Kurztitel
Eintrittstellen-Verordnung 2004
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 186/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 186 aus 2004,
Index
80/05 Pflanzenschutz, Schädlingsbekämpfung
Text
ANHANG
EINTRITTSTELLEN
A. Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Früchten, Kartoffeln, ausgenommen Saatkartoffeln, Kräutern, Gewürzen, Gemüse und Schnittblumen, für Saatgut und Nährsubstrat (Erde, ausgenommen reiner Torf), sowie für sonstige Gegenstände, einschließlich forstlichen Materials, gemäß Anhang V Teil B des Pflanzenschutzgesetzes 1995 festgelegt werden (Kontrolle durch Zollorgane): A. Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Früchten, Kartoffeln, ausgenommen Saatkartoffeln, Kräutern, Gewürzen, Gemüse und Schnittblumen, für Saatgut und Nährsubstrat (Erde, ausgenommen reiner Torf), sowie für sonstige Gegenstände, einschließlich forstlichen Materials, gemäß Anhang römisch fünf Teil B des Pflanzenschutzgesetzes 1995 festgelegt werden (Kontrolle durch Zollorgane):
Im Bereich des Zollamtes Feldkirch: Zollstelle Tisis;
Im Bereich des Zollamtes Graz: Zollstelle Flughafen Graz;
Im Bereich des Zollamtes Innsbruck: Zollstellen Flughafen Innsbruck und Innsbruck/Post;
Im Bereich des Zollamtes Klagenfurt: Zollstelle Flughafen/Straße (im Flugverkehr);
Im Bereich des Zollamtes Linz: Zollstelle Flughafen Linz;
Im Bereich des Zollamtes Salzburg: Zollstelle Flughafen Salzburg;
Im Bereich des Zollamtes Wien: Zollstelle Südbahn/Post;
Im Bereich des Zollamtes Wolfurt: Zollstellen Höchst, Wolfurt/Post und St. Margrethen.
B. Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt, einschließlich Forstpflanzen, gemäß Anhang V Teil B des Pflanzenschutzgesetzes 1995 festgelegt werden:B. Grenzzollstellen, die als Eintrittstellen für die Einfuhr von Pflanzen, zum Anpflanzen bestimmt, einschließlich Forstpflanzen, gemäß Anhang römisch fünf Teil B des Pflanzenschutzgesetzes 1995 festgelegt werden:
Im Bereich des Zollamtes Feldkirch: Zollstellen Tisis und Buchs/Bahnhof;
Im Bereich des Zollamtes Graz: Zollstelle Flughafen Graz;
Im Bereich des Zollamtes Innsbruck: Zollstellen Flughafen Innsbruck und Innsbruck/Post;
Im Bereich des Zollamtes Klagenfurt: Zollstelle Flughafen/Straße (im Flugverkehr);
Im Bereich des Zollamtes Linz: Zollstelle Flughafen Linz;
Im Bereich des Zollamtes Salzburg: Zollstelle Flughafen Salzburg;
Im Bereich des Zollamtes Wien: Zollstelle Südbahn/Post;
Im Bereich des Zollamtes Wolfurt: Zollstellen Höchst, Wolfurt/Post und St. Margrethen.