeit
  • Strichaufzählung
    Friedenserziehung
  • Strichaufzählung
    Umwelterziehung
  • Strichaufzählung
    Politische Bildung
  • Strichaufzählung
    Verkehrserziehung
  • Strichaufzählung
    Lernerziehung und Lernmotivation

2.2 Religionsdidaktische Prinzipien

Darüber hinaus hat der Religionsunterricht spezifische religionsdidaktische Prinzipien zu beachten:

  • Strichaufzählung
    die Lebens- und Berufserfahrung berücksichtigen
  • Strichaufzählung
    wirtschaftsethische Fragen mitbedenken
  • Strichaufzählung
    Glaubenserfahrungen reflektieren
  • Strichaufzählung
    durch die Bibel lernen
  • Strichaufzählung
    zu einem Leben aus dem Glauben in der kirchlichen Gemeinschaft hinführen
  • Strichaufzählung
    die Feste des Kirchenjahres einbeziehen
  • Strichaufzählung
    den ökumenischen, interreligiösen und interkulturellen Dialog fördern
  • Strichaufzählung
    die Bilder- und Symbolsprache erschließen
  • Strichaufzählung
    musisch-kreativen Ausdrucksformen Raum bieten
Diese Prinzipien sollen in Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen umgesetzt werden, wobei inhaltliche Querverbindungen und gemeinsame Ziele genutzt werden können. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, außerschulische Fachleute heranzuziehen. Für die Umsetzung bieten sich auch projektorientierter Unterricht und Projekte an.

3 Ziele und Themen (Lehrstoff):

  1. Ziffer eins
    Klasse:
    Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler
    • Strichaufzählung
      sich mit der Veränderung ihres Lebens durch den Eintritt in die Berufswelt auseinander setzen, Verantwortung übernehmen und dabei Interesse an einer christlichen Lebensorientierung entwickeln.
    Themen: Neue private und berufliche Beziehungen und Rollenerwartungen
    Verantwortung in neuer Lebensumgebung
    Beruf und Freizeit
    Konsumverhalten
    Wert des Sonntags und der Feiertage
    • Strichaufzählung
      sich selbst als wertvoll erkennen, als Mitglied der Gemeinschaft erleben und das Angenommensein durch Gott entdecken.
    Themen: Jüdisch-christliches Menschenbild
    Interreligiöser Dialog, Ökumene
    Ringen um Identität
    Freundschaft, Liebe, Sexualität
    Ängste und die befreienden Antworten der Bibel
  2. Ziffer 2
    Klasse:
    Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler
    • Strichaufzählung
      sich der Sinnfrage stellen und sich mit den Antworten des christlichen Glaubens auseinander setzen.
    Themen: Krankheit, Leid, Tod und Auferstehung
    Sucht – Sehnsucht – Glück
    Schuld und Versöhnung
    Verzweiflung, Suizid – christliche Hoffnungsperspektiven
    Okkulte Phänomene
    • Strichaufzählung
      die Chancen und Gefahren der modernen Medien- und Kommunikationswelt vor dem Hintergrund christlicher Werte einschätzen lernen.
    Themen: Orientierung im weltanschaulichen Pluralismus
    Religion in der Werbung
    Faszination Gewalt
    Manipulation
    Religion in Film und Musik
  3. Ziffer 3
    Klasse:
    Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler
    • Strichaufzählung
      Gott zur Sprache bringen und sensibel werden für Gotteserfahrungen im eigenen Leben.
    Themen: Wege der Gotteserfahrungen
    Person Jesu
    Sakramente – Symbole – Rituale
    Gebet und Liturgie
    Erfahrungen der Nähe Gottes in biblischer Zeit und in der Geschichte der Kirche
    • Strichaufzählung
      erkennen, welche Werte und Haltungen ihr Leben und unsere Gesellschaft bestimmen, und auf der Grundlage christlicher Werte urteilen und handeln lernen.
    Themen: Dekalog, Bergpredigt
    Menschenwürde – Menschenrechte
    Gewissen
    Friedenserziehung
    Lebensmodelle – Heilige als Vorbilder
  4. Ziffer 4
    Klasse:
    Der Religionsunterricht soll dazu beitragen, dass die Schülerinnen und Schüler
    • Strichaufzählung
      Verantwortung für ihre Mit- und Umwelt wahrnehmen und sich für Friede, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung engagieren.
    Themen: Schwerpunkte der Katholischen Soziallehre
    Soziale Gerechtigkeit und Umweltschutz
    Arbeit – Arbeitslosigkeit
    Caritatives Engagement der Kirche
    Entwicklungspolitik
    • Strichaufzählung
      im christlichen Glauben eine tragfähige Basis für ihre private und berufliche Lebensgestaltung erkennen.
    Themen: Berufliche und familiäre Zukunftsvorstellungen
    Partnerschaft – Sakrament der Ehe
    Mann sein – Frau sein
    Kirche, ihre Aufgaben und Ämter
    Kirchenbeitrag

Schlagworte

Bildungsaufgabe, Wirtschaftsleben, Freiheitsliebe, Lebenserfahrung, Glaubenserfahrung, Berufswelt, Bildungsauftrag, Allgemeinbildung, Freigegenstand, Lehrgangklasse, Erziehungsaufgabe, Leseerziehung, Lebenserfahrung, Bildersprache, Medienwelt, Mitwelt

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40048102