Rechtstracker.at

§ 3 VVMGL

Fassungen
01.07.2005 bis 31.12.2006 — BGBl. II Nr. 110/2005 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 301.04.200931.12.2015 § → § BGBl. II Nr. 91/2009 · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 34/2015
§ 301.01.200731.03.2009 § → § BGBl. II Nr. 396/2006
§ 301.07.200531.12.2006 BGBl. II Nr. 110/2005 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Inhalt und Gliederung der versicherungsmathematischen Grundlagen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 110 aus 2005,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 3

Inkrafttretensdatum

01.07.2005BGBl. II Nr. 110/2005

Außerkrafttretensdatum

31.12.2006danach: BGBl. II Nr. 396/2006

Abkürzung

VVMGL

Index

57/01 Versicherungsaufsicht

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 3, Für Paragraph 2, Absatz 5, sind folgende Begriffsbestimmungen maßgebend:

  1. Ziffer eins
    Geschäftszweig: Hier ist beispielsweise anzugeben, ob es sich um ein klassisches, fondsgebundenes oder indexgebundenes Versicherungsprodukt bzw. um ein Mischprodukt aus diesen handelt. Sollte Mischprodukt angegeben werden, so ist genau anzuführen, aus welchen Komponenten dieses wie gemischt ist. Außerdem ist zu erwähnen, ob es sich um einen Haupttarif oder einen Zusatztarif handelt. Weiters ist hier auch anzugeben, ob das Versicherungsprodukt ein SMR-gebundener Einmalerlag oder ein Einmalerlag mit höherem Garantiezins ohne Gewinnbeteiligung ist bzw. andere Besonderheiten aufweist, die das Versicherungsprodukt von einem klassischen Versicherungsprodukt im herkömmlichen Sinn, insbesondere bezüglich der Risikostruktur, unterscheiden. Weiters ist anzuführen, in welchem Deckungsstock gemäß Paragraph 20, Absatz 2, VAG der Tarif geführt wird. Die Angabe des Produktnamens ist nicht verpflichtend, eine Änderung muss der FMA nicht vorgelegt werden.
  2. Ziffer 2
    Versicherungsart: Folgende Versicherungsarten sind möglich:
    Kapitalversicherung, Ablebensversicherung, Kreditrestschuldversicherung, Rentenversicherung, Erlebensversicherung, prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß Paragraphen 108 g bis 108 i EStG 1988, fondsgebundene Lebensversicherung, indexgebundene Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Dread-Disease Versicherung, Pensionszusatzversicherung gemäß Paragraph 108 b, EStG 1988, betriebliche Kollektivversicherung, sonstige Versicherungsart. Handelt es sich um eine sonstige Versicherungsart, so ist diese kurz zu charakterisieren.
  3. Ziffer 3
    Mögliche Vertragszustände: Hier ist anzugeben, in welchen Zuständen der Vertrag sein kann, beispielsweise prämienpflichtig, prämienfrei (infolge Todes), prämienfrei (mangels Zahlung), usw.
  4. Ziffer 4
    Mögliche Tarifbereiche: Hier ist anzugeben, ob es sich um einen Einzel- oder Gruppentarif handelt. Ist das Produkt sowohl für den Einzel- als auch Gruppenvertrieb vorgesehen, so sind alle Punkte zu erläutern, in denen sich der Gruppen- vom Einzeltarif unterscheidet.
  5. Ziffer 5
    Verbale Tarifbeschreibung: Hier ist der Tarif verbal detailliert zu beschreiben. Insbesondere muss hervorgehen, welche Versicherungsleistungen im Erlebensfall bzw. im Todesfall fällig werden, welche Leistungen für Witwen- und Waisenversorgung vorgesehen sind, wann der Versicherungsfall eintritt und welche weiteren Versicherungsleistungen fest vereinbart sind (beispielsweise Invaliditätsleistungen). Weiters ist anzuführen, falls der Versicherungsnehmer die Wahl hat, zwischen verschiedenen Veranlagungsarten zu wählen (beispielsweise die Wahl zwischen einem Fonds mit konservativem und einem Fonds mit dynamischem Anlageverhalten bei einem fondsgebundenen Tarif). Außerdem ist hier bei fonds- bzw. indexgebundenen und ähnlichen Produkten anzugeben, welches Anlageverhalten der veranlagte Fonds (beispielsweise konservativ, dynamisch, usw.) aufweist bzw. welcher Index nachgebildet wird. Außerdem sind die gewählte Veranlagungsstrategie sowie das Veranlagungsmodell bei Produkten mit Kapitalgarantie, sofern es dafür keine externe Garantie gibt, kurz zu beschreiben (unter Angabe aller verwendeten Parameter und Formeln). Weiters sind etwaige Garantien gegenüber dem Versicherungsnehmer (beispielsweise Höchststandsgarantie) kurz zu erläutern. Bei der betrieblichen Kollektivversicherung ist außerdem eine etwaige Nachschussverpflichtung detailliert darzustellen. Weiters ist anzuführen, ob etwaige Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung kollektiv oder individuell bewertet werden.
  6. Ziffer 6
    Prämienzahlungsweise: Hier ist anzugeben, welche Prämienzahlungsweisen möglich sind, beispielsweise monatlich, quartalsweise, halbjährlich, jährlich oder Einmalerlag. Weiters ist anzuführen, ob Leistungen und Beiträge vor- oder nachschüssig kalkuliert sind.
  7. Ziffer 7
    Gewinnsystem: Hier ist kurz zu erläutern, woran die Gewinnbeteiligung bemessen wird, wie viel Prozent dieser Bemessungsgrundlage mindestens für die Gewinnbeteiligung verwendet werden und wie die Zuteilung erfolgt. Insbesondere ist der Zuteilungszyklus genau darzustellen. Dabei ist die Berechnung der Bemessungsgrundlage detailliert darzustellen. Wird bei diesem Tarif eine Vorweggewinnbeteiligung gewährt, so ist diese ausführlich zu beschreiben. Wird bei diesem Tarif ein Bonussystem angewendet (bspw. Bonusrente), so ist ausführlich darauf einzugehen. Weiters ist die Bemessungsgrundlage der Vorweggewinnbeteiligung sowie die bilanzielle Behandlung anzuführen. Auch allenfalls gegebene Direktgutschriften sind zu erwähnen. Ist der FMA bereits in elektronischer Form ein Gewinnplan vorgelegt worden, in dem das entsprechende Gewinnsystem beschrieben ist, so genügt ein Verweis auf diesen Gewinnplan.
  8. Ziffer 8
    Gewinnverband: Hier ist anzugeben, welchem Gewinnverband der Tarif zugeordnet wird. Weiters ist der Gewinnverband kurz zu charakterisieren. Falls es Untergliederungen des Gewinnverbandes gibt (zB Abrechnungsverbände), so ist anzugeben, wo der Tarif zugehörig ist. Weiters ist die entsprechende Untergliederungseinheit kurz zu charakterisieren.
  9. Ziffer 9
    Biometrische Grundlagen für männliche Versicherte: Hier ist auf alle verwendeten Sterbe- und Rententafeln (inklusive verwendeter Altersverschiebungen) sowie andere verwendete biometrische Grundlagen zu verweisen (inklusive Quellenangabe (beispielsweise: AVÖ)), die für die Berechnung der Prämie bzw. der Reserve von männlichen Versicherten verwendet werden. Sollten Modifikationen der offiziellen biometrischen Grundlagen vorgenommen worden sein, so ist die Vorgehensweise inklusive einer Begründung detailliert zu beschreiben. Außerdem sind alle dabei verwendeten mathematischen Formeln anzugeben.
  10. Ziffer 10
    Biometrische Grundlagen für weibliche Versicherte: Hier ist auf alle verwendeten Sterbe- und Rententafeln (inklusive verwendeter Altersverschiebungen) sowie andere verwendete biometrische Grundlagen zu verweisen (inklusive Quellenangabe (beispielsweise: AVÖ)), die für die Berechnung der Prämie bzw. der Reserve von weiblichen Versicherten verwendet werden. Sollten Modifikationen der offiziellen biometrischen Grundlagen vorgenommen worden sein, so ist die Vorgehensweise inklusive einer Begründung detailliert zu beschreiben. Außerdem sind alle dabei verwendeten mathematischen Formeln anzugeben.
  11. Ziffer 11
    Begründung der Rechnungsgrundlagen: Hier sind die Gründe für die Wahl der Rechnungsgrundlagen in den Punkten 6.1. bis 6.4. jeweils anzuführen.
  12. Ziffer 12
    Begründung unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen für Prämien bzw. Reserven: Sollte es Unterschiede bei den verwendeten Rechnungsgrundlagen von Prämie bzw. Reserve geben, so sind diese ausführlich zu begründen. Weiters ist genau darzulegen, wie die Unterschiede finanziert (im Falle einer nicht ausreichenden Prämie) bzw. wie die Gewinne verwendet (im Falle einer zu hohen Prämie) werden.
  13. Ziffer 13
    Rechnungsmäßige Kosten: Alle Kosten sind in den Punkten 7.1 bis 7.10 inklusive einer Angabe der Bemessungsgrundlage als Zahlenwerte (Prozent- oder Promille-Angabe bei proportionalen Kosten) anzuführen. Weiters ist bei allen Kosten anzugeben, wie oft diese verrechnet werden. Dabei sind die Kosten für Einzelversicherungen und jene für Gruppenversicherungen gesondert anzugeben.
  14. Ziffer 14
    Mathematische Formeln: Gemäß Paragraph 2, Absatz 5, sind in den Punkten
    9.1 bis 9.13 die jeweiligen mathematischen Formeln, Parameter, Variablen und Bezeichnungen gemäß den folgenden Erläuterungen anzugeben. Diese sind alle auf die Versicherungssumme 1 zu normieren; jedenfalls ist anzugeben, wie die einzelnen Werte für eine beliebige Versicherungssumme, die mit "VS" zu bezeichnen ist, zu berechnen sind. Falls für verschiedene Gültigkeitsbereiche verschiedene Formeln verwendet werden, so sind auch diese anzuführen.
    Zu jeder Formel ist außerdem der Zahlenwert gemäß den folgenden Vorgaben anzugeben. Sollten Parameter verwendet werden, die im Folgenden nicht festgelegt sind oder sind die im Folgenden angeführten Parameter auf den entsprechenden Tarif nicht anwendbar, so ist jeweils der kleinstmögliche positive Wert für die Berechnung heranzuziehen. Diese Werte sind gesondert unter Punkt 9.1 gemäß Paragraph 2, Absatz 5, anzuführen und zu begründen.
    Folgende Werte sind für das Musterbeispiel zu verwenden:

      - Eintrittsalter = min (35 Jahre; Höchstabschlussalter gemäß

        Punkt 2.2)

      - Geschlecht = männlich (falls dieser Tarif nur für Frauen

        vorgesehen ist: Geschlecht = weiblich)

      - Vertragslaufzeit = min (10 Jahre bei ausschließlichen

        Einmalerlags-Tarifen und Risikoversicherungen bzw. 30 Jahre

        bei allen übrigen Tarifen; maximale Vertragslaufzeit gemäß

        Punkt 2.6)

      - Versicherungssumme = min (Euro 100.000,-; maximale

        Versicherungssumme)

      - Monatliche Rentenzahlung = min (Euro 1.000,-; maximale

        monatliche Rente)

      - Prämienzahlungsdauer = min (30 Jahre; maximale

        Prämienzahlungsdauer gemäß Punkt 2.8)

      - Bestandsdauer = min (10 Jahre; halbe maximale

        Vertragslaufzeit gemäß Punkt 2.6 (aufgerundet))

  1. Ziffer 15
    Bezeichnungen und Definitionen: Hier sind alle Variablen inklusive Beschreibung anzugeben, die im Weiteren verwendet werden (beispielsweise x ... Eintrittsalter, alpha ... Abschlusskosten, l tief x...Lebende vom Alter x gemäß Sterbetafel usw.).

  16. Wahrscheinlichkeiten, Ausscheideordnungen und

      Kommutationszahlen: Hier sind alle Wahrscheinlichkeiten

      (beispielsweise p tief x = 1 - q tief x ... einjährige

      Überlebenswahrscheinlichkeit eines x-Jährigen),

      Ausscheideordnungen (beispielsweise l hoch aa = l hoch aa tief

      x-1 (1-q hoch aa tief x-1 - i tief x-1)..... Ausscheideordnung

      eines x-Jährigen Aktiven innerhalb eines Jahres noch immer

      aktiv zu sein) und Kommutationszahlen (beispielsweise D tief x

      = l tief x•v hoch x), die im Weiteren verwendet werden,

      inklusive deren Definition und einer Kurzbeschreibung

      anzugeben. Für die Definitionen sind ausschließlich zuvor

      definierte Bezeichnungen zu verwenden.

  17. Barwerte und Anwartschaften: Hier sind alle im Weiteren

      verwendeten Barwertformeln (= Einmalnettoprämie) und

      Anwartschaftsformeln inklusive einer Definition und verbalen

                                                         N tief x

      Beschreibung anzugeben, beispielsweise ä tief x = _________

                                                         D tief x

      ... lebenslängliche Leibrente. Dabei sind ausschließlich zuvor

      definierte Bezeichnungen zu verwenden.

  1. Ziffer 18
    Spar- und Risikoprämie: Bei Tarifen, bei denen keine geschlossene mathematische Formel der Bruttoprämie angegeben werden kann (bspw. bei der fonds- und indexgebundenen Lebensversicherung) ist die Aufteilung der Prämie in eine Spar- und Risikoprämie in geeigneter Weise (bspw. in Prozentwerten) anzugeben.
  2. Ziffer 19
    Eingebettete Optionen: Eine eingebettete Option ist ein vertraglich oder gesetzlich festgelegtes Recht des Versicherungsnehmers, zu einem oder mehreren zukünftigen Zeitpunkten, sofern gegebenenfalls gewisse für die Ausübung der Option notwendige Bedingungen erfüllt sind, in den Versicherungsvertrag derart einzugreifen, dass sich künftige, d.h. nach der Ausübung der eingebetteten Option liegende, Zahlungsströme hinsichtlich ihrer Zeitpunkte, Höhe oder Eintrittswahrscheinlichkeit verändern.
    Hier ist jedenfalls anzugeben, ob im Tarif eine der folgenden eingebetteten Optionen enthalten ist: Rentenwahlrecht mit garantierter Rententafel, Nachversicherungsgarantie bei Heirat, Todesfall oder Geburt eines Kindes, Pflegerentenoption, Teilauszahlungsoption, Kapitalwahlrecht bei aufgeschobener Rentenversicherung, Aufschuboption, Verlängerungsoption, Abrufoption, Fondswechsel, Indexklausel oder Erhöhung der Versicherungssumme. Außerdem sind all jene eingebetteten Optionen anzuführen, die einen wirtschaftlichen Wert darstellen. Weiters ist auszuführen, ob und wie diese Optionen bei der Prämien- und Rückstellungsberechnung berücksichtigt werden. Jede der enthaltenen und angeführten Optionen ist kurz zu beschreiben.
  3. Ziffer 20
    Externe Garantien: Hier ist anzugeben, ob für den Tarif Garantien von externen Garantiegebern (beispielsweise einer Bank) vorliegen. Falls ja, ist die vollständige Bezeichnung des Unternehmens anzugeben und in welchen Fällen die Garantie schlagend wird. Weiters ist anzuführen, welche Risiken vom Versicherungsunternehmen und welche vom Versicherungsnehmer getragen werden.

Anmerkung

Formeln nicht darstellbar, es wird auf die Kundmachung des BGBl. im
RIS verwiesen:
<A HREF="http://ris1.bka.gv.at/authentic/findbgbl.aspx?name=entwurf&format=pdf&docid=COO_2026_100_2_189791" Target="_blank">Bundesgesetzblatt II Nr. 110/2005</A>

Schlagworte

Einzeltarif, Einzelvertrieb, Witwenversorgung, Sterbetafel, Sparprämie, Prämienberechnung

Gesetzesnummer

20004045

Dokumentnummer

NOR40063837