Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Druckgeräteüberwachungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 420/2004Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 420 aus 2004,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 39Paragraph 39
Index
95/07 Dampfkesselrecht
Text
3. Hauptstück
Überwachungsmaßnahmen für Druckbehälter
Allgemeines
§ 39.Paragraph 39,
(1)Absatz eins,Die wiederkehrenden Untersuchungen und Überprüfungen an Druckbehältern umfassen folgende Überwachungsmaßnahmen:
(2)Absatz 2,An überhitzungsgefährdeten Druckbehältern sind für die Durchführung der Untersuchungen ergänzend oder ersatzweise die zutreffenden Bestimmungen für Dampfkessel gemäß 2. Hauptstück, §§ 36 bis 38, anzuwenden.An überhitzungsgefährdeten Druckbehältern sind für die Durchführung der Untersuchungen ergänzend oder ersatzweise die zutreffenden Bestimmungen für Dampfkessel gemäß 2. Hauptstück, Paragraphen 36 bis 38, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2015
Dokumentnummer
NOR40058112