Rechtstracker.at

§ 94 RStDG

Fassungen
31.12.2003 bis 31.12.2012 — BGBl. I Nr. 130/2003
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 94 heute01.01.2014 § → § BGBl. I Nr. 210/2013
§ 9401.01.201331.12.2013 § → § BGBl. I Nr. 120/2012
§ 9431.12.200331.12.2012 § → § BGBl. I Nr. 130/2003
§ 9401.05.196230.12.2003 BGBl. Nr. 305/1961 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1961, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 130 aus 2003,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 94

Inkrafttretensdatum

31.12.2003BGBl. I Nr. 130/2003

Außerkrafttretensdatum

31.12.2012danach: BGBl. I Nr. 120/2012

Abkürzung

RStDG

Index

64/05 Sonstiges Besonderes Dienst- und Besoldungsrecht

Text

Kurator

Paragraph 94,

  1. Absatz eins,Bei Vorliegen von Umständen, die die Vermutung begründen, daß der Richter infolge geistiger Gebrechen unfähig ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, hat das Oberlandesgericht (Oberster Gerichtshof) als Dienstgericht von Amts wegen für das Verfahren bei der unfreiwilligen Versetzung dieses Richters in den zeitlichen oder dauernden Ruhestand einen Kurator aus dem Kreise der Richter zu bestellen, wenn der betroffene Richter eines gesetzlichen Vertreters entbehrt.
  2. Absatz 2,Der Kurator hat für den Richter bis zum Eintreten des gesetzlichen Vertreters am gerichtlichen Verfahren teilzunehmen und, wenn nötig, die Bestellung des gesetzlichen Vertreters durch geeignete Anträge zu veranlassen.
  3. Absatz 3,Ein Richter darf seine Bestellung zum Kurator nur aus wichtigen Gründen binnen zwei Wochen ablehnen. Ob ein Grund als wichtig anzusehen ist, entscheidet das Oberlandesgericht (Oberster Gerichtshof) als Dienstgericht. Im übrigen sind auf den Kurator die Vorschriften des Paragraph 120, Absatz 3, zweiter Satz und Absatz 4, sinngemäß anzuwenden.

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2013

Gesetzesnummer

10008187

Dokumentnummer

NOR40048399