Rechtstracker.at

Anl. 1/8

Fassungen
24.12.2003 bis 31.08.2006 — BGBl. II Nr. 571/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/812.11.201431.08.2020 § → § BGBl. II Nr. 284/2014 · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 340/2015
Anl. 1/801.09.200911.11.2014 § → § BGBl. II Nr. 324/2009
Anl. 1/805.05.200931.08.2009 § → § BGBl. II Nr. 130/2009
Anl. 1/801.09.200604.05.2009 § → § BGBl. II Nr. 320/2006
Anl. 1/824.12.200331.08.2006 § → § BGBl. II Nr. 571/2003
Anl. 1/801.09.200323.12.2003 § → § BGBl. II Nr. 283/2003
Anl. 1/801.09.199931.08.2003 § → § BGBl. II Nr. 373/1999
Anl. 1/801.09.199531.08.1999 BGBl. Nr. 665/1995

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 412 aus 1986, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 8

Inkrafttretensdatum

24.12.2003BGBl. II Nr. 571/2003

Außerkrafttretensdatum

31.08.2006danach: BGBl. II Nr. 320/2006

Index

64/02 Bundeslehrer, 70/02 Schulorganisation, 70/07 Schule und Kirche

Text

                                                         Anlage 1.8

                                                       --------------

           HÖHERE LEHRANSTALT FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

                            I. STUNDENTAFEL

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

A. Pflichtgegenstände                                  Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ............  2     2     2     2     2     10     (III)

2. Deutsch .............  2     2     2     2     2             (I)

3. Englisch ............  2     2     2     2     2             (I)

4. Zweite lebende

    Fremdsprache *1) *3)   -     -     2     2     2             (I)

5. Geschichte und Kultur  -     -     2     2     -             III

6. Wirtschaftsgeographie  2     2     -     -     -             III

7. Biologie und Ökologie  2     -     -     -     -             III

8. Mathematik und

    angewandte Mathematik  -     2     2     2     2             (I)

9. Physik ..............  -     -     1     1     -            (III)

10. Chemie ..............  -     1     1     -     -            (III)

11. Kommunikation und

    Marketing ...........  -     -     -     -     2             III

12. Betriebswirtschaft ..  -     -     2     2     2             II

13. Rechnungswesen *2) ..  2     2     2     2     2              I

14. Wirtschaftsinformatik  1     -     -     -     -              I

15. Textverarbeitung *2)   1     -     -     -     -             III

16. Politische Bildung

    und Recht ...........  -     -     -     -     3             III

17. Fertigungsplanung und

    Arbeitsorganisation

    *2) .................  -     2     2     2     -             II

18. Textiltechnologie ...  1     1     1     2     2             III

19. Entwurf- und

    Modezeichnen ........  2     3     -     -     -            (IVa)

20. Schnittkonstruktion,

    Gradieren und

    Modellgestaltung mit

    CAD .................  2     2     2     2     2             II

21. Technologie der

    Bekleidungsmaschinen   1     1     -     -     -             II

22. Werkstätte und

    Fertigungstechnik ... 15    13     8     -     -              V

23. Leibesübungen .......  2     2     2     2     2            (IVa)

---------------------------------------------------------------------

                                                               Lehr-

                                  Wochenstunden                 ver-

                                                       Summe  pflich-

                                    Jahrgang                   tungs-

                                                               gruppe

                           I.   II.  III.   IV.    V.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwer-

   punkte *3)

   Bekleidungstechnik

    Projektmanagement ...  -     -     4     4     4             II

    Projektwerkstätte ...  -     -     -     8     8              V

   Modedesign

    Projektmanagement ...  -     -     4     4     4             II

    Projektwerkstätte ...  -     -     -     8     8              V

   Modemarketing

    Wirtschaftssprache ..  -     -     2     2     2              I

    Projektmanagement ...  -     -     2     5     5             II

    Projektwerkstätte ...  -     -     -     5     5              V

b) Schulautonome

   Pflichtgegenstände *3)  2     2     2     2     2

   Pflichtgegenstände mit

   erhöhtem Stundenausmaß                                     I-V *4)

   Seminare:

    Fremdsprachenseminar

    *1) .................                                         I

    Betriebsorganisa-

    torisches Seminar ...                                         I

    Allgemeinbildendes

    Seminar .............                                        III

    Fachtheoretisches

    Seminar .............                                        III

    Praxisseminar .......                                        IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl  33-39  33-39  33-39  33-39  33-39  185 *3)

---------------------------------------------------------------------

B. Pflichtpraktikum

4 Wochen Betriebspraxis zwischen III. und IV. Jahrgang bzw. zwischen

IV. und V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik ..............  1     1     1     1     1      5       V

Chorgesang ..............  1     1     1     1     1      5       V

---------------------------------------------------------------------

D. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den V. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

E. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ................. (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)     (I)

Lebende Fremdsprache .... (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)     (I)

Mathematik und angewandte

  Mathematik ............ (-)   (2)   (2)   (2)   (-)    (6)     (I)

Rechnungswesen .......... (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)      I

Schnittkonstruktion,

  Gradieren und

  Modellgestaltung mit

  CAD ................... (2)   (2)   (2)   (2)   (-)    (8)     II

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Mit Computerunterstützung.

*3) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt römisch drei.

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Höhere Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik dient im Sinne der Paragraphen 65 und 72 unter Bedachtnahme auf Paragraph 2, des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung auf dem Gebiet der Bekleidungswirtschaft.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die den Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Bekleidungswirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Lehrplan umfaßt die Ausbildung in allgemeinbildenden, kaufmännischen, fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichtsgegenständen sowie ein Pflichtpraktikum als Vorbereitung für den Eintritt in das Berufsleben.

Die wesentlichen Ziele der Ausbildung sind Persönlichkeitsbildung, berufliche Mobilität und Flexibilität, Kreativität, Kritikfähigkeit und soziales Engagement, Kommunikationsfähigkeit in der Muttersprache und in den Fremdsprachen.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Schulung der Fähigkeit, betriebliche Organisationsprobleme unter Bedachtnahme auf ökonomische, ökologische und soziale Gesichtspunkte unter Einsatz moderner technischer Hilfsmittel zu lösen, im Team zu arbeiten und Mitarbeiter zu führen.

Der Schüler soll befähigt werden, verantwortungsbewußt und ganzheitlich zu denken und zu handeln. Ausgestattet mit theoretischem Wissen und praktischem Können, soll er zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen herangeführt werden.

Er soll sich mit der Gesellschaft, der Kultur und der Wirtschaft Österreichs und Europas auseinandersetzen und die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt sowie die Bedeutung der Zusammenarbeit der Staaten der Europäischen Union und mit anderen Staaten Europas und der Welt erkennen können.

Der Schüler soll zu kreativem und selbsttätigem Handeln befähigt sein und die Notwendigkeit einer ständigen Weiterbildung erkennen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

römisch drei a. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 6, Absatz eins, des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt römisch zwei umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (Paragraph 3, des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

römisch drei b. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.

Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. Ziffer eins
    Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Abweichend davon kann schulautonom festgelegt werden, dass statt des Pflichtgegenstandes "Zweite Lebende Fremdsprache" das Stundenausmaß in "Deutsch" und/oder "Englisch" entsprechend erhöht wird. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
  2. Ziffer 2
    Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal zehn Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
  3. Ziffer 3
    Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 25 Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

römisch drei c. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.

römisch drei d. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.

römisch vier. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neusten technischen Entwicklungen (zB. CAD) einzubeziehen.

römisch fünf. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. Litera a
    Katholischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003,.

  1. Litera b
    Evangelischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 515 aus 1991,.

  1. Litera c
    Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. Litera d
    Islamischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 421 aus 1983,.

  1. Litera e
    Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. Litera f
    Neuapostolischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 269 aus 1986,.

  1. Litera g
    Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988,.

  1. Litera h
    Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 467 aus 1988,.

  1. Litera i
    Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 441 aus 1991,.

  1. Litera j
    Buddhistischer Religionsunterricht
    Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 255 aus 1992,.

römisch sechs. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
  • Strichaufzählung
    die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
  • Strichaufzählung
    mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
  • Strichaufzählung
    sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können
  • Strichaufzählung
    Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
  • Strichaufzählung
    Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Grammatische Grundstrukturen (Wörter, Satzglieder, Sätze).

Mündliche Kommunikation:

Darstellung von Sachverhalten (Erlebtem, Gehörtem, Gesehenem, Gelesenem) in Standardsprache. Telefonat.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Formen des Erzählens; praxisnahe Textformen (Bericht, Inhaltsangabe, Kurzfassung).

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von Themenkreisen aus dem Erlebnisbereich des Schülers

(Motive, Themen, formale Aspekte von Texten).

Literarische Gattungen.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien).

römisch zwei. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben. Praxisnahe Textformen (Protokoll, Exzerpt, Lebenslauf, Charakteristik, Beschreibung).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themenkreisen (Motive, Themen und formale Aspekte von Texten).

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen audiovisueller Medien).

Werbung und Konsumverhalten.

römisch drei. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion.

Lesen und Vortragen von Texten.

Schriftliche Kommunikation:

Freies Mitschreiben.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen, Bibliotheksnutzung).

römisch vier. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken.

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten. Gestalten von und mit Medien.

römisch fünf. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themen kreisen.

Schularbeiten:

römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch drei. und römisch vier. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
  • Strichaufzählung
    zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
  • Strichaufzählung
    zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers.

Aktuelle Themen.

Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch zwei. Jahrgang:

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch drei. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf Österreich.

Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

römisch fünf. Jahrgang:

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische

Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 4
    ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
  • Strichaufzählung
    die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
  • Strichaufzählung
    politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
  • Strichaufzählung
    gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
  • Strichaufzählung
    Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können.;
  • Strichaufzählung
    berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz notwendigen Strukturen.

römisch vier. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

römisch fünf. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische,

soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

römisch drei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
  • Strichaufzählung
    Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
  • Strichaufzählung
    zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
  • Strichaufzählung
    die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der modernene Anmerkung, richtig: modernen) Gesellschaft von den Anfängen bis zum Beginn der Neuzeit.

Frühe Neuzeit:

Erfindungen und Entdeckungen.

Außereuropäische Reiche und Kulturen. Wirtschaft (Frühkapitalismus und Verlagssystem).

Kunst, Wissenschaft und Gesellschaft (Renaissance, Humanismus, Reformation).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Absolutismus:

Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen.

Dreißigjähriger Krieg und osmanische Expansion.

Kultur und Gesellschaft. Mode (Barock, Rokoko).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution. Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur, Mode (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik. Arbeiterbewegung.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg. Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft. Kultur. Mode.

Entwicklungen in Österreich.

römisch vier. Jahrgang:

Russische Revolutionen. Neuordnung Europas.

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand).

Krise der Demokratien. Antisemitismus und Faschismus in Österreich. Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg. Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur, Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt (Blockbildung, Krisenherde).

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Gesellschaft, Wirtschaft (Sozialpartnerschaft, Wirtschaftswachstum und Ökologie, Wissenschaft, Technik).

Wirtschaftliche Bedeutung der Mode.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Revolutionen im Osten, Zusammenbruch der sozialistischen

Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration. Migrationsprobleme.

Rollenbild der Frau.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
  • Strichaufzählung
    über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
  • Strichaufzählung
    die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
  • Strichaufzählung
    über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung erklären können;
  • Strichaufzählung
    individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
  • Strichaufzählung
    bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Raum und Gesellschaft:

Demographische Strukturen und Prozesse, Sozialstrukturen, Mobilität, sozialer Wandel, städtische Siedlung und ländlicher Raum.

Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsräume:

Wirtschaftsgeographische Begriffe, Wirtschaftsordnungen,

Wirtschaftsregionen.

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Länder der Dritten Welt:

Typen, Merkmale, soziale und wirtschaftliche Probleme. Subsistenzwirtschaft und marktorientierte Landwirtschaft, Bodenreform, Verkehrsstrukturen, Veränderungen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen durch Nutzung natürlicher Ressourcen, Industrialisierung, Verstädterung; Schwellenländer, Nord-Süd-Beziehungen, Entwicklungschancen.

römisch zwei. Jahrgang:

Industrieländer unter besonderer Berücksichtigung Österreichs:

Typen, Merkmale, Probleme.

Standortfaktoren und Strukturveränderungen in Industriegebieten. Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Bedeutung infrastruktureller Einrichtungen für die Erschließung und Versorgung von Wirtschaftsräumen, Verkehrsstrukturen; Landwirtschaft in der Industriegesellschaft.

Veränderung städtischer und ländlicher Regionen.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

7. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Bau des menschlichen Körpers, seine Aufgaben und Funktionen kennen;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Maßnahmen für eine gesunde Lebensführung und Körperpflege kennen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Kenntnisse über die Arbeitshygiene haben;
  • Strichaufzählung
    Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten;
  • Strichaufzählung
    die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
  • Strichaufzählung
    der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
  • Strichaufzählung
    in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
  • Strichaufzählung
    für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
  • Strichaufzählung
    die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Somatologie:

Anatomie und Physiologie der menschl. Organsysteme; Entwicklung des Menschen, Sexualität, Sexualhygiene und Familienplanung; Humanökologie; Ontogenese des Kindes.

Körperbewußtsein und Körperhygiene, Psychohygiene und Streßbewältigung.

Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren; Suchtgifte und Abhängigkeitsproblematik.

Lernbiologie und Ergonomie.

Erste Hilfe.

Mikrobiologie:

Viren, Bakterien, Pilze.

Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

Genetik:

Mendelsche Regeln; Mutation und Modifikation; Gentransfer;

Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten; Humangenetik; Eugenik.

Arbeitshygiene:

Arbeitsplatz und -rhythmus; Arbeitshaltung und -kleidung; Gefahren am Arbeitsplatz, Unfallverhütung; gesundheitliche Schädigung durch Werkstoffe und Betriebsmittel; Gefahren des elektrischen Stromes; Feuerschutzmaßnahmen; rechtliche Grundlagen des arbeitshygienischen Dienstnehmerschutzes (Arbeitsinspektorat).

Ökologie:

Naturnahe und naturferne Ökosysteme. Das biologische Gleichgewicht

und seine Beeinflussung durch den Menschen.

Humanökologie: Probleme der Umweltgestaltung, Umwelt- und Naturschutz.

  1. Ziffer 8
    MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
  • Strichaufzählung
    über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
  • Strichaufzählung
    bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

römisch drei. Jahrgang:

Gleichungen und Ungleichungen:

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient.

Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

römisch fünf. Jahrgang:

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen mit Wahrscheinlichkeiten. Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

römisch zwei. - römisch fünf. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

9. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertung von Produkten kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

römisch vier. Jahrgang:

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

10. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
  • Strichaufzählung
    die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
  • Strichaufzählung
    bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie:

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache.

Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen;

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe;

Reaktionsarten.

römisch drei. Jahrgang:

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. Ziffer 11
    KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
  • Strichaufzählung
    sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können.
  • Strichaufzählung
    Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
  • Strichaufzählung
    Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
  • Strichaufzählung
    mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

12. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsformen der Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
  • Strichaufzählung
    die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
  • Strichaufzählung
    die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
  • Strichaufzählung
    sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung, Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters.

Schriftverkehr (Bewerbung; Lebenslauf; Arbeitsvertrag; Kündigung,

Arbeitszeugnis).

Betriebliche und überbetriebliche Interessenvertretungen.

römisch vier. Jahrgang:

Wechsel:

Regelmäßiger Wechselumlauf.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch).

Unternehmensgründung; Rechtsformen; Einflußfaktoren bei der Wahl

der Rechtsform.

Produktionsbetriebe:

Handwerk, Industrie.

Dienstleistungsbetriebe:

Handel (Funktionen; Einzel- und Großhandel);

Transport (Spediteur, Frachtführer; Schiene, Straße, Luft, Wasser);

Post (Nachrichten- und Güterbeförderung);

Versicherung;

Kreditinstitute (Arten, Geschäfte, Wertpapiere); Börse.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung; Gewerbebehörden und -verfahren.

römisch fünf. Jahrgang:

Absatz:

Absatzmarkt; Marktbeobachtung und -analyse; absatzpolitisches

Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung. Mitarbeitermotivation, Humanisierung der Arbeitswelt.

13. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
  • Strichaufzählung
    insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
  • Strichaufzählung
    in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
  • Strichaufzählung
    die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Wirtschaftliches Rechnen:

Prozentrechnung, Zinsenrechnung.

Grundlagen des Rechnungswesens:

Begriff, Aufgaben und rechtliche Grundlagen; Buchführungssysteme

(Überblick).

System der doppelten Buchführung:

Begriff und Merkmale; Konto; Konteneröffnung, Verbuchung von

Geschäftsfällen, Kontenabschluß; Kontenarten, Kontenrahmen und Kontenplan; Bilanz und Erfolgsrechnung.

Umsatzsteuer:

System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen:

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Kontierung von Belegen.

Organisation:

Buchführungsvorschriften; Bücher der doppelten Buchführung

(Journal, Hauptbuch, Hilfs- und Nebenbücher).

römisch zwei. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz;

Grundzüge der Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung;

Rechnungsabgrenzung;

Rückstellungen;

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

römisch drei. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten-, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

römisch vier. Jahrgang:

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Personalverrechnung:

Abrechnung laufender Bezüge, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen, Sonderzahlungen. Lohn- und Gehaltsverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle.

Computerunterstütztes Rechnungswesen

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung) und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

römisch fünf. Jahrgang:

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine). Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften. Abschlüsse unter Berücksichtung Anmerkung, richtig: Berücksichtigung) von Bewertungsproblemen und steuerlicher Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

römisch fünf. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 14
    WIRTSCHAFTSINFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten elektronischer Informationsverarbeitungsanlagen kennen;
  • Strichaufzählung
    diese Geräte bedienen können;
  • Strichaufzählung
    Standardsoftware zur Lösung von Aufgaben der Berufspraxis auswählen und einsetzen können;
  • Strichaufzählung
    auf elektronischem Weg Informationen beschaffen und weitergeben können;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen des Einsatzes der elektronischen Informationsverarbeitung auf Mitarbeiter, Betrieb, Kultur und Gesellschaft kennen und dazu fundiert Stellung nehmen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Informationsverarbeitungssysteme:

Aufbau, Funktion, Zusammenwirken der Komponenten. Betriebssysteme.

Bedienung.

Standardsoftware:

Tabellenkalkulation, Grafik, Datenbanken.

Auswirkungen der Informationsverarbeitung auf Individuum und Gesellschaft.

Datensicherheit, Datenschutz, Schutz geistigen Eigentums. 2 einstündige Schularbeiten.

15. TEXTVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll unter Einsatz eines Textverarbeitungsprogrammes einfache Schriftstücke aus dem berufsbezogenen und persönlichen Bereich formal richtig und praxisgemäß anfertigen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Zehnfinger-Tastschreiben aller Zeichen der Computertastatur. Schreibfertigkeit von etwa 120 Bruttoanschlägen in der Minute.

Textgestaltung:

Einfache genormte und ungenormte Schriftstücke aus dem beruflichen und persönlichen Bereich. Grundfunktionen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Grundbegriffe des Layouts und der Typographie.

2 einstündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 16
    POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
  • Strichaufzählung
    aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
  • Strichaufzählung
    zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
  • Strichaufzählung
    andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
  • Strichaufzählung
    zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.

Lehrstoff:

römisch fünf. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung). Österreich und Europa.

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Schuldrecht; Vertrags-,

Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Exekution:

Insolvenz.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Grundzüge des Strafrechts.

  1. Ziffer 17
    FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
  • Strichaufzählung
    Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
  • Strichaufzählung
    computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.

Lehrstoff:

römisch zwei. Jahrgang:

Lernen und Lerntechniken.

Arbeitsstudium:

Ziele und Grundlagen; Arbeitssystem, Arbeitsverfahren, Arbeitsmethode, Arbeitsleistung, IST-SOLL, Arbeitsteilung.

Ergonomie:

Leistung, Leistungsänderung, Formen der Arbeit, Belastung und Beanspruchung, Umwelteinflüsse; Arbeitsplatzgestaltung.

Betriebsorganisation:

Planung und Steuerung, Auftrag, Erzeugnisgliederung, Fertigungs- und Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan.

Computerunterstützte Fertigungs- und Arbeitsplanung:

Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung und Arbeitsoptimierung).

römisch drei. Jahrgang:

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Analyse:

Daten- und Ablaufarten. Ablaufanalyse, Ist- und Sollzustand.

Methoden und Technik der Systemgestaltung. Erzeugnisgliederung bei

der Wertanalyse.

Synthese:

Zeiten und Zeitarten. Datenermittlung durch Zeitaufnahme. Leistungsgrad. Durchführung und Auswertung von Zeitaufnahmen.

Computerunterstützte Datenauswertung:

Erfassen und Bearbeiten von Daten (Zeitaufnahme und Vorgabezeitermittlung).

römisch vier. Jahrgang:

Synthese:

Verteilzeitermittlung, Vergleichen und Schätzen. Planzeiten. Multimomentaufnahme. Anforderungsermittlung. Entgeltdifferenzierung.

Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde):

Bearbeiten und Auswerten von Daten (Verteilzeitermittlung, Erstellen von Planzeitkatalogen, Multimomentauswertung).

18. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
  • Strichaufzählung
    Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
  • Strichaufzählung
    sein Wissen über Systemvernetzungen zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Textile Fasern, textile Fäden und Fertigprodukte:

Faserstoffaufbau natürlicher Faserstoffe unter Einbeziehung der daraus resultierenden Eigenschaften und möglicher Eigenschaftsveränderungen.

Naturfasern.

Material- und Stoffsammlung.

römisch zwei. Jahrgang:

Chemiefasern:

Chemiefasern aus natürlichen und synthetischen Polymeren. Fasern

aus dem High-Tech-Bereich.

Material- und Stoffsammlung.

römisch drei. Jahrgang:

Textile Fäden:

Prinzip des Spinnens; Spinnverfahren.

Textile Flächen:

Bindungen. Webvorbereitung; Weben.

Material- und Stoffsammlung.

römisch vier. Jahrgang:

Textile Flächen:

Fadenverbundstoffe. Faserverbundstoffe. Kombinierte Verbundstoffe.

Veredlung:

Vorbereitungsarbeiten. Farbgebung.

Material- und Stoffsammlung.

römisch fünf. Jahrgang:

Veredlung:

Ausrüstung. Vollendungsarbeiten.

Textilkennzeichnung. Textilpflegekennzeichnung - Umweltproblematik.

Qualitätsbestimmung:

Faseruntersuchungen. Stoffuntersuchungen.

Material- und Stoffsammlung.

19. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Linien, Formen und Details erfassen und proportionalgerecht darstellen können;
  • Strichaufzählung
    die Farbenlehre praktisch anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe auf ihre Durchführbarkeit beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Werkzeichnungen erstellen können;
  • Strichaufzählung
    Modebilder in verschiedenen Techniken ausführen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Farbenlehre:

Farbkreis und Farbkompositionen.

Naturstudien:

Proportionslehre der menschlichen Figur; Faltenwurf und modische

Details.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

römisch zwei. Jahrgang:

Figurales Zeichnen:

Proportionsstudien für die Modefigur, Bewegungsstudien - Umsetzung für die Modezeichnung.

Aktuelle Details; Entwürfe und Modezeichnungen nach Themenstellung. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

  1. Ziffer 20
    SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
  • Strichaufzählung
    Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
  • Strichaufzählung
    Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
  • Strichaufzählung
    serienreife Größensätze entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Maßnehmen:

Maßtabellen. Merkmale von Körper- und Proportionsmaßen.

Schnittkonstruktion:

Rock-, Hemd-, Blusen- und/oder Kleidergrundschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Modifizieren von Grundschnitten mit CAD-Unterstützung.

römisch zwei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Rock-, Hosen- und Kleiderschnitte.

Ärmel- und Kragenformen.

Schnittschablonen für Rock, Hose und Kleid.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradiertechnik.

Gradieren von Grundformen.

römisch drei. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Modellschnitte, Schnittentwicklung und Schnittschablonen.

Schnitte für Jacken, Ärmel- und Kragenformen.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Blusen, Kleider, Jacken.

römisch vier. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modifizieren für DOB und HAKA.

römisch fünf. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

römisch eins. - römisch vier. Jahrgang: je 4 ein- oder zweistündige Schularbeiten.

römisch fünf. Jahrgang: 3 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. Ziffer 21
    TECHNOLOGIE DER BEKLEIDUNGSMASCHINEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Maschinen- und Betriebseinrichtungen der Bekleidungswirtschaft haben;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Zuschneide- und Nähtechniken haben;
  • Strichaufzählung
    einfache Nähstörungen erkennen und beheben können;
  • Strichaufzählung
    die Rechtsvorschriften für Arbeitssicherheit und Unfallverhütung kennen;
  • Strichaufzählung
    seine Kenntnisse projektbezogen einsetzen können.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Nähtechnik:

Nähstich, Nähstichtypen.

Einteilung der Stichtypen und Nähnähte.

Technologie der Nähmaschinen:

Steppstichnähmaschinen, Kettenstichnähmaschinen.

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Transporteinrichtungen.

Spezialmaschinen der Stepp- und Kettenstichnähmaschinen.

Maschinenantriebe und Automation.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

Technologie der Bügelmaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz.

römisch zwei. Jahrgang:

Technologie der Nähmaschinen:

Problemlösungen im Nähprozeß.

Technologie der Zuschneidemaschinen:

Aufbau, Funktion, Bedienung, Einsatz von Zuschneideautomaten.

Technologie der Bügel- und Fixiermaschinen:

Bügel- und Fixierfaktoren.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

  1. Ziffer 22
    WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerichtet vorbereiten und fertigen können;
  • Strichaufzählung
    die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
  • Strichaufzählung
    den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
  • Strichaufzählung
    die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen.

Lehrstoff:

römisch eins. Jahrgang:

Methoden des Hand- und Maschinnähens und des Bügelns. Basis- und Methodentraining.

Werkstücke aus leicht zu verarbeitenden Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung Arbeits- und Freizeitkleidung, Rock, Bluse und/oder Hemd.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Betriebsmitteleinsatz bei der Fertigung:

Doppelsteppnähmaschinen, Überwendlingsmaschinen, Wäscheknopflochautomat, Bügelanlagen und Zuschneidemaschinen.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Arbeitsplanung und Qualitätsbestimmung, Arbeitssicherheit beim Einsatz der Betriebsmittel.

römisch zwei. Jahrgang:

Werkstücke aus unterschiedlichen Materialien in Einzel- und industrieller Fertigung:

Rock, Kleid, Hose, modische Kombination, Herrenbekleidung. Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Einsatz der Betriebsmittel (Maschinen) entsprechend den Verarbeitungstechniken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke; technische Details.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Fixiertechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

römisch drei. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvollen Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Festliche Kleidungsstücke, Jacke.

Detailarbeiten zu den genannten Werkstücken.

Fertigungstechnik:

Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

23. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,.

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation, bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung.

Erstellen von Produktionspapieren.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

römisch vier. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch fünf. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
  • Strichaufzählung
    seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
  • Strichaufzählung
    fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
  • Strichaufzählung
    Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Angewandte Farbenlehre.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

römisch vier. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Aktuelle Farbkompositionen.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung. Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als

Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch fünf. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift anwenden können;
  • Strichaufzählung
    das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
  • Strichaufzählung
    einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    die für das Modemarketing erforderliche fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Marktstrategien kennen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
  • Strichaufzählung
    Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betriebliche Entscheidungen analysieren können;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
  • Strichaufzählung
    Veranstaltungen organisieren können;
  • Strichaufzählung
    über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
  • Strichaufzählung
    den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
  • Strichaufzählung
    Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
  • Strichaufzählung
    Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
  • Strichaufzählung
    die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
  • Strichaufzählung
    die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Fachsprache beherrschen;
  • Strichaufzählung
    nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.

Lehrstoff:

römisch drei. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung.

Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle). Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time”-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen. Vorführtechnik.

römisch vier. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse. Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle. Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity. Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Plazierung von Werbemitteln;
  • Strichaufzählung
    Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesondere industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

römisch fünf. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte. Erstellen von Kurzberichten, Protokollen u.a. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen,

Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  • Strichaufzählung
    Organisation von Veranstaltungen;
  • Strichaufzählung
    Moderation;
  • Strichaufzählung
    Präsentation von Produkten;
  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

  1. Litera b
    Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. Ziffer eins
    die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. Ziffer 2
    ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. Ziffer 3
    ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. Ziffer eins
    durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. Ziffer 2
    durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Ziffer 2, sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Soferne in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

  • Strichaufzählung
    ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
  • Strichaufzählung
    die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können`
  • Strichaufzählung
    einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • Strichaufzählung
    aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem römisch drei. und römisch vier. oder dem römisch vier. und römisch fünf. Jahrgang im Ausmaß von jeweils vier Wochen in Betrieben der Bekleidungswirtschaft in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber. und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen mit Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. Litera a
    Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. Litera b
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik” (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

römisch eins. bis römisch fünf. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe, zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Wie beim Pflichtpraktikum, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Das fakultative Praktikum kann - zusätzlich zum Pflichtpraktikum, jedoch möglichst nicht in denselben Hauptferien - vor dem römisch fünf. Jahrgang in der Dauer von 4 Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

E. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Gesetzesnummer

10008618

Dokumentnummer

NOR40048106