Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Kommunikations-Erhebungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 365/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 365 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
91/01 Fernmeldewesen
Text
Auswertung und Publikationen
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die im Rahmen der Kommunikationsstatistik erstellten Statistiken dürfen unbeschadet gesetzlicher Verpflichtungen nur für folgende Aufgabenbereiche Verwendung finden:
Laufendes regulatorisches Monitoring
Zur Erfüllung nationaler und internationaler Berichts- und Auskunftspflichten
(2)Absatz 2,Folgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von § 1 Abs. 1 Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nachFolgende Publikationen sind von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH quartalsweise zu erstellen und nach Maßgabe von Paragraph eins, Absatz eins, Satz 2 und 3 im Internet spätestens ein Quartal nach
Abschluss der Erhebung zu veröffentlichen:
Statistiken über öffentliche Sprachtelefonie an festen
Standorten, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Umsätze aus Zugangsleistungen für öffentliche Sprachtelefonie an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Quartalswerte über Umsätze aus Verbindungsentgelten für Gespräche über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten unterschieden nach Kundengruppe (Privatkunden/Nicht-Privatkunden)
Quartalswerte über die Anzahl der Anschlüsse
Quartalswerte über die Entwicklung der Umsätze aus lokaler bzw. ungebündelter Terminierung und dem Bündelprodukt Terminierung (inklusive Transit)
Quartalswerte über die Anzahl genutzter geografischer Rufnummern
Statistiken über öffentliche Mobilfunkdienste, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über den Gesamtumsatz aus Mobilfunk
Quartalswerte über die Gesprächsminuten Mobilfunk des Endkundenmarktes
Quartalswerte über die Anzahl der SMS des Endkundenmarktes
Quartalswerte über die Anzahl aller genutzten Teilnehmernummern
Quartalswerte über die Anzahl der genutzten SIM-Karten (2G/3G)
Statistiken über Mietleitungen, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und >2 Mbit/s)
Quartalswerte über die Anzahl an nationalen Endkunden-Mietleitungen unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und >2 Mbit/s)
Quartalswerte über die Umsätze aus nationalen Mietleitungen auf Vorleistungsebene unterschieden nach Datenrate (≤ 2 Mbit/s und >2 Mbit/s)
Statistiken über Breitbandzugänge, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Anzahl an Endkundenbreitbandanschlüssen unterschieden nach Infrastruktur
Quartalswerte über die Umsätze aus Endkundenbreitbandanschlüssen
Quartalswerte über Anzahl der am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüsse, unterschieden nach Infrastruktur
Quartalswerte über die Umsätze aus am Vorleistungsmarkt angebotenen Breitbandanschlüssen
Statistiken über entbündelte Leitungen, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Anzahl der entbündelten Leitungen unterschieden nach Anschlussart
Quartalswerte über die Anzahl der Hauptverteiler mit Kollokation
Statistiken über die Anzahl von portierten Rufnummern, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Mobil
Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Teilnehmer Fest (geographische Nummern)
Quartalswerte über die Anzahl zum Kommunikationsdienstebetreiber portierter Dienstenummern
Statistiken über betriebswirtschaftliche Kennzahlen zu Mitarbeitern und Investitionen im Telekommunikationssektor, diese haben zu umfassen:
Quartalswerte über die Anzahl eigener Mitarbeiter und die Anzahl von Leasingpersonal und freien Mitarbeitern
Quartalswerte über die Höhe der Investitionen in technische Infrastruktur, in Frequenzen sowie in Vertrieb und Kundenservice (Call Center, Shops) im Telekommunikationssektor
Schlagworte
Berichtspflicht
Zuletzt aktualisiert am
10.04.2012
Dokumentnummer
NOR40055808