Kurztitel
Zustellformularverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 600/1982 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 235/2004Bundesgesetzblatt Nr. 600 aus 1982, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2004,
Index
40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für Zustellungen gemäß Abschnitt II des Zustellgesetzes durch Organe der Post oder Organe der Gemeinden im Inland werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgelegt: Für Zustellungen gemäß Abschnitt römisch zwei des Zustellgesetzes durch Organe der Post oder Organe der Gemeinden im Inland werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgelegt:
Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes),Formular 1 zu Paragraph 17, Absatz 2, des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes),
Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches),Formular 2 zu Paragraph 21, Absatz 2, des Zustellgesetzes (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches),
Formular 3/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),Formular 3/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
Formular 3/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),Formular 3/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
Formular 4/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),Formular 4/1 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),Formular 4/2 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
Formular 5 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),Formular 5 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
Formular 6 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).Formular 6 zu Paragraph 22, des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).
Schlagworte
Eigenhandzustellung, eigenhändig, Übernahmsbestätigung,
Empfangsbestätigung