Rechtstracker.at

Anl. 1/05

Fassungen
01.09.2004 bis 31.08.2008 — BGBl. II Nr. 331/2004 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/0501.09.200831.08.2020 § → § · 1 Dokument · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 201/2016
Anl. 1/0501.09.200631.08.2008 § → § · 2 Dokumente
Anl. 1/0501.09.200431.08.2008 BGBl. II Nr. 331/2004 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne - höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 5

Inkrafttretensdatum

01.09.2004BGBl. II Nr. 331/2004

Außerkrafttretensdatum

31.08.2008

Index

71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen

Beachte

Zum In- und Außerkrafttreten vergleiche Artikel eins, Paragraph 2,

Text

                                                          Anlage 1.5

          LEHRPLAN DER HÖHEREN LEHRANSTALT FÜR LANDTECHNIK

                          I. STUNDENTAFEL *1)

           (Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

                        Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Pflichtgegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

1.  Religion ................   2    2    2    2    2         10

2.  Humanwissenschaften und

     Sprache:

2.1  Deutsch .................   3    2    2    2    2         11

2.2  Kommunikation und

     Präsentation *2) ........   -    -    2    -    -          2

2.3  Lebende Fremdsprache *3)    2    2    2    2    2         10

2.4  Alternativer

     Pflichtgegenstand .......   -    -    2    2    -          4

2.4a Zweite lebende

     Fremdsprache *3) *4) ....

2.4b Englisch-Fachseminar ....

2.5  Geschichte und Politische

     Bildung .................   -    -    -    2    3          5

2.6  Geographie ..............   3    -    -    -    -          3

3.  Technische

     Naturwissenschaften und

     Informatik:

3.1  Angewandte Physik .......   2    2    -    -    -          4

3.2  Angewandte Chemie .......   2    2    -    -    -          4

3.3  Angewandte Mathematik ...   4    3    3    3    -         13

3.4  Darstellende Geometrie ..   2    2    -    -    -          4

3.5  Angewandte Informatik ...   2    2    -    -    -          4

4. Landwirtschaft:

4.1  Pflanzenbau *5) .........   2    2    -    -    -          4

4.2  Nutztierhaltung *5) .....   -    2    2    -    -          4

4.3  Erneuerbare Energie und

     Rohstoffe ...............   -    -    -    -    2          2

4.4  Landwirtschaftliches

     Praktikum ...............   -    -    4    -    -          4

5.  Technik:

5.1  Mechanik ................   -    4    4    2    -         10

5.2  Fertigungstechnik und

     Werkstoffe ..............   2    3    -    -    -          5

5.3  Elemente des

     Maschinenbaues ..........   -    2    3    -    -          5

5.4  Antriebstechnik und

     Traktoren ...............   -    -    -    2    2          4

5.5  Landmaschinen und

     landwirtschaftliche

     Verfahrenstechnik .......   -    -    2    2    4          8

5.6  Elektro- und

     Automatisierungstechnik .   -    -    2    2    3          7

5.7  Konstruktionsübung ......   1    2    2    3    4         12

5.8  Betriebslaboratorium ....   -    -    -    3    3          6

5.9  Fertigungstechnisches

     Laboratorium ............   -    -    -    2    -          2

5.10 Fertigungstechnisches

     Praktikum ...............   8    4    4    -    -         16

6.  Unternehmensführung und

     Recht:

6.1  Betriebswirtschaft u.

     Rechnungswesen *5) ......   -    -    -    3    5          8

6.2  Integrierte

     Managementsysteme .......   -    -    -    2    -          2

6.3  Projektmanagement .......   -    -    -    -    2          2

6.4  Recht ...................   -    -    -    -    2          2

7.  Leibesübungen ...........   2    2    2    2    -          8

____________________________________________________________________

     Gesamtwochenstundenzahl .  37   38   38   36   36        185

8.  Pflichtpraktikum  Abschnitt I     4 Wochen zwischen dem II. und

                                       III. Jahrgang

                       Abschnitt II   14 Wochen zwischen dem

                                      III. und IV. Jahrgang

                       Abschnitt III   4 Wochen zwischen dem IV. und

                                       V. Jahrgang

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Freigegenstände

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Konversation in lebenden

     Fremdsprachen ...........   2    2    2    2    2         10

     Zweite lebende

     Fremdsprache ............   -    -    -    -    2          2

     Integrierte

     Managementsysteme .......   -    -    -    -    2          2

     Computerunterstützte

     Textverarbeitung ........   2    -    -    -    -          2

     Leibesübungen ...........   -    -    -    -    2          2

____________________________________________________________________

                                      Wochenstunden

     Unverbindliche Übungen

                                        Jahrgang             Summe

                                 I   II  III   IV    V

____________________________________________________________________

     Musikerziehung ..........   1    1    1    1    1          5

     Leibesübungen ...........   2    2    2    2    2         10

____________________________________________________________________

     Förderunterricht *6)

____________________________________________________________________

     Deutsch

     Lebende Fremdsprache

     Angewandte Mathematik

     Darstellende Geometrie

     Mechanik

____________________________________________________________________

*1) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen des Abschnittes römisch drei der Anlage 1 abgewichen werden.

*2) Mit Computerunterstützung in Teilbereichen im Ausmaß von einer Wochenstunde.

*3) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der lebenden Fremdsprache bzw. der zweiten lebenden Fremdsprache in Klammern anzuführen. *4) Alternativer Pflichtgegenstand: 4 Stunden wahlweise mit Englisch-Fachseminar.

*5) Mit Übungen.

*6) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres im römisch eins. bis römisch vier. Jahrgang. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind. _____________________________________________________________________

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, SCHULAUTONOME

LEHRPLANBESTIMMUNGEN UND LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch drei. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. Ziffer 2
    HUMANWISSENSCHAFTEN UND SPRACHE

2.1 DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

2.2 KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Siehe Anlage 1.

2.3 LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4 ALTERNATIVER PFLICHTGEGENSTAND

2.4a ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Siehe Anlage 1.

2.4b ENGLISCH-FACHSEMINAR

Siehe Anlage 1.

2.5 GESCHICHTE UND POLITISCHE BILDUNG

Siehe Anlage 1.

2.6 GEOGRAPHIE

Siehe Anlage 1.

  1. Ziffer 3
    TECHNISCHE NATURWISSENSCHAFTEN UND INFORMATIK

3.1 ANGEWANDTE PHYSIK

Siehe Anlage 1.

3.2 ANGEWANDTE CHEMIE

Siehe Anlage 1.

3.3 ANGEWANDTE MATHEMATIK

Siehe Anlage 1.

3.4 DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    aus Rissen eines Objektes dessen Aufbau ablesen und die in der Zeichnung enthaltenen Informationen deuten, konstruktiv verwerten und räumliche Gegebenheiten in Handskizzen darstellen können;
  • Strichaufzählung
    geometrische Formen an Objekten gemäß den Erfordernissen der Fachrichtung erkennen und mit Hilfe einer normgerechten Konstruktionszeichnung erfassen sowie eigenständiges technisch-konstruktives Denken unter Anwendung geeigneter Abbildungsmethoden und der einschlägigen Normen zeichnerisch umsetzen können;
  • Strichaufzählung
    durch Modellbildungen konstruktive Sachverhalte in Teilprobleme zerlegen und Lösungsalgorithmen entwickeln können;
  • Strichaufzählung
    mit der Erzeugung und den Gesetzmäßigkeiten der für die Fachrichtung bedeutsamen Kurven, Flächen und Körper vertraut sein und diese mit geeigneter 3D-CAD-Software bearbeiten können.

Lehrstoff:

Voraussetzungen:

Räumliches Koordinatensystem, Abbildungsmethoden, Freihandskizze, Konstruktionszeichnung und CAD-Programme.

Technische Normen:

Papierformate, Normschrift, Linienarten und –breiten, Ansichtendarstellung, Maßeintragungen, Schriftfelder, Maßstäbe, Schnittdarstellungen.

Konstruieren in zugeordneten Normalrissen:

Konstruktionsverfahren, Erzeugung anschaulicher Bilder, Hauptlage,

projizierende Lage, allgemeine Lage.

Orthogonalität.

Geometrisch und technisch wichtige Grundobjekte:

Systematisierung, Eigenschaften und Konstruktion.

Eigenschaften von Objekten:

Bezugselemente Punkt, Gerade und Ebene, Lage im Raum, wahre Länge von Kanten und Abständen, wahre Größen von Winkeln und Flächeninhalten, Mantelflächen.

Ebene Schnitte und Durchdringungen von:

Prismen, Pyramiden, Kugeln, Zylindern, Kegeln und anderer Drehflächen sowie Teilen derselben, Normale Axonometrie in Konstruktionen unter Verwendung geeigneter 3D-CAD-Software.

Kotierte Projektion:

Konstruktionsverfahren, Konstruktion von Dämmen und Einschnitten, Verschneidungen mit dem Gelände.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch eins. und römisch zwei. Jahrgang je 1 Wochenstunde.

3.5 ANGEWANDTE INFORMATIK

Siehe Anlage 1.

4. LANDWIRTSCHAFT

4.1 PFLANZENBAU

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch zwei. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.2 NUTZTIERHALTUNG

Siehe Anlage 1.1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch drei. Jahrgang 1 Wochenstunde.

4.3 ERNEUERBARE ENERGIE UND ROHSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Chancen nachhaltigen Wirtschaftens und die Risken der auf fossilen Quellen basierten Wirtschaftsweise erkennen;
  • Strichaufzählung
    ein Bewusstsein über den Nutzen erneuerbarer Energien und Rohstoffe für Umwelt und Gesellschaft entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Arten der erneuerbaren Energien kennen und eine Übersicht über bewährte Verfahren und Einrichtungen zu deren Nutzung haben;
  • Strichaufzählung
    erneuerbare Energien und Rohstoffe unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, der Ressourcenschonung und der Nachhaltigkeit bewerten können;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Regelwerke und Rahmenbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien kennen.

Lehrstoff:

Erneuerbare Energie:

Überblick über den Stand der Technik, Umweltauswirkung, Potenzial und volkswirtschaftliche Bedeutung von Wasserkraft, Solarenergie, Windenergie, Biomasse, Geothermie.

Energetische und stoffliche Nutzung von Biomasse:

Brennwert, Heizwert und Verbrennungsgleichung, Wärmedämmung und Wärmebedarf, Land- und forstwirtschaftliche Biomasse in fester, flüssiger und gasförmiger Form.

4.4 LANDWIRTSCHAFTLICHES PRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

5. TECHNIK

5.1 MECHANIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die theoretischen Grundlagen für technische Berechnungen und Konstruktionen beherrschen und logische Zusammenhänge der mechanischen Berechnungen erkennen sowie auf Probleme der Landtechnik anwenden können;
  • Strichaufzählung
    die Methoden der Mechanik, die für die Lösung von Konstruktionsaufgaben notwendig sind, anwenden können;
  • Strichaufzählung
    Belastungen von Bauteilen und Bauteilgruppen ermitteln und übertragbare Kräfte bestimmen können;
  • Strichaufzählung
    fähig sein, mit den Methoden der Festigkeitslehre, unter Beachtung dynamischer Belastungen Bauteile zuverlässig zu dimensionieren;
  • Strichaufzählung
    die Berechnung von dynamischen Belastungen, Energieverbräuchen, Wirkungsgraden und Antriebsleistungen beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge der Thermodynamik verstehen und thermodynamische Vorgänge in Maschinen und landwirtschaftlichen Anlagen berechnen können;
  • Strichaufzählung
    hydrostatische Kräfte und hydrodynamische Vorgänge in landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen berechnen können.

Lehrstoff:

Statik des Massenpunktes:

Kraftvektor im zentralen Kräftesystem, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen in der Ebene und im Raum.

Statik starrer Körper:

Freimachungsprinzip, Kraftvektor im nichtzentralen Kräftesystem, Kräftepaar und Momentenvektor, Kräftezusammensetzung, Kräftezerlegung und Gleichgewichtsbedingungen, Schwerpunktsberechnungen, Fachwerke, Biegemoment- und Querkraftverlauf von Trägern mit Einzellasten, Streckenlasten und gemischten Lasten, Reibung.

Festigkeit:

Innere und äußere Kräfte, Normal- und Schubspannungen, Flächenmomente 2. Grades und Widerstandsmomente, Einfache Beanspruchungen, zusammengesetzte Beanspruchungen, Formänderung, Durchbiegung von Trägern, Einflüsse auf die Festigkeit von Bauteilen, Sicherheit und zulässige Spannung.

Schwingungen:

Kinematische Grundlagen, Ungedämpfte und gedämpfte, freie und erzwungene Schwingungen.

Kinetik:

Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad, Kinetik des Massenpunktes und des starren Körpers bei Translation und Rotation.

Hydrostatik:

Hydrostatischer Druck, hydrostatische Kräfte auf Wandungen und auf Körpern.

Hydrodynamik:

Größen, Kontinuitätsgleichung, Stationäre Strömung in Rohrleitungen, Strömungswiderstand, Strömung um Körper, Kraftwirkung strömender Medien.

Thermodynamik:

Thermodynamische Eigenschaften von Stoffen, Thermische Zustandsgrößen, Zustandsänderungen, Wärme und Arbeit, 1. und 2. Hauptsatz, Wärmeübertragung, Thermodynamische Vorgänge in Maschinen.

5.2 FERTIGUNGSTECHNIK UND WERKSTOFFE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Fertigungsverfahren zur Bearbeitung von Metallen und anderen in der Landtechnik gebräuchlichen Werkstoffen kennen und diese nach der Zweckmäßigkeit ihres Einsatzes beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    den Einsatz von Werkzeugen, Vorrichtungen und Maschinen der spanenden und spanlosen Fertigung planen können;
  • Strichaufzählung
    für eine gegebene Konstruktionsaufgabe einen nach technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen geeigneten Werkstoff und den erforderlichen Oberflächenschutz auswählen können;
  • Strichaufzählung
    Verfahren der Werkstoffprüfung kennen.

Lehrstoff:

Spanende Fertigung:

Winkel an der Schneide, Spanbildung, Schneidstoffe und Schnittgeschwindigkeit, Werkzeugmaschinen der spanenden Fertigung.

Spanlose Fertigung:

Grundlagen der spanlosen Formgebung, Maschinen, Einrichtungen, Vorrichtungen und Werkzeuge der spanlosen Fertigung.

Metallische Werkstoffe:

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle, Wärmebehandlung.

Nichtmetallische Werkstoffe und deren Verarbeitung:

Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnungen, Spanende und spanlose Formgebung, Verarbeitung und Anwendung von faserverstärkten Kunststoffen.

Werkstoffprüfung:

Zerstörende und zerstörungsfreie Verfahren.

Oberflächenbehandlung:

Beschichten, Oberflächenschutz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Schweißen, Löten, Kleben, autogene Schneidverfahren. Lasertechnologie, Plasmaschneiden, Abtrageverfahren, Sonderverfahren.

5.3 ELEMENTE DES MASCHINENBAUES

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die Funktion und die Anwendung der Maschinenelemente kennen;
  • Strichaufzählung
    Maschinenelemente gestalten und berechnen können;
  • Strichaufzählung
    Normen sowie Fachbücher und elektronische Medien über Elemente des Maschinenbaues sicher handhaben können.

Lehrstoff:

Normung und Passungen:

Normgesetze, Normzahlen, Normmaße, Toleranz- und Passungssysteme.

Verbindungselemente:

Lösbare, unlösbare und elastische Verbindungen.

Antriebs- und Getriebeelemente:

Achsen und Wellen, Gleitlager, Wälzlager, Kupplungen. Riemen-, Seil- und Kettentrieb.

Zahnradgetriebe:

Stirnrad-, Kegelrad- und Schneckengetriebe.

Schmierstoffe:

Öle, Fette und Zusatzstoffe.

5.4 ANTRIEBSTECHNIK UND TRAKTOREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bauarten, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten von Antriebstechniken kennen;
  • Strichaufzählung
    die Bauarten, die Wirkungsweise, das Betriebsverhalten und den Einsatz von Traktoren und Fahrantrieben selbstfahrender Landmaschinen kennen;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion besitzen.

Lehrstoff:

Hubkolbenmotor:

Kurbeltrieb, Massenausgleich, Schwungrad, Resonanz und kritische Drehzahl, Kreisprozesse, Indikatordiagramm, Wirkungsgrad. Bauarten und Arbeitsverfahren, Berechnungen der Hauptabmessungen, Baugruppen und Bauteile und deren Aufgabe und Wirkungsweise, Motorkenndaten, Ausblick.

Hydraulik:

Komponenten, Verwendung, Einbau und Berechnung, Hydrauliksysteme.

Fahrmechanik:

Grundlagen, Fahrwerk, Reifen.

Traktor:

Bauarten, Kenndaten, Mechanische Getriebe, stufenlose Getriebe,

Traktorhydraulik und Geräteanbau.

Anforderungen bei Precision Farming.

Fahrzeugmanagement:

Elektronisches Motor-, Getriebe-, Fahrer- und Gerätemanagement.

Mensch – Maschine – Umwelt:

Ergonomie, Emissionen, Sicherheitsvorrichtungen.

Zukünftige Antriebssysteme.

5.5 LANDMASCHINEN UND LANDWIRTSCHAFTLICHE VERFAHRENSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Bauarten, die Anwendungsgebiete, die Wirkungsweise und das Betriebsverhalten landwirtschaftlicher Maschinen kennen;
  • Strichaufzählung
    das theoretische Wissen für die Berechnung und Konstruktion landwirtschaftlicher Maschinen besitzen;
  • Strichaufzählung
    den maschinellen Einsatz von landwirtschaftlichen Verfahrenstechniken planen und unter Berücksichtigung von Energie und Umwelt kritisch beurteilen können.

Lehrstoff:

Allgemeine Grundlagen:

Räumliches Kraftsystem, Festigkeitsberechnung bei Landmaschinen, allgemeines Kräftefeld an Anhängern, Kräfte bei allgemeiner Fahrt am Hang, Kippgrenzen und Fahrleistungsberechnung, Bestimmung von Schwerpunktslage und Massenträgheitsmoment, Berechnung von Bremsen, Anhänger, Bodenkennwerte.

Bodenbearbeitung:

Pflüge, Bodenfräsen und Zinkenrotoren, Eggen, Walzen, Kultivatoren, Gerätekombinationen, pfluglose Bodenbearbeitung.

Düngung:

Handelsdüngerstreuer, Wirtschaftsdüngerstreuer.

Anbau und Aussaat:

Drillsämaschinen, Einzelkornsämaschinen, Direkt- und Mulchsaat, Kartoffellegemaschinen, Pflanzensetzmaschinen.

Pflanzenpflege und Pflanzenschutz:

Hackgeräte, Striegelgeräte, Spritzgeräte, Sprühgeräte, Stäubegeräte, Pflege und Betrieb der Pflanzenschutzgeräte.

Halmguternte und Konservierung:

Mähmaschinen, Heuerntegeräte, Ladewagen, Feldhäcksler, Aufsammelpressen, Ballenwickelgeräte.

Ernte von Feldfrüchten und Sonderkulturen:

Getreideerntemaschinen, Körnermaiserntemaschinen, Kartoffelerntemaschinen, Zuckerrübenerntemaschinen, Erntemaschinen für Sonderkulturen.

Ernte und Aufbereitung nachwachsender Rohstoffe:

Energetische und stoffliche Nutzung.

Fördertechnik:

Pumpen, Gebläse, Fördergebläse, Verteileranlagen, Kräne und Aufzüge, Stetigförderanlagen, Lader.

Precision Farming:

Bei Aussaat, Düngung, Bodenbearbeitung, Pflanzenschutz und Ernte.

Spezielle Verfahrenstechniken:

Berglandwirtschaft, Forstwirtschaft, Kompostierung, Bewässerung, Gülletechnik, Kommunaltechnik.

Innenwirtschaft:

Trocknungsanlagen, Technik in der Nutztierhaltung, Technik in Sonderkulturen.

5.6 ELEKTRO- UND AUTOMATISIERUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die sichere und betriebswirtschaftliche Anwendung der Elektrotechnik und Elektronik in der Landwirtschaft planen, beurteilen, überwachen und überprüfen können;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Steuerungs- und Automatisierungstechnik kennen und beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    einfache Schaltpläne lesen, entwerfen und berechnen können;
  • Strichaufzählung
    den effizienten Einsatz der elektrischen Energie unter Beachtung ökologischer Gesichtspunkte bewerten können.

Lehrstoff:

Elektrotechnik:

Gleichstromnetzwerke, Elektromagnetisches Feld, Elektrische Messtechnik, Wechselstromtechnik, Elektrische Schutzmaßnahmen, Elektrische Maschinen.

Elektronik:

Analogtechnik, Leistungselektronik, Digitaltechnik.

Automatisierungstechnik:

Elektrohydraulik und Elektropneumatik, Messtechnik, Elektrische Antriebe, Steuerungstechnik, Regelungstechnik, Bussystem, Computerintegrated manufacturing.

5.7 KONSTRUKTIONSÜBUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die Berechnung und konstruktive Gestaltung der Maschinenelemente beherrschen;
  • Strichaufzählung
    Einzelteile und Baugruppen von landwirtschaftlichen Maschinen und Anlagen sowie Traktoren berechnen und konstruieren können;
  • Strichaufzählung
    ausgehend von einer Funktionsbeschreibung komplexe landwirtschaftliche Maschinen, Traktoren, Anlagen und ihre Antriebe, unter Berücksichtigung des Standes der Technik und der Wirtschaftlichkeit entwerfen, berechnen und konstruieren können.

Lehrstoff:

Maschinenelemente:

Verbindungselemente, Gleit- und Wälzlager, Antriebselemente.

Einfache Baugruppen:

Berechnungen, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung.

Komplexe Baugruppen des allgemeinen Maschinenbaues und des Landmaschinenbaues:

Ermittlung der Hauptabmessungen, Entwurfszeichnung, Festigkeitsberechnung, Zusammenstellungszeichnung, Einzelteilzeichnung, Beschreibung der Fertigungstechnologie.

Landmaschinen und landwirtschaftlichen Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren:

Gesamtentwurf und Berechnung der Kennwerte von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, landwirtschaftlichen Anlagen und Traktoren, Festigkeitsberechnung und Konstruktion in Teilbereichen von Landmaschinen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Beschreibung der angewandten Fertigungstechnologien und Wertanalyse.

5.8 BETRIEBSLABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    Mess- und Prüfaufgaben an land- und forstwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und Anlagen sowie deren Komponenten selbstständig planen, ausführen und auswerten können;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Aufgabe geeignete Methoden und Geräte unter Beachtung der Sicherheits- und Qualitätserfordernisse auswählen können;
  • Strichaufzählung
    die gestellten Aufgaben unter Beachtung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte ausführen können;
  • Strichaufzählung
    Untersuchungsberichte erstellen und die Ergebnisse interpretieren können.

Lehrstoff:

Fertigungstechnik und Werkstoffkunde, Landmaschinen und landwirtschaftliche Verfahrenstechnik, Antriebstechnik und Traktoren, erneuerbare Energien und Rohstoffe, Elektrotechnik, Elektronik und Automatisierungstechnik.

5.9 FERTIGUNGSTECHNISCHES LABORATORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Aspekte des Einsatzes aktueller Technologien in der industriellen Fertigung kennen;
  • Strichaufzählung
    an Hand überschaubarer Aufgabenstellungen den wirtschaftlichen Einsatz computerunterstützter Fertigung erfahren und selbst CNC-Programmier- und Fertigungstätigkeiten durchführen können.

Lehrstoff:

Programmgesteuerte Fertigungsmaschinen:

Manuelle und rechnerunterstützte Programmierung, Einsatz verschiedener Werkzeuge an der Maschine, Sonderprobleme der Zerspanungstechnik bzw. der angewendeten Verfahren.

Industriebetrieb:

Arbeitsvorbereitung, Materialwirtschaft.

Serienfertigung:

Prüfablaufplanung und Messaufgaben in der Serienfertigung, Qualitätsdatenerfassung und -aufbereitung, Fehlerbeseitigung und -verhütung, Anbindung der Fertigung an aktuelle Softwarepakete.

5.10 FERTIGUNGSTECHNISCHES PRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    für eine Aufgabe des Fachgebietes ein geeignetes, wirtschaftliches Fertigungsverfahren nach dem Stand der Technik auswählen können;
  • Strichaufzählung
    die für die Fertigung erforderlichen manuellen und maschinellen Bearbeitungs-, Mess- und Prüfverfahren, ausgehend von normgerechten Zeichnungen oder Computermodellen, beherrschen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Sicherheitsvorschriften kennen und beachten.

Lehrstoff:

Werkstättenorganisation:

Werkstättenordnung, Sicherheitsvorschriften und Unfallverhütung, typische Prozessabläufe, Verwaltung von Messmitteln, Arbeits- und Prüfdokumentation, Kennzeichnung und Lagerung von Werkstoffen, Werkzeugen und Produkten.

Grundausbildung:

Manuelle Grundfertigkeiten und Werkstoffauswahl, Arbeiten an einfachen Werkzeugmaschinen.

Spanende Fertigung:

Aufspannen und Einrichten von Werkstücken und Werkzeugen, Bearbeitung verschiedener Werkstoffe mit Werkzeugmaschinen nach Anriss und Maß unter Einhaltung gegebener Toleranzen, Arbeiten an Werkzeugmaschinen, Verwendung und Einsatz von Zusatzeinrichtungen der Werkzeugmaschinen, Zerspanungstechnologien.

Spanlose Fertigung:

Feuerführen und Warmmachen von Schmiedestücken, Freiformschmiedetechniken, Gesenkschmieden, Einfache Glüh- und Härtearbeiten, Blecharbeiten, Blechabwicklungen, Anbringen von Beschlägen, Anfertigen von Stahl- und Aluminiumkonstruktionen.

Verarbeitung von nichtmetallischen Werkstoffen:

Verarbeitung thermoplastischer Halbzeuge und duroplastischer Faserverbundwerkstoffe, Spanende Verarbeitungsverfahren, Schweiß- und Klebetechnik, Verarbeitungsverfahren von Holz.

Thermische Verbindungs- und Trennverfahren:

Gasschmelz- und Lichtbogenschweißen, Schweißnahtvor- und -nachbereitung an Stahl und Nichteisenwerkstoffen, Ein- und Mehrlagenschweißungen, Vermeiden und Beseitigen von Schweißnahtfehlern, Schweißnahtprüfung, Hartlöten, elektrisches Widerstandsschweißen, Brennschneiden, Verbindungstechnologien.

Elektroinstallation:

Zurichten und Verlegen von Leitungen, Anfertigen von Draht- und Kabelformen, Montieren und Inbetriebsetzen von Verteil-, Sicherungs- und Schalteinrichtungen, Errichtung von elektrischen Anlagen mit Installationsbus.

  1. Ziffer 6
    UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND RECHT

6.1 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

Siehe Anlage 1.

Das Ausmaß der Übungen beträgt im römisch vier. Jahrgang 1 Wochenstunde und im römisch fünf. Jahrgang 2 Wochenstunden, diese sind für den Betrieb der Übungsfirmen zu nutzen.

6.2 INTEGRIERTE MANAGEMENTSYSTEME

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

  • Strichaufzählung
    rationale Entscheidungen im Zusammenhang mit der Unternehmensentwicklung treffen können;
  • Strichaufzählung
    anhand von Planungsmethoden zukünftige Entwicklungen abschätzen können und die Risken unternehmerischer Handlungsvarianten beurteilen können;
  • Strichaufzählung
    Grundsätze der personenbezogenen Unternehmensführung und des personalen Management kennen;
  • Strichaufzählung
    den Markt als Aktionsfeld der Unternehmensführung verstehen;
  • Strichaufzählung
    die strategischen Managementinstrumente nutzen können, Projektabläufe planen, organisieren und entscheidungsorientiert handeln können sowie für das Marketing und Controlling typischen betriebswirtschaftlichen Problemstellungen lösen können;
  • Strichaufzählung
    ein Projekt mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt initiieren und im Team oder einzeln durchführen, abschließen, dokumentieren und präsentieren können.

Lehrstoff:

Prozesse:

Betriebliche Prozessidentifikation, Zusammenwirken wichtiger Prozesse im Unternehmen, Zweck- und Zieldefinitionen betrieblicher Prozesse, Effektivitäts- und Effizienzbewertung betrieblicher Prozesse.

Marketing:

Märkte und Organisationsformen des Marktes, Marktverhalten, Marketingphilosophie, Marktforschung, Verbraucheranalysen, Marketingmix (Leistungsprogrammpolitik, Kontrahierungs- und Preispolitik, Distributionspolitik und Logistik, Kommunikationspolitik), Situationsanalyse, Leitbild- und Marketingkonzepte, strategische und operative Marketingpläne.

Management:

Systeme, Quality Awards, Qualitätsinformation, -förderung und –kosten, Auswirkungen auf inner-, zwischen- sowie überbetriebliche Prozesse, Dokumentationen, Prozessbeschreibungen, Verfahrens-, Arbeits- und Prüfanweisungen, Formblättern und Checklisten, Problemlösungstechniken und Risikoanalysen.

Controlling:

Controllingtheorien, -begriffe und Standards, Strategisches, operatives und spezielles Controlling (beispielhaft) als elementare Bausteine umfassender Managementsysteme.

6.3 PROJEKTMANAGEMENT

Siehe Anlage 1.

6.4 RECHT

Siehe Anlage 1.

7. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

8. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1.

B. FREIGEGENSTÄNDE, UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN UND FÖRDERUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

Gesetzesnummer

20003547

Dokumentnummer

NOR40055241