Kurztitel
Messkonzept zum Immissionschutzgesetz-Luft
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 263/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 263 aus 2004,
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anlage 1: Messverfahren
Referenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen
Für die Bestimmung der Konzentrationen der Schadstoffe sind die im Folgenden angeführten Referenzverfahren anzuwenden. Die Landeshauptmänner können jedoch auch andere Verfahren verwenden, wenn nachgewiesen wird, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit dem Referenzverfahren erzielt werden.
I. Schwefeldioxidrömisch eins. Schwefeldioxid
Die Referenzmethode ist das UV-Fluoreszenz-Verfahren gemäß RL 1999/30/EG Anhang IX.Die Referenzmethode ist das UV-Fluoreszenz-Verfahren gemäß RL 1999/30/EG Anhang römisch neun.
II. Stickstoffdioxid und Stickstoffoxiderömisch zwei. Stickstoffdioxid und Stickstoffoxide
Die Referenzmethode ist das Chemilumineszenz-Verfahren gemäß RL 1999/30/EG Anhang IX.Die Referenzmethode ist das Chemilumineszenz-Verfahren gemäß RL 1999/30/EG Anhang römisch neun.
III. Probenahme/Analyse von Bleirömisch drei. Probenahme/Analyse von Blei
Die Referenzmethode für die Probenahme ist das PM tief 10-Verfahren gemäß EN 12341 “Luftqualität - Felduntersuchung zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Probenahmeverfahren für die PM tief 10-Fraktion von Partikeln”, für die Analyse gelten die Anforderungen gemäß RL 1999/30/EG Anhang IX.Die Referenzmethode für die Probenahme ist das PM tief 10-Verfahren gemäß EN 12341 “Luftqualität - Felduntersuchung zum Nachweis der Gleichwertigkeit von Probenahmeverfahren für die PM tief 10-Fraktion von Partikeln”, für die Analyse gelten die Anforderungen gemäß RL 1999/30/EG Anhang römisch neun.
IV. Probenahme/Analyse von Benzolrömisch vier. Probenahme/Analyse von Benzol
Die Referenzmethode für die Messung von Benzol ist die aktive Probenahme mit gaschromatographischer Bestimmung gemäß RL 2000/69/EG Anhang VII.Die Referenzmethode für die Messung von Benzol ist die aktive Probenahme mit gaschromatographischer Bestimmung gemäß RL 2000/69/EG Anhang römisch sieben.
V. Referenzmethode für die Analyse von Kohlenmonoxidrömisch fünf. Referenzmethode für die Analyse von Kohlenmonoxid
Die Referenzmethode für die Messung von Kohlenmonoxid ist die nicht-dispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) gemäß RL 2000/69/EG Anhang VII.Die Referenzmethode für die Messung von Kohlenmonoxid ist die nicht-dispersive Infrarotspektrometrie (NDIR) gemäß RL 2000/69/EG Anhang römisch sieben.
VI. Probenahme und Messung der PM tief 10-Konzentrationrömisch sechs. Probenahme und Messung der PM tief 10-Konzentration
Die Referenzmethode gemäß RL 1999/30/EG Anhang IX ist die Probenahme auf Filtern mit gravimetrischer Bestimmung gemäß EN 12341.Die Referenzmethode gemäß RL 1999/30/EG Anhang römisch neun ist die Probenahme auf Filtern mit gravimetrischer Bestimmung gemäß EN 12341.
Einsatz von Äquivalenzmethoden zur Bestimmung von Luftschadstoffen
Die Messnetzbetreiber können auch andere Verfahren verwenden, wenn der betreffende Messnetzbetreiber nachweisen kann, dass damit gleichwertige Ergebnisse wie mit den jeweiligen Referenzverfahren erzielt werden. Für den Nachweis der Äquivalenz sind, soweit vorhanden, Empfehlungen und Leitfäden der Europäischen Kommission heranzuziehen.
Für die Ermittlung der lokalen Standortfaktoren/Standortfunktionen gelten folgende Grundsätze:
Die Standortfaktoren/Standortfunktionen sind für den jeweils am Standort vorgesehenen Messgerätetyp durch Parallelmessungen zu bestimmen.
Als Referenzmethode gelten gravimetrische Methoden nach EN 12341 bzw. solche gravimetrische Verfahren, deren Äuquivalenz bereits nachgewiesen wurde.
Zur Bestimmung der Standortfaktoren/Standortfunktionen sind jeweils mindestens 30 Wertepaare (Tagesmittelwerte) aus der Sommer- und Winterperiode zu erheben.
Der Korrelationskoeffizient (r 2) der Messergebnisse der Parallelmessungen der gravimetrischen Methode mit jenen des anderen Verfahrens muss größer gleich 0,8 sein, der Achsenabschnitt kleiner 5 µg/m3.
Die Versuchsbedingungen und alle Einzelergebnisse sind detailliert zu dokumentieren. Eine zentrale Dokumentation aller Versuche wird vom Umweltbundesamt durchgeführt.
Die Erhebung der Standortfaktoren/Standortfunktionen ist alle fünf Jahre zu wiederholen.
VII. Vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM tief 2,5-Konzentration:römisch sieben. Vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM tief 2,5-Konzentration:
Für die Messung wird die gravimetrische Methode gemäß der Entscheidung der Kommission 2003/37/EG über einen Leitfaden für eine vorläufige Referenzmethode für die Probenahme und Messung der PM tief 2,5-Konzentrationen im Rahmen der Richtlinie 1999/30/EG des Rates empfohlen.