Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Betriebliche Vorsorgekassen-Quartalsausweisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 253/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 253 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag, 67 Versorgungsrecht
Beachte
Erstmals auf den Quartalsausweis zum 30. Juni 2004 anzuwenden
(vgl. § 5).vergleiche Paragraph 5,).
Text
Mitarbeitervorsorgekassengeschäft
§ 2. Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten: Paragraph 2, Die Quartalsausweise haben für das Mitarbeitervorsorgekassengeschäft zu enthalten:
1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von § 23 BWG in Verbindung mit § 20 BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des § 30 BMVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3. 1. Angaben betreffend Eigenmittel im Sinne von Paragraph 23, BWG in Verbindung mit Paragraph 20, BMVG gemäß der Gliederung in der Anlage 1 und 2. Angaben im Sinne des Paragraph 30, BMVG betreffend die Vermögensaufstellung jeder Veranlagungsgemeinschaft gemäß der Gliederung in den Anlagen 2 und 3.
(Anm. Anlagen werden nicht dargestellt)Anmerkung Anlagen werden nicht dargestellt)
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2008
Dokumentnummer
NOR40053292